Sie sollten die Rechnungen der Euro Media Verlag GmbH keinesfalls ungeprüft zahlen!
Die Euro Media Verlag GmbH aus Zug in der Schweiz versendet derzeit ebenfalls Trickformulare, um Gewerbetreibende damit in die Irre zu führen uns so Gelder zu generieren. Die Trickformulare der Euro Media Verlag GmbH sind ähnlich aufgemacht wie diejenigen anderer Abofallenbetreiber. Auch hier werden die Angaben zu den entstehenden Kosten im Kleingedruckten versteckt.
Das Trickformular der Euro Media Verlag GmbH hat den Anschein eines Korrekturabzugs, bei dem lediglich fehlende Angaben zu korrigieren sind. Fällt man auf diese Masche herein und sendet das unterschriebene Formular an die Euro Media Verlag GmbH zurück, wird man auf Zahlung von 912 € jährlich für einen Zwei-Jahres-Vertrag in Anspruch genommen.
Euro Media Verlag GmbH: Rechnung
Nach Rücksendung des unterschriebenen Formulars erhält man von der Euro Media Verlag GmbH die Rechnung für das erste Vertragsjahr. Zahlt man diese nicht, wird die FHG Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragt.
Euro Media Verlag GmbH: Setzen Sie sich zur Wehr!
Sie sollten die Rechnungen der Euro Media Verlag GmbH keinesfalls ungeprüft zahlen. Es gibt beste Argumente, sich gegen die Forderungen der Euro Media Verlag GmbH zur Wehr zu setzen.
Hier kann Ihnen die Kanzlei LL-ip aus München behilflich sein, die bereits viele hundert Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber erfolgreich geführt hat:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/euro-media-verlag-gmbh-zug
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
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