Deutsches Spielzeug soll in Zukunft dem EU-Standard entsprechen. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zufolge, müssen die Richtlinien für Schwermetalle in Spielzeug in einigen Punkten den europäischen Vorgaben angepasst werden.
Das Gericht folgte damit nicht der Argumentation deutscher Behörden, ihre Grenzwerte seien noch strenger und damit ausreichend im Sinne eines strengen Gesundheitsschutzes für Kinder geregelt. (Aktenzeichen: C-360/14). Im Jahr 2009 wurde von der EU eine neue Spielzeugrichtlinie für chemische Stoffe, insbesondere Schwermetalle, erlassen, die zwischen flüssigen, festen oder abgeschabten Stoffen differenziert. Die deutschen Grenzwerte werden hingegen unabhängig von der Konsistenz des Materials bemessen. Insbesondere die Grenzwerte für Antimon, Arsen und Quecksilber müssen künftig bundesweit den EU-Richtlinien angepasst werden. Ab einer bestimmten Menge und bei regelmäßiger Aufnahme in den Körper gelten diese Stoffe als gesundheitsgefährdend.