ERV storniert die Reiseversicherung aus Kulanz
Frau Gabriela M. schrieb uns am 20.8.13:
Sehr geehrte Damen und Herren,
2011 habe ich über den Veranstalter ab-in-den-Urlaub de.ein Fernreise gebucht.
In diesem Zusammenhang wurde mir u.a. eine Jahres-Komplett-Reiseversicherung in Höhe von etwas 80,-? angeboten bzw. schmackhaft gemacht.
Da ich Single bin und keine Überraschungen in Indien erleben wollte, ging ich auf Nummer sicher und machte den Haken auf dem Online-Formular. So weit so gut.
Jetzt sind 1 1/2 Jahre ins Land gegangen und ich erhielt vor ca. 4 Wochen erstmalig per E-Mail eine Zahlungsaufforderung, die so für mich keinen Sinn ergab.Diese habe ich allerdings zunächst ignoriert, weil ich seit längerem einen Virus auf meinen PC habe und immer noch habe (730 Fehler) und ich von einer Phishing-Mail ausging. Denn ich war mir sicher, 2012 keine Reise beim o.g. Veranstalter gebucht zu haben. Am 09.08.2012 bekam ich dann schriftlich eine „letze Mahnung“ vom Reiseveranstalter“ab-in-den-Urlaub“ per Post ins Haus.
Erst nach telefonischer Rückfrage beim Reiseveranstalter hat man mich über die Hintergründe/Zusammenhänge aufgeklärt.
Ich bin ziemlich überrascht aber gleichzeitig auch empört über dieser Art von Geschäftsgebaren und bin nicht bereit, die nunmehr doppelte Summe, nämlich 169,-? plus Mahngebühren zu begleichen. Abgesehen von der Kündigung, die ich angeblich versäumt habe, was rechtfertigt einen Beitragssteigerung von satten 100 Prozent??? Es gab keine Zwischeninfo von der ERV oder von „ab-in-den-Urlaub.
Sofort habe ich im Internet recherchiert und bin auf Ihre Seite gestoßen. Hier gibt es zahlreiche adäquate Beispiele erfolgreichen Widerstands gegen diese Art“Bauernfangmethode“. Einer renomierten Reiseversicherung sind diese Praktiken m.E. völlig unwürdig.
Ich gehe davon aus, der Reiseveranstalter bekommt entsprechend Provision und klärt den Kunden nicht genügend auf. Zudem lenkt schon die Begrifflichkeit:
Jahres-Reiseschutzversicherung den Verbraucher in eine Kostenfalle. Dahinter steckt Methode und sollte verboten werden.
Ich möchte Sie bitten, sich der Sache anzunehmen und hoffe auf Ihre Unterstützung.
Hier noch einmal die erforderlichen Daten zur Mahnung:
Auftrags-Nr.: ……..
BuchungsID: ………
Zahlungsfrist war gestern, der 19.08.2013. Da ich eine Woche im Urlaub war, melde ich mich erst jetzt bei Ihnen.
Ich würde mich sehr über Ihre Unterstützung freuen und hoffe auf baldige Antwort von Ihnen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriela M.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.9.13 an die ERV weiter und bat um Stornierung der Versicherung.
Nachdem weder wir noch Frau M. eine Antwort erhielten, erinnerten wir die ERV am 29.10.13.
Am 4.11. schrieb uns die ERV:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ihre E-Mail Schreiben vom 18. September und 29. Oktober 2013 haben wir dankend erhalten.
Die Jahres-Reiseversicherung Nr. …..wurde bereits am 2. September 2013 rückwirkend zum Ende des ersten Versicherungsjahres aufgehoben. Dies entspricht dem Wunsch der Kundin, die keine Aufhebung ab Versicherungsbeginn verlangt hatte. Eine Stornierung der Versicherung von Beginn an ist aus unserer Sicht auch nicht veranlasst, da die Reiseversicherung für das erste Vertragsjahr ausdrücklich gewollt war und zur Deckung der Risiken einer Fernreise abgeschlossen wurde. Insofern stand unser Haus im Risiko. Wegen der bereits erfolgten Vertragsaufhebung zum Ende des ersten Versicherungsjahres sind wir davon ausgegangen die Angelegenheit als erledigt betrachten zu dürfen. Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte nochmals Kontakt mit uns auf.
Im Übrigen erlauben wir uns noch auf Folgendes hinzuweisen:
In den Allgemeinen Bestimmungen zu den Versicherungsbedingungen wird unter Artikel 3 Laufzeit/Kündigung auf die Verlängerung des Versicherungsvertrages im Falle unterbliebener rechtzeitiger Kündigung hingewiesen.
Noch deutlicher werden unsere Kunden durch das Produktinformationsblatt (siehe Anhang) auf Seite 2 unten in Fettdruck unter „Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden?“ auf das Kündigungserfordernis bei der Jahresversicherung aufmerksam gemacht. Zudem enthält der Versicherungsschein einen deutlichen Hinweis auf die Höhe der Folgeprämie. Frau M. wurde daher deutlich und transparent auf die Vertragsverlängerung im Falle unterbliebener rechtzeitiger Kündigung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung/Beschwerdemanagement
Europäische Reiseversicherung AG
Verbraucherschutz.de schrieb Frau M.:
Hallo Frau M.,
die nachstehende Information erhielten wir von der ERV.
Warum haben Sie uns nicht mitgeteilt, dass die Angelegenheit bereits seit dem 2.9.13
erledigt ist? Ich hatte Sie am 8.11. auch bereits angeschrieben.
Frau M. antwortete:
…….Missverständnis zwischen uns beide vor. Vielleicht hatte ich mit auch etwas zu unglücklich ausgedrūckt. Richtig ist, die Versicherung für das erste Jahr war gewollt. die Fortführung für das folgende Jahr und die damit verbundene Geldforderung definitiv nicht. mein Fehler war halt, dass ich wie viele andere auch, davon ausgegangen war, dass es sich tatsächlich lediglich um eine Reise- Jahresversicherung handelt und nicht automatisch eine Verlängerung Eintritt, die dann gleich auch noch das Doppelte kosten sollte. Anders gesagt, es ging mir nicht darum, eine Stornierung von Beginn der Versicherungszeit an anzustreben.
Vielleicht verstehen Sie mich jetzt etwas besser, liebe Frau Lauckenmann.
ich möchte gern die guten Erfahrungen mit Ihnen als Vertreterin des Verbraucherschutzes mit andren Betroffenen teilen. Wäre das auch in ihrem Sinne? Über eine kurze Nachricht freue ich mich.
Am 31.12. schrieb uns Frau M.:
Hallo Frau Lauckenmann, wünsche Ihnen und dem gesamten Team ein frohes und gesundes neues Jahr. Ich hatte versprochen, mich noch einmal zu melden und meinen Dank auszudrücken für die tolle Unterstützung. Mein Dank gilt auch der ERV (Europäische Reiseversicherung für die Kulanzbereitschaft. Aber ohne den Druck durch den Verbraucherschutz hätte mein Widerspruch wohl kaum Erfolg gehabt. Allen Verbrauchern sei gesagt, Widerspruch lohnt sich in jedem Fall. In meinem Fall hat der Verbraucherschutz seinem Namen alle Ehre gemacht. Weiter so! Viele Grüsse Frau M.
Sehr geehrte Reisende,
ich kann diese Diskussionen leider nicht nachvollziehen.
Ihr bucht Eure Reisen bei Onlineportalen, obwohl Ihr alle deutlich mehr Beratung nötig hättet.
Ihr klickt dabei, irgendwelche Haken an, ohne Euch die Bedingungen der Produkte anzusehen.
Im Anschluss an Euren Vertragsbruch, wendet Ihe Euch an den Verbraucherschutz,
der die völlig korrekt agierenden Unternehmen bedrängt und für Euch Kulanz erwirkt.
Was ist das bloß für ein völlig absurdes Geschäftsverhalten??
Gruß
Nachtrag: reise über check24 gebucht mit jahresschutz der ergo. Dachte es wäre einmalig. Dann kam dieses jahr eine Rechnung mit fast 400 euro. Nach langem hin und her überlegen haben wir die Abbuchung wieder zurückgezogen. Daraufhin kam ein Brief wir sollen ihnen noch einmal eine Einzugsermächtigung erteilen. NICHT MACHEN. Hat geklappt 3 Wochen später hatte ich die fristöose Kündigung im Briefkasten und habe nichts gezhalt für diesen Betrug. Hoffe ich konnte euch helfen!1
Wir haben die gleiche reiseversicherungs Überraschung von der Ergo dieses jahr mit 169€ wie in den vorherigen Kommentaren erwähnt. Per Telefon weiss niemand so richtig bescheid. Auf Email Anfragen woraus sich der Betrag zusammensetzt oder eine detaillierte Rechnung zu erhalten habe ich seit 4 Wochen keine Antwort bekommen. Einfach es so hinnehmen und bezahlen. Aber eigentlich ist das Betrug wenn in keinen Unterlagen der hohe Preis im 2 Jahr angedeutet wird.
Vers. Nr.404888241
Wir haben auch letztes Jahr eine Reise über Check24 gebucht. Ich dachte auch ich schließe eine einlaige Jahresversichersung ab. Heute kam die Mail, dass in 5 Tagen 339 euro abgebucht werden für das nächste Jahr. Check24 verweist auf ERGO. Ich habe keine einzige Mail im Vorfeld bekommen. Und wenn dann ging sie unter. Denn wer bei Check24 ist der bekommt jeden Tag eine Mail von Ihnen. Von daher Betrug ohne Ende. Das muss aufhören. Da muss man doch was tun können?! So viele die Betrogen werden…
Hallo liebes Verbraucherschutz Team
Bei uns ist es das gleiche – habe letztes Jahr eine Flugreise gebucht und wurde in der Buchung auf die Jahres-Reiseversicherung der ERV geleitet (Heute ERGO) Wegen Änderung meiner Kreditkarte kam jetzt nach einem Jahr eine Mahnung per Post – gedroht wird mit fristloser Kündigung. Kann ich das Schreiben einfach ignorieren – da ich die Versicherung ja nur ein Jahr wollte?
Vers.Nr. 404797950
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind in die exakt gleiche Falle wie die anderen getreten !
Auch wir haben einen Jahresschutz abgeschlossen und waren der festen Überzeugung das dieser auch nur ein Jahr gilt. Nun die Forderung über 169€ für eine Leistung die wir nicht mehr benötige. Versicherungsnummer 404756860
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung.
Vielen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich habe eine Zahlungsaufforderung von der ERGO über 99€ bekommen über eine Jahresversicherung, von der ich bis dato gar nicht wusste, dass ich sie abgeschlossen hatte.
Wie kann ich mein Geld zurückbekommen, das ist Betrug!
VNr 404752892
MfG
M.B.
Guten Tag,
wir sind in die gleiche Falle getappt. Wir haben im Juni d.J. eine Reise über die Check24 gebucht plus RR-Versicherung bei der Ergo (Versicherungs-Nr. 404751800: Wichtige Information zu Ihrem ERGO Versicherungsvertrag). Nun erhielten wir heute die Nachricht, dass sich diese um 1 Jahr verlängert und zwar um 169 Euro!!!! Das kann doch nicht wahr sein. Normalerweise enden die RR-Versicherungen mit Reiseende. Das ist wirklich zur Täuschung von Kunden. Könnten Sie uns helfen? Danke
Liebe Frau Lauckenmann
Auch ich habe 2018 eine Reise über check24 gebucht und dazu diese einjährige Reiseversicherung. Auch Ich habe eine Zahlungsaufforderung für dieses Jahr erhalten, ohne das Wissen, dass diese Versicherung automatisch verlängert wird, wenn nicht gekündigt wird. Nun soll ich 99€ an die ERGO bezahlen. Von einer Kündigungsfrist, die bereits abgelaufen ist, habe ich erst über Telefon erfahren. Ich bin genauso in die Falle getappt. Helfen Sie mir? VNr 404663677
VG AK