„Der zweifellos überhöhte Werklohn (353,43 Euro) übersteigt die Grenze des § 291 STGB (Wucher) nicht“
Herr Richard K. schrieb uns:
Guten Tag Frau Lauckenmann.
Am 27.12.2014 haben meine Frau und ich uns aus unserer Ferienwohnung in Oberstdorf um 11.00 Uhr ausgesperrt. Der Schlüssel steckte von innen in der Tür, so dass wir mit dem Ersatzschlüssel die Tür von außen nicht öffnen konnten. Von Nachbarn wurde und die im Betreff angegebene Tel-Nr. mitgeteilt. Ich habe die Tel-Nr. angerufen und mich bei der Fa. nach dem Arbeitslohn erkundigt. Man teilte mir mit, dass erst vor Ort der Preis für den Arbeitsaufwand zum öffnen der Tür genannt werden könnte. Der Mann vom Schlüsseldienst erschien nach ca. 100 Minuten Wartezeit und nicht nach zwanzig Minuten. Vor Beginn der Arbeit wurde von dem Herrn ein Formular ausgefüllt, wo ich meine persönliche Anschrift angeben und meinen Pers.-Ausweis zeigen musste. Als Vereinbarungen vor Ort wurden 149,00 € + 49,00 € + 50% Zuschlag für Arbeiten am Samstag + 19% MWST getroffen. Das Ausfüllen des Formulars dauerte länger als das Öffnen der Tür. Für das Öffnen der Tür benötigte der Herr nur „15 Sekunden“. Zeugen die dieses bestätigen können sind da. Die Endrechnung belief sich auf 353,43 € und musste vor Ort bezahlt werden. Die Not der Bewohner wurde in diesem Fall schamlos ausgenutzt.
In meinem Augen handelt es sich um eine unseriöse Firma. Die Anschrift dieser Firma lautet: Schlüsseldienst & Rohrreinigung, Soldinerstr. 69, 13359 Berlin.
Freundliche Grüße aus Münster.
R. K.
Verbraucherschutz.de antwortete am 24.01.2015 auf die Anfrage und erhielt am 25.01.2015 von Herrn Richard K. die nachstehende Information:
Guten Tag Frau Lauckenmann.
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort, die ich aufmerksam gelesen habe. Am 28.01 2015 habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale NRW in Münster. Über die weitere Vorgehensweise halte ich sie auf dem Laufenden. Inzwischen habe ich auch die Presse (Allgäuer Nachrichten) über diesen unseriösen Schlüsseldienst informiert.
Aus Münster viele Grüße.
Richard K.
Herr Richard K. schrieb uns am 29.01.2015:
Guten Tag Frau Lauckenmann.
Nach Rücksprache und Empfehlung der RA der Verbraucherzentrale NRW habe ich heute bei der Polizei Münster eine Strafanzeige wegen Wucherei gegen den Schlüsseldienst gestellt. Sobald ich weitere Information erhalte werde ich Sie informieren.
Freundliche Grüße
Richard K.
Herr Richard K. ließ uns am 29.04.2015 die nachstehende Information zukommen:
Guten Tag Frau Lauckenmann.
Mit Schreiben vom 27.04.2015 teilt mir Frau Staatsanwältin Weidig von der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) unter dem Aktenzeichen — mit, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 STPO gegenVakhid Sultanovic Makhadaev wegen Wuchers eingestellt wurde.
Folgende Gründe wurde genannt:
Dem Beschuldigten liegt zur Last am 27.12. 2014 gegen 11.00 Uhr im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit die Wohnungstür im Anwesen — dem Geschädigten Richard K. geöffnet zu haben, wobei er hierfür einen Werklohn in Höhe von 353,43 € brutto verlangte.
Der zweifellos überhöhte Werklohn übersteigt die Grenze des § 291 STGB (Wucher) nicht. Das Amtsgericht Augsburg entschied am 12.02.2013 einen ähnlich gelagerten Fall, in dem ebenfalls am Samstagvormittag eine Tür geöffnet wurde. Dort wurde ein Betrag in Höhe von 326,27 € netto verlangt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Sachverständiger eingeholt, mit dem Ergebnis, dass der dort veranschlagte Werklohn den Rahmen der Angemessenheit nicht übersteigt. Legt man den aufgestellten Parameter zugrunde, liegt auch in dem hier vorliegenden Fall des Tatbestand des Wuchers nicht vor.
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob sich die Geschädigten in einer Zwangslage befanden.
Beschwerdebelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zugang der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München erheben.
Die Beschwerde kann innerhalb dieser Frist auch bei der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) eingelegt werden.
Über diesen Schriftsatz bin ich sehr enttäuscht. Ich werde über meinen RA Beschwerde bei Generalstaatsanwaltschaft München einlegen.
Frühlingsgrüße aus Münster
Richard K.
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