Ermittlungen gegen Kilian Lenard wegen Betrug und Erpressung in Sachen Google Fonts
Herr B. T. schrieb uns am 28.12.22:
Betreff: Neuigkeiten zur Abmahnwelle in Sachen Google FontsAbmahnung
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
… bezugnehmend auf Ihren Artikel in Sachen Abmahnungen Google Fonts, siehe
verbraucherschutz.de/abmahnung-rechtsanwalt-kilian-lenard-wegen-google-fonts-was-tun/
gibt es Neuigkeiten, von denen ich ausgehe, dass Sie Ihnen noch nicht bekannt sind.
In der Pressemeldung der Polizei Berlin vom 21.12.2022 hat diese Durchsuchungen nach Abmahnwelle gegen Google Fonts Nutzung durchgeführt. Nachzulesen unter https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1277732.php Das Ergebnis lässt alle Opfer ein wenig aufatmen, denn nun wurde diese Art der widerrechtlichen Abzocke endlich und wirksam der Boden entzogen. Es wurden jede Menge Unterlagen beschlagnahmt, wobei zu hoffen bleibt, dass auch die dazugehörigen Konten samt Guthaben in amtliche Verwahrung genommen, sprich eingefroren werden konnten.
Ihre Aktivitäten und Ihre Artikel zum Verbraucherschutz werden von mir sehr gerne gelesen, da sie mir bei bestimmten Fällen (z. Bsp. Abmahnungen) weiterhelfen und in meinem ehrenamtlichen Wirken als Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren hier in meiner Kommune unterstützen. Behalten Sie dieses Öffentlichkeitsarbeit bei, denn Sie hilft bei der Aufklärung und beim präventiven Wirken.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd T.
Ehrenamtlicher Sicherheitsberater
Laut Wikipedia:
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Dezember 2022 die Kanzlei des Abmahnanwalts durchsuchen lassen. Gegen den Anwalt und seinen Mandanten wird in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt
Wir schrieben Herrn T.:
Sehr geehrter Herr T.
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Es freut uns sehr, dass unsere Artikel Sie bei Ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.
Wir haben ja noch zwei Kandidaten, die auf den Zug mit den Abmahnungen gesprungen sind:
verbraucherschutz.de/vorsicht-vor-forderung-von-susanne-schober-wegen-google-fonts/
verbraucherschutz.de/abmahnung-jolanta-januszewski-durch-raag-kanzlei-wegen-google-fonts/
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir Ihre Zuschrift ohne Nennung Ihres Namens veröffentlichen.
Herr T. schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
…. vielen Dank für Ihre E-Mail unten. Gerne können Sie meine Zuschrift veröffentlichen.
Dass es weitere „Zug aufspringende Trittbrettfahrer“ zur Abmahnwelle gibt, war mir nicht bekannt.
Das kriminelle Phänomen ist ungefähr vergleichbar mit den „Falschen Polizeibeamten“, nur mit dem erschwerenden Unterschied, dass es bei der Abmahnwelle „echte Rechtsanwälte“ sind.
Und das ist noch gefährlicher, weil dadurch der Glauben ins korrekt arbeitende nationale Rechtssystem erst recht und nachhaltiger erschüttert wird ☹
Dennoch Ihnen und Ihrem Team einen gesunden Jahreswechsel und … bleiben Sie auch 2023 dran.
In diesem Sinne verabschiede ich mich und verbleibe Ihnen gegenüber …
mit freundlichen Grüßen
Bernd T.
Wir schrieben Herrn T.:
Sehr geehrter Herr T.
na ja, es ist so, dass da ein paar schlaue Anwälte eine tolle Idee hatten, denn ganz genau genommen ist diese Abmahnung wegen der Google Fonts sogar rechtens.
Ich habe Ihnen nachstehend aufgeführt, was das heißt:
Google Fonts (früher Google Web Fonts) ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten, welche die Google LLC zur freien Verwendung bereitgestellt hat.
Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Google Fonts bietet die Option, Schriften auf der eigenen Website zu nutzen, ohne dass diese auf den eigenen Server hochgeladen werden müssen. In diesem Fall werden beim Aufruf der Webseite durch einen Benutzer die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Dieser externe Aufruf bewirkt, dass Daten an Google übertragen werden. Das Landgericht München I urteilte im Januar 2022, dass diese Form der Nutzung gegen die DSGVO verstößt.[1][2] Diesbezüglich wurden auch Abmahnungen verschickt.[3] Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Dezember 2022 die Kanzlei des Abmahnanwalts durchsuchen lassen. Gegen den Anwalt und seinen Mandanten wird in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt.[4][5]
Es ist auch möglich, Schriften lokal auf der eigenen Website einzubinden.[6] Dafür müssen die verwendeten Google Fonts heruntergeladen und auf die eigene Website hochgeladen werden. Damit ist die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google unterbunden.
So gesehen, können diese Anwälte tatsächlich Webseiten abmahnen, die diese Google Fonts nutzen. Ich verstehe das mit dem Betrug und Erpressung so, dass die Anwälte dafür Geld verlangt haben, was anscheinend nicht rechtens war.
Herr T. schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann,
… auch für Ihre Rückmeldung ein Danke.
In der Pressemeldung der Berliner Polizei wird zur Durchsuchung mitgeteilt, dass (Zitat) „Die Beschuldigten sollen daher darüber getäuscht haben, dass eine Person die Websites besucht hat (und nicht tatsächlich eine Software). Mangels Person läge dann aber keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts vor. Da sie diese Besuche außerdem bewusst vorgenommen haben sollen, um die IP-Adressen-Weitergabe in die USA auszulösen, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung eingewilligt, so dass eben gerade kein datenschutzrechtlicher Verstoß mehr gegeben war, der eine Abmahnung hätte begründen können.“
Dieses automatisierte Handeln, nur um damit einen Abmahnanspruch zu begründen, ist wohl die kriminelle Masche, um gutgläubige Webseitenbetreiber zu einer Zahlung aufzufordern. Ich hoffe sehr, dass ein Gericht und die Rechtsanwaltskammer hier deutlich, wie entsprechend entscheiden werden.
Viele Grüße …
Bernd T.