Viele Verbraucher schreiben uns immer wieder, dass sie sich bezüglich einer Firma gern einer „Sammelklage“ anschließen würden.
Genau genommen gibt es in Deutschland keine „Sammelklage“, sondern die richtige Bezeichnung lautet: „subjektive Klaghäufung“.
Eine solche „Sammelklage“ kann grundsätzlich auch ohne Anwalt eingereicht werden, wenn viele Kläger in einem identischen Sachverhalt sich gegen denselben Beklagten wenden.
Allerdings muss für so einen Fall einer der klagenden auch alle Kosten, die dieser Prozess mit sich bringt, aufbringen! Auch wenn er sich diese Kosten von seinen Mitstreitern
wiederholen kann, bleibt es doch ein großes Risiko für die federführende Person.
Die Streitwerte können sich schnell zu einer Summe auf addieren, bei der dann das Landgericht zuständig ist und nicht das Amtsgericht.
Vor einem Landgericht (Streitwert mehr als 5.000,00 Euro) muss allerdings dann immer ein Anwalt auftreten.