Verbraucherschutz.de erhält zur Zeit viele Beschwerden von Verbrauchern, deren Reiseversicherung auf Check24 bei der Ergo sich nach einem Jahr verlängert hat und die Prämie sich verdoppelte.
Check24 schrieb uns hierzu:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben.
Auf unserem Portal werden die Jahres-Versicherungen immer mit dem Wort ‚Jahresschutz‘ angezeigt. Nutzt man den ‚mouse-over‘ am Informationsfeld (grauer Kreis mit einem i drin), bekommt der Kunde die Information darüber, dass sich die Versicherung automatisch verlängert, wenn man diese nicht kündigt.
Unter dem Punkt ‚Details‘ kann man sich sogar alle Datenblätter zur jeweiligen Versicherung öffnen und downloaden. Weiterhin bekommt der Kunde 4 Wochen vor Ablauf eine Erinnerungsmail von uns und kann die Versicherung dann auch noch kündigen.
CHECK24 Reise ist als Bagatellvermittler nach § 34d Abs. 9 Gewerbeordnung (GewO) tätig. Als solcher empfiehlt CHECK24 Reise dem Nutzer den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung, die CHECK24 Reise dem Nutzer gerne ebenfalls vermittelt. Für vermittelte Versicherungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherungsanbieters. Anfallende Prämien werden ggf. direkt durch den Versicherer über das vom Nutzer angegebene Bezahlverfahren belastet. Ebenso obliegt die Preisgestaltung der jeweiligen Versicherungsagentur und nicht Check24.
Bei einer Buchung durch den Nutzer entsteht ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und/oder den einzelnen Leistungsträgern, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 Reise geregelt ist. CHECK24 Reise weist alle Teilnehmer und Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit CHECK24 Reise, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und werden bei einer Buchung Bestandteil des Vertrags zwischen dem Nutzer und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Daher muss der Nutzer auch bestätigen, dass er die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Im Rahmen der angebotenen Leistungen ist der Nutzer verpflichtet, sich über die Konsequenzen des Abschlusses eines Reisevertrages bei dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger zu informieren.
Für ihr zugesendetes Beispiel hätte Familie B. weiterhin Zeit bis Anfang Mai 2019 gehabt, sich mit den Versicherungskonditionen zu befassen, zu denen sie bei Buchungsabschluss ihre Zustimmung gegeben hat.
Sich über die gebuchten Konditionen zu informieren, liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ein fehlerhaftes Verhalten unsererseits kann ich hieraus nicht erkenne.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern erneut an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
P. R.
Teamleitung Kundenservice
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Frau Sabine B. hatte uns am 27.5.19 geschrieben:
Betreff: Buchung bei Check24 Reiserücktrittsversicherung , Europäische Reiseversicherung AG Rosenheimer Straße 116, 81669 München E-Mail: [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Mai 2018 buchte ich bei Check24 einen Familienurlaub nach Mallorca.
Natürlich, wurde mir eine Versicherung angeboten, die ich für 89,- € dazu buchte.
Jetzt nach einem Jahr möchte die Ergo Versicherung am 31.05.2019 169,-€ von meinem Konto abbuchen (Vorgemerkte Abbuchung ersichtlich auf meinem Onlinekonto).
Ich war der Meinung, dass es sich dabei um eine Versicherung nur für diesen Urlaub handelt.
Ich bin sehr entsetzt, dass hier so mit Kunden umgegangen wird und man jetzt für etwas bezahlen soll, was man nicht mehr benötigt.
Ich wäre sehr froh, wenn sie mir helfen könnten, dem zu widerrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine B.
Hallo zusammen,
wir haben 2019 eine Reise bei Check24 gebucht, auch wir waren der festen Überzeugung es handelt sich um eine Versicherung expleziet für diese gebuchte Reise (89,-€). Von einem Abo war nichts zu entnehmen. Die Abbuchung (169,-] erfolgte über meine Kreditkarte. Eine Rückbuchung 2020 sowie aktuell 2021 ist nicht möglich. Anruf bei der ERGO, nur besetzt. Versuche es jetzt per Mail. Antwort noch offen. Für mich grenzt dies an Betrug, auch wenn sich Check24 sowie ERGO herauswindet.
Traurige Welt mit solchen Geschäftsgebaren. Ich würde die jeden Tag mit einer Email beaufschlagen und nachfragen wann die Stornierung und Erstattung erfolgt. JEDEN TAG ein weiter Email, bis das der Posteingang dort überquillt.
Die ERGO Reiseversicherung stellte sich nicht nur quer, sondern verwendet kriminelle Taktiken
Die ERGO Reiseversicherung stellte sich in meinem Versicherungsfall leider als Betrug und zum Teil kriminell heraus.
Bei der Klärung meines Falles, reagierten die MitarbeiterInnen der ERGO lediglich mit Bescheiden, die Textbausteinartig verschickt worden. Kein Anruf, kein Verständnis für Fehler, die nicht ich als Versicherungsnehmer, sondern ein Arzt bei der Ausstellung von Bescheinigungen verzapfte.
Bei mir war es genauso. Letztes Jahr zahlte ich 89 Euro und dieses Jahr wurde über meine Visa 169 euro abgebucht. Ich habe gerade bei der Ergo angerufen. Man sagte mir, ich sei selbst schuld und hätte das „Kleingedruckte“ lesen sollen. Auf die bitte, dass ich es kündigen möchte, sagte er mir das soll ich unter „self service“ selber suchen. Ich habe auch die Empfehlung bekommen einfach dieses Jahr nochmal eine Kurzreise zu buchen.
Ich bin sehr enttäuscht von der Ergo…
Identische Vorgehensweise bei mir. Mit dem Unterschied dass weder meine korrekte Adresse noch meine korrekte Emailadresse bei ERGO bekannt war. Beides wurde auf CHECK 24 nach meiner Reisebuchung aktualisiert.
Ergo geht es offensichtlich ausschließlich um das Erschleichen der Konto und Adressdaten (Stichwort: moderne Piraterie), denn wer würde für ein einmaliges Event eine Versicherung abschliessen welche sich um ein weiteres Jahr mit unbekannten Kosten verlängert. Email an [email protected]