H. S. schrieb uns am 19.11.10 folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige meinen Gasversorger zu wechesln.
Mein bisheriger Versorgungsvertrag bei der Eon Avacon Helmstedt
„Avacon Comfort“ ( mit zweimonatiger Kündigungsfrist) wird seit dem
30.09.2010 von der Gesellschaft nicht mehr angeboten. Alternativ wurde mir im Sommer ein neuer Vertrag angeboten, diesen habe ich nicht unterschrieben. Auf tel. Nachfrage wurde mir mitgeteilt das ich ab dem 01.10.2010 nur noch einen Grundversorgungvertrag hätte.
Bei der Grundversorgung besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Somit habe ich am 27.10.2010 fristgerecht zum 30.11.2010 gekündigt.
Ich habe meinem Gasversorger gleichzeitig meinen neuen Gasversorger ab dem 1.12.2010 mitgeteilt und belegt.
In einem Schreiben vom 10.11.2010 teilt mir die Avacon mit, das eine Kündigung frühstens zum 30.09.2011 möglich sei. Damit bin ich natürlich
nicht einverstanden.
Frage: Kann das Unternehmen auf diese Kündigungsfrist des alten Vertrages
bestehen obwohl dieser von der Gesellschaft garnicht mehr angeboten wird.
Mir ist doch tel. schon bestätigt worden, dass ich seit dem 01.10.2010 in
der Grundversorgung sei, mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist.
Vorab vielen Dank für ihre Antwort
mfg H. S.
Diese Mail wurde am 25.11.10 von Verbraucherschutz.de an EON weitergeleitet.
Am 26.11.10 schrieb EON, dass die Vertragsnummer des Kunden benötigt würde. Diese sandte uns der Kunde am 26.11.10.
Hallo …,
vielen Dank für ihre Bemühungen.
Ich habe diesen Vorgang im Namen von Frau E. P. bearbeitet. Dies ist meine 76 – jährige Nachbarin die mich um Unterstützung im genannten Fall gebeten hat.
Ich persönlich hatte das selbe Problem mit der EON, aber mir hat die EON im selben Fall mitlerweile die Kündigung zum 30.11.2010 ausgesprochen, somit kann ich ab den 01.12.2010 meinen neuen Gasanbieter in Anspruch nehmen.
Wäre vielleicht bei der EON auch noch mit zu erwähnen ( meine Daten Vertragsnummer…….., Kundennummer ………….. )
Daten Frau E. P.:Vertragsnummer : ……………. Kundennummer : ……………
Vorab vielen Dank für ihre weiteren Bemühungen.
mfg H. S.
Am 29.11.10 leitete Verbraucherschutz.de die Angaben an EON weiter.
Am 12.12.10 schrieb uns Herr H.S.:
Hallo meine Mutter ist am 29.5.15 verstorben ich wollte jetzt den Strom abmelden bzw kündigen ich habe ihn schon seid Juni auf die Grundgebühr runtersetzen lassen nun wurde mir mitgeteilt ich könne den Vertrag frühestens zum 1.11.15 kündigen ist das so richtig kann ich mir nicht vorstellen danke
Hi,
Die Verfahrensweise der e on avacon mit ihren Kunden kann ich nur bestätigen.
Durch eine über eine halbesjahrige Krankheit war ich in Zahlungsverzug mit anschließender Mahnung und Fristsetzung für die Zahlung gekommen. Drei Tage vor Ablauf der Frist wurde des ausstehende Betrag von mir bei der Bank beglichen. Nach fristgerechtem Zahlungseingang bei e on avacon Helmstedt wurden mir mit einem späteren Belegsdatum Inkassogebühren in Rechnung gestellt. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, ohne bisher eine Rückantwort erhalten zu haben. Dieser Umgang mit Kunden veranlassen mich zum frühstmöglichen Zeitpunkt die geschäftlichen Beziehungen zu beenden. ICK KANN E ON Avacon nur wärmstens weiter empfehlen.
Ein frohes Weihnachtsfestallen Lesern außer Mitarbeitern von e.on avacon.
Ihr
moordorf Kunde
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