Die Warnhinweise sind noch immer nicht aussagekräftig genug und sollten eindeutiger gekennzeichnet sein. In rauen Mengen sind sie ein ernst zunehmendes Gesundheitsrisiko.
Ob auf einer Party in Kombination mit Alkohol, einer zu überstehenden Nachtschicht oder zur sportlichen Leistungssteigerung: Die von Energydrinks ausgehende Gefahr wird oftmals unterschätzt. Verbraucherschutz.de empfindet die Warnhinweise als ungenügend.
Jeder, der schon mal einen Energydrink gekostet hat, ist sich seiner konzentrationssteigernden – und wachmachenden Wirkung bewusst. Doch viele Verbraucher wissen gar nicht, dass bislang keine eindeutigen Beweise durch Studien erbracht wurden, die belegen, dass Taurin, Guarana und Co. für diese Wirkung verantwortlich sind. Momentan geht man davon aus, dass die Energie vom Zucker herrührt und das Koffein für die Klarheit sorgt. Dabei ist es egal, ob man zu einem Shot, einer Dose, oder einer Flasche greift. Die von diesen Getränken ausgehenden Gefahren sind nicht zu unterschätzen!
Die erste Gefahr besteht darin, zu viel von den aufputschenden Mitteln zu sich zu nehmen. Erwachsene vertragen durchschnittlich ca. 300 Milligramm Koffein pro Tag. Am Beispiel Kaffee wären das drei bis vier Tassen täglich, die man schätzungsweise (!) ohne körperliche Schäden zu sich nehmen kann. Oberhalb dieser Grenze sind unerwünschte Folgen nicht auszuschließen.
Aufpassen sollte man auch bei dem Verwendungszweck des Energydrinks selbst. Wird er als Mittel sportlicher Ergänzung oder auf Partys in Kombination mit Alkohol getrunken, sind häufig Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Nervosität und Schlaflosigkeit die Folge. Oftmals wird auch die Wirkung der Energyshots unterschätzt. Sie enthalten viel höhere Koffeinmengen als die normalen Drinks, was eine sehr schnelle Zufuhr innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne zur Folge hat. Eine Überdosis ist ein ernst zunehmendes Gesundheitsrisiko!
Energydrinks dürfen in Deutschland grundsätzlich nur an den Mann gebracht werden, wenn die Menge von 320 Milligramm Koffein pro Liter nicht überschritten wird. Sie erkennen, ob ein Getränk über 150 mg/L enthält, sobald der Behälter mit der Aufschrift: „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet ist. Wenn Sie schon einmal eine solche Dose in der Hand hielten, wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein, dass diese Kennzeichnung gar nicht so leicht zu entdecken ist.
Seit Dezember 2014 ist ein weiterer Hinweis dazugekommen. Nun ist auch „für Kinder, Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ irgendwo auf dem Behälter zu lesen. Die Tatsache, dass der Verkauf solcher Substanzen weiterhin auch an Kinder genehmigt bleibt, ist nach der Meinung von Verbraucherschutz.de ein übles Versäumnis der Gesetzgebung. Einige Läden haben schon intern beschlossen, diese Drinks nicht mehr an Minderjährige zu verkaufen, doch halten wir ein umfassendes Gesetz für notwendig.
Von dem Verzehr dieser aufputschenden Getränke in rauen Mengen raten wir dringend ab. Für Kinder, schwangere oder stillende Frauen ist der Konsum tabu. Auch in Kombination mit Alkohol oder zu sportlichen Betätigung sollte der Energydrink nicht angerührt werden.
Eine eindeutige Kennzeichnung in Bezug auf Nebenwirkungen durch die Kombination mit Alkohol oder zum Zwecke der sportlichen Betätigung ist überfällig. Zum Schutze der Kinder sollte ein Verbot für den Verkauf der Energydrinks an Minderjährige beschlossen werden.
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