Empörung der Verbraucher über die Gutscheinlösung.
Die FAZ berichtete am 2.4.2020:
faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-plan-gutscheine-statt-rueckzahlung-fuer-abgesagte-reisen-16708488.html
Auch die Verbraucherzentralen haben sich gegen diese Gutscheinlösung ausgesprochen.
Herr S. B. schrieb am 4.3.2020 an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und setzte die Verbraucherzentrale und die Bildzeitung und uns in Kopie:
Subject: Stellungnahme / Gutscheinregelung, staatliche Willkür
Importance: High
Guten Tag,
mit der vom BMJV mitgetragenen Gutscheinlösung wird mir mein heute faktisch respektive konkret noch bestehender Rechtsanspruch auf vollständige Rückerstattung und zumindest Verzinsung per staatlicher Willkür genommen. Ich bitte um Stellungnahme, wie dieser staatliche, rückwirkende und substantielle Eingriff in die geltende Gesetzeslage vor dem Hintergrund ua der aktuell laufenden Informationskampagne „Wir sind Rechtsstaat – wir… erleben Schutz vor Willkür und erleben Sicherheit“ in Einklang zu bringen ist? Mit welcher Begründung werden wir, eine 5-köpfige Familie, die Jahrelang für einen, seit 17 Jahren ersten großen Familienurlaub gespart hat, selektiv für die Rettung einer Branche herangezogen? Ist der staatliche Rettungsschirm für diese Branche also nicht große genug? Was ist bei einer solchen Rechtsbeugung eine Garantie des Staates überhaupt wert – wird im Zweifel nicht erneut die dann geltende Rechtlage erneut nachjustiert? Da die Hürden für einen Härtefall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu hoch für uns sein werden, bleiben wir also dauerhaft auf einem Gesamtschaden iHv rd. EUR 10.000,- sitzen, obwohl der Reiseveranstalter selbst bereits vor Wochen mehr als 50 % des Gesamtpreises von seinen Drittanbietern zurückbekommen hat?
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.
Sebastian B.
PS: die Reise lässt sich wie ursprünglich geplant leider alleine wg der Schulferienvorgaben zukünftig nicht mehr durchführen!
________________________________________________________________________________________________________________________
Herr Martin T. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
sehr geehrter Herr Ivan,
mit Interesse und großer Zustimmung habe ich die Pressemitteilungen der Verbraucherschützer zum aktuellen Corona-Kabinett und der vom Bund angestrebten „Gutscheinlösung“ gelesen.
Auch ich bin mit mehreren tausend Euro von dieser großen Ungerechtigkeit gegenüber dem „kleinen Bürger“ betroffen. Gerade in den jetzigen Zeiten, wo viele Menschen ihren Job verlieren,
in Kurzarbeit gehen oder sonstige finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, wird rückwirkend von der Bundesregierung/ EU, das Recht des Bürger beschnitten und zu deren Nachteil ausgelegt.
Wie kann es sein, dass der Brüger jetzt als Kreditgeber für die Reisebranche herhält und riesigen Reisekonzernen mit eher fragwürdiger Bonität ein zinloses Darlehen gewähren muss. Insbeondere jetzt
benötigt jeder einzelne Bürger sein hart erarbeitetes Geld zurück, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der größte Hohn daran ist, diese „Härtefallklausel“. Seit wann muss der Kreditgeber/ Geldgeber nachweisen, dass er sein Geld benötigt oder zurück haben möchte? Die Reisekonzerne haben gefälligst ihre Finanzsituation offen zu legen und zu beweisen, dass sie nicht in der Lage sind die Reisepreise zu erstatten. Hier wird mit Hilfe unser Bundesregierung, die Beweislast einfach rückwirkend umgedreht und zu ungunsten des deutschen Steuerzahlers ausgelegt.
Ich möchte Sie als Verbraucherschutz.de bitten, die Möglichkeit von Sammelklagen zu prüfen bzw. jede sonstige juristische Möglichkeit auszuschöpfen, um dieser riesigen Sauerei zu begenen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin T.
__________________________________________________________________________________________________________________________
Ulrike Z. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Sie haben mir schon einmal in einer paypal Angelegenheit sehr weitergeholfen.
Heute geht es um eine Pauschalreise,die am 31.03.20 hätte stattfinden sollen (von Berge und Meer, Kirschblüte in Japan, 2699 Euro).
Wegen Corona wurde diese Reise am 17.03.20 von Berge und Meer abgesagt und ich wollte umgehend mein Geld wieder rückerstattet haben. Laut deutschem Gesetz muss der Veranstalter innerhalb 14 Tagen rückerstatten, Sie wissen das.
Am 27.03.20 erhielt ich dann einen Anruf von Berge und Meer, es würde noch länger dauern.Ich war ungehalten und bestand auf sofortiger Rückerstattung, habe schriftlich auch nochmal Frist gesetzt und höre jetzt NICHTS mehr.
Soeben habe ich erfahren,dass sich unsere Regierung doch tatsächlich für eine Gutscheinlösung einsetzt.
Jetzt bin ich ja wie andere Kleinunternehmer auch voll von Corona betroffen, habe keine Einnahmen diesen Monat und auch den nächsten, dh ich brauche wirklich mein Geld und Berge und Meer spielt auf Zeit bzw befürchte ich, wenn dieser Veranstalter insolvent geht, bekomme ich mein Geld gar nicht mehr zurück.
Ich bin echt verzweifelt, denn der Betrag ist für mich hoch uhd ich könnte ihn wirklich sehr gut gebrauchen. Was soll ich tun? Gilt das BGB denn jetzt gar nicht mehr?
Vielen lieben Dank vorab für Ihren Rat. Ich denke, dass es vielen anderen Reisekunden gerade ähnlich ergeht.
GLG
Ulrike Z.
Wir haben im Rahmen dieser Pandemie diverse Einschränkungen unserer Grundrechte hinnehmen müssen. Mit dem Ziel die Zahl der infizierten und auch der Todesfälle gering zu halten (Artikel 2 Grundgesetz „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“). Aber das rückwirkende Außerkraftsetzen von geltendem Recht ist nicht akzeptabel. Wird doch der aufgebaute Rettungsschirm ohnehin aus unseren Steuergeldern bezahlt. Hier wäre eine (Sammel-) Klage vor dem BVG angebracht.
Guten Morgen,
auch wir haben eine Riese über Aldi Süd / Berge & Meer gebucht. Das war am 30.12.2019. Die Anzahlung erfolgte am 01.01.2020. Der Rest wird am Montag, 06.04.2020 fällig. Reisestart wäre am 07.05.2020 nach Kuba. Bevor dieser Vorschlag „Reisegutschein“ kam, wollte ich zahlen. Was passiert, wenn ich mich jetzt nicht an den Vertrag halte und nicht zahle? Muss ich damit rechnen, einen Mahnbescheid zu bekomme? Vielen Dank für eine Einschätzung. Brigitte Sailer
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/
Hauptberuflich bin ich im Büro.Um in Urlaub fahren zu können, (lebe mit 2 Töchtern alleinerziehend) , arbeite ich als Trainer nebenberuflich in Studios bis zu 450€ steuerfrei. Diese zahle ich ja beim Hauptjob schon. Eine Tochter studiert privat. Die Uni muss bezahlt werden. Daher hat auch sie einen Minijob. Auch im Studio. Alle Studios sind geschlossen.
Wir fallen nicht unter den Schutzschirm.
Und jetzt soll ich meine Reisezahlung nicht zurückbekommen! Ich fühle mich 3x im Stich gel.
https://verbraucherschutz.de/eu-lehnt-die-gutscheinloesung-ab/