„ich wollte im Webshop electro-pro den Dyson Staubsauger DC37 Musclehead kaufen und habe dort am 7. März einen Online-Kaufvertrag abgeschlossen“
Frau Ursula P. schrieb uns:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
ich wollte im Webshop electro-pro (Armin Stephan/Domelectronics) den Dyson Staubsauger DC37 Musclehead kaufen und habe dort am 7. März einen Online-Kaufvertrag abgeschlossen.
Es hätte mich schon stutzig machen sollen, dass die PayPal-Funktion nicht funktionierte, habe dann aber leider per Banküberweisung bezahlt. (Bestellnummer — vom 7.3.2015/Kundennummer —, Euro 307,58)
Erst am nächsten Tag, 8. März, habe ich die negativen Kommentare gelesen (u.a. auf Ihrer Seite) und habe sofort einen Widerruf per Mail und schriftlich per Post rausgeschickt und um Rückzahlung der Vorauszahlung gebeten.
Am 11. März erhielt ich per Mail die Status-Meldung, dass meine Zahlung eingegangen sei. Ich habe umgehend per Mail geantwortet und auf meinen Widerruf hingewiesen. Zwei Stunden später wurde mir per Mail mitgeteilt, dass die Ware versandt wurde. Auf meinen Widerruf wurde nicht eingegangen.
Die Lieferung traf am 14. März hier ein, ich habe (wie angekündigt) die Annahme verweigert.
Nach wiederholter Reklamation der Rückzahlung bestätigte mir Frau Schröder ([email protected]) am 20. März meinen Widerruf und teilte mir mit, dass ich die Rückzahlung 14 Tage nach Eingang des Widerrufs erhalten würde.
Am 31. März und am 7. April habe ich mich erneut an Frau Schröder gewandt und die Rückzahlung reklamiert, ich habe auf die Annahmeverweigerung hingewiesen und eine Frist zur Zahlung bis zum 10. April gesetzt.
Am 9. April bekam ich eine Antwort von Frau Weber vom Kundenservice, sie zeigte sich erstaunt, dass die Sendung zurückgegangen sei und hat mir mitgeteilt, dass sie die Angelegenheit weitergeleitet habe.
Am 14. April habe ich beim Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid beantragt, der Mahnbescheid wurde am 16. April erlassen. Die Daten des Antragsgegners habe ich dem Impressum des Webshops und den Kontaktdaten der Mails entnommen.
Mit Datum vom 22. April teilt das Amtsgericht mir nun mit, dass der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte, weil der Antragsgegner nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist.
Da die Kontaktdaten in den Mails differieren (Auftragsbestätigung: Domelectronics; Kundenservice: Dom Elektro GmbH), werde ich jetzt noch eine Neuzustellung des Mahnbescheids unter der anderen Firmierung beantragen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir noch Tipps zum weiteren Vorgehen geben könnten.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ulla P.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.04.2015 weiter und erhielt am 28.05.2015 von Frau Ursula P. die nachstehende Information:
Guten Morgen Frau Lauckenmann,
ich möchte Ihnen doch kurz über den Fortgang bzw. Abschluss Bericht erstatten. Am 20. Mai habe ich Vollstreckung beantragt, heute hatte ich die Gutschrift auf meinem Konto.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
U. P.
Sehr geehrte Ursula P.
ich habe gleiches mit der Firma elgros GmbH erlebt und möchte nun ein Mahnverfahren einleiten. Könnten Sie vielleicht behilflich sein bei der Eröffnung eines Mahnverfahrens? Ich habe die Formulare durchgesehen (online) und bin nicht sicher, was ich wo eintragen soll. Es wäre schön, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen könnten. ([email protected]).
Mit freundlichen Grüßen
Sarah H.
Hallo Verbraucherschutz-Team,
wohin wurde das Schreiben denn weitergeileitet?
Ich habe Freitag Anzeige erstattet. Habe neben den verschiedenen Adressen auch den Namen von Frau Schreiber angegeben.
Ich habe am Mittwoch einen Termin bei meinem Anwalt. Werde einen Mahnbescheid erstellen und weitere Schritte einleiten.Habt ihr noch weitere Tipps wie ich vorgehen kann?
Ist die Adresse in Neu-Anspach bereits als die Richtige bestätigt worden?
Dankeschön!!
Bestellnr. : 5416 (www.elgros.de)