„ich habe Ihre Rechnung Nr. — (Poststempel 16.9.14) in Höhe von 149,00 € erhalten. Hiermit lege ich Widerspruch gegen diese Forderung ein“
Herr Mario A. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schildere Ihnen am besten meinen Fall, indem ich meinen Einspruch gegen eine Rechnung hierhin kopiere.
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Empfänger:
DFH Der freundliche Handwerkerservice GmbH
Urbanstr. 1
93059 Regensburg
Absender:
Mario A.
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Sehr geehrter freundlicher Handwerkerservice GmbH,
ich habe Ihre Rechnung Nr. — (Poststempel 16.9.14) in Höhe von 149,00 € erhalten. Hiermit lege ich Widerspruch gegen diese Forderung ein, was ich wie folgt begründe:
Arbeiten wurde keine durchgeführt, so dass sich der Betrag allein aus den Anfahrtskosten berechnet. Diese sind jedoch unbegründet. Zwar kam der Handwerker nach dem KFZ-Zeichen aus Landshut, was einen Anfahrtsweg von ca. 120 km vermuten lässt, jedoch wurde ich darüber nicht nur nicht aufgeklärt, sondern bewusst getäuscht, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
1. Ich habe am 4.8.14 per Internet nach einem Türoffnungs-Service gesucht – der URL ihrer Seite endete mit „/Passau“. Bereits hier wird suggeriert, Ihre Firma befinde sich hier in Passau.
2. Angerufen habe ich 17.48 Uhr auf der angegebenen Nummer 0851/22569951, also unter einer Passauer Vorwahl. Erneut wird so vorgegaukelt, ein ortsansässiger Service zu sein.
3. Bei dem Telefonat habe ich ausdrücklich gefragt: „Sind Sie in Passau?“, was bejaht wurde! Spätestens hier fand eine bewusste Täuschung meiner Person statt! Mir wurde gesagt, ein Passauer Handwerker habe momentan noch zu tun, sei jedoch in ca. 30 Minuten bei mir. Für dieses Gespräch habe ich Zeugen, da es über Lautsprecher im Beisein zweier Nachbarn geführt wurde!
4. 18.11 Uhr wurde ich von Ihnen zurückgerufen. In diesem Gespräch wurde mir mitgeteilt, der Handwerker habe leider viel zu tun und könne nun doch erst gegen 19.15 bei mir eintreffen und ich wurde gefragt, ob dies in Ordnung sei, was ich bejahte. Allerspätestens hier hätte ich darüber informiert werden müssen, dass ein auswärtiger Handwerker beauftragt werden müsse, was natürlich mit erheblichen Mehrkosten für die Anfahrt verbunden wäre. Dies ist jedoch NICHT erfolgt!
5. Als gegen 19.30 Uhr Ihr Handwerker endlich bei mir eintraf, informierte er mich zunächst nicht einmal über die Kosten, was bereits äußerst unseriös ist, ich sollte den Auftrag sofort unterschreiben. Erst auf Nachfrage nannte er mir einen Betrag von ca. 330,00 €. Dies ist
eindeutig Wucher, denn: „Eine Handwerkerrechnung ist wegen Wuchers nichtig, wenn darin für einen Notdienst nahezu das Dreifache des ortsüblichen Entgelts verlangt wird.“ (Quelle: test.de/Handwerkerrechnung-Handwerkerrechnung-Bei-Wucher-nichtig-16992-0/) Der ortsansässige Türöffnungsdienst Herr Reiss verlangt (incl. Anfahrt) zu dieser Zeit 58,00 € (er war bereits zweimal bei mir), d.h. selbst ohne die Anfahrtskosten liegt eindeutig
Wucher vor! Und in § 138 Abs. 2 BGB heißt es: „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“ (Quelle: gesetze-im internet.de/bgb/__138.html) Im Zuge dessen verweigerte ich die Unterschrift und schickte den Handwerker zurück.
6. Aus den Unterlagen des Handwerkers ging hervor, dass er bereits gegen 18.00 Uhr beauftragt worden war, also noch bevor ich gefragt wurde, ob es in Ordnung sei, ob der (Passauer) Handwerker erst gegen 19.15 Uhr eintreffe (siehe 4.). Offensichtlich wurde also ohnehin der auswärtige Handwerker beauftragt, ohne mich darüber zu informieren, was wieder nicht zulässig ist.
7. Ihr Handwerker behauptete zudem, er hätte hergeschickt werden müssen, weil der ortsansässige Schlüsseldienst Herr Reiss in Urlaub sei. Einmal abgesehen davon, dass ich hierüber informiert hätte werden müssen (vgl. 4. und 6.), war dies ein dreiste Lüge! Bevor ich bei Ihrer Firma anrief, hatte ich nämlich den örtlichen Schlüsseldienst Herrn Reiss kontaktiert – und siehe da: Er war mitnichten im Urlaub, hatte mir auch zugesagt zu
kommen, jedoch erst in 45 Minuten, weshalb ich ihm wieder abgesagt hatte. Es ist überflüssig zu erwähnen, dass derartige offensichtliche Lügen nicht zulässig sind. Übrigens hat Herr Reiss – nachdem ich Ihren Handwerker weggeschickt hatte – dann auch tatsächlich mein Schloss geöffnet. Für einen Betrag von 70,00 € statt 58,00 €, da durch Ihr täuschendes Verhalten inzwischen ein Zuschlag für die spätere Uhrzeit angefallen war. Aus
Kulanz wäre ich evtl. bereit, diese von Ihnen verschuldete Differenz nicht einzufordern, sofern Sie mir umgehend bestätigen, in vollem Umfang auf Ihre Forderung zu verzichten. Andernfalls werde ich nicht nur den Betrag von 12,00 € von Ihnen einfordern, sondern auch
Handelskammer, Verbraucherschutz und gegebenenfalls Medien über den vorliegenden Fall informieren sowie natürlich meinen Anwalt einschalten. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie, Ihren Fehler einzusehen und die Sache ohne weitere Forderungen abzuschließen. Ich bin mir sicher, dass weitere (!) negative Schlagzeilen bei Verbraucherschutz und Medien nicht im Interesse Ihrer Firma sind.
Passau, den 21.9.14
Mit freundlichen Grüßen
Mario A.
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Diesen Einspruch habe ich als Einschreiben mit Rückschein (unterschrieben von ”H. Elfi”, 26.9.14) verschickt, er ist also nachweislich bei der Firma angekommen. Trotzdem erhielt ich am 14.10.14 eine ”Mahnung” über 154,00 EUR (mit der Drohung ”geben wir die Forderung ohne nochmalige Aufforderung an unser Inkassaunternehmen” (letzteres Wort fettgedruckt)), worauf ich nicht reagierte. Am 11.11.14 (passendes Datum für diesen ganzen Scherz) erhielt ich nun doch noch einmal eine ”Letzte Zahlungsaufforderung” über 159,00 EUR, mit identischem Wortlaut.
Muss ich überhaupt noch auf jede einzelne Mahnung reagieren, nachdem ich bereits nachweislich gegen die erste Rechnung Einspruch eingelegt habe? Wie sehen Sie meinen Fall – darf die Firma mich in der oben geschilderten Weise täuschen (ich habe tatsächlich Zeugen für das Telefonat!)? Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Hier noch einmal meine Daten:
Mario A.
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Rechnungsnummer —
Kundennummer —
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Mario A.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 11.12.2014 weiter und erhielt keine Rückmeldung.
einfach Strafanzeige gegen DHE und den Rechtsanwalt Stemmler bei der Pollizei stellen
Grüße.
Heute ist mir was ähnliches passiert wie Brigitte, Peggy und Mario A. Ich habe bloß per Telefon angerufen und gefragt, wie viel es kosten wurde, eine Türlinge montieren zu lassen. Ein paar Wochen später liegt bei mir eine Rechnung und Mahnung, „Hantwerkernotdienst, Beauftragung“.
Um jemanden überhaupt zu erreichen können Sie das angegebene Telefonnummer benutzen – bloß die 2 letzte ziffern weglassen!! So habe ich tatsächlich jemanden telefonisch erreicht.
REINE BETRUG.
@Brigitte, nichts machen. Keine Panik. Es wird sich sich Antwalt Stemmler selden, un zu bedrohen…
Weiter nichts mache. Die hören auf, weil sie besser wissen, dass alles ein Betrug ist….
Wir haben ein fernsehtechniker gesucht und uns wurde auch vergespielt das man in unserer Nähe (64807 Dieburg) wäre.einmal haben wir den Termin absagen müssen und beim 2. Termin hatte ich um eine andere Uhrzeit gebeten, die Frau hat sie aber leider falsch eingetragen. Der Monteur war in seinem Zeitfenster von 15-17Uhr nicht da obwohl wir nur bis 16 Uhr angeben hatten.ich hatte auch nach gefragt, da er bis 17 Uhr nicht da war.er wäre auf den Weg. Meine Handynummer hatte die Firma auch.