Ein Zentrales Gewerbeverzeichnis bzw. ZGV AG Berlin verschickt zurzeit tausende Trickformulare, mit denen ein kostenpflichtiger Abovertrag ergaunert werden soll.
ZGV AG Berlin
Ausweislich der versandten Trickformulare soll Vertragspartner des Auftraggebers die ZGV AG in Berlin sein. Wir haben uns bei einer Rechtsanwaltskanzlei erkundigt, eine ZGV AG ist in keinem Handelsregister in Deutschland eingetragen. Anscheinend möchten die Betreiber der Abofalle auf diese Weise im Hintergrund bleiben und ihre wahre Identität verschleiern. Meist operieren solche Unternehmen aus Ländern wie Zypern und Malta, um sich einer zivil- und strafrechtlichen Verfolgung in Deutschland zu entziehen.
Zentrales Gewerbeverzeichnis – immer die gleiche Masche
Das Formular, welches Zentrales Gewerbeverzeichnis / ZGV AG an tausende Verbraucher, Gewerbetreibende und Freiberufler versendet, ist gestaltet wie viele Formulare dieser Art. Diese gleichen sich insbesondere darin, dass sie einen amtlichen Charakter aufweisen und beim Adressaten den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um ein behördliches Schreiben handelt, bei dem lediglich die Richtigkeit der Daten überprüft und mit Unterschrift bestätigt werden soll.
Hierbei gehen Zentrales Gewerberegister und ZGV AG davon aus, dass das verwendete Formular in der Postflut unterschrieben wird, ohne dass dabei der rechten Spalte Beachtung geschenkt wird. Denn dort ist ausgeführt, dass bei einer Unterschrift ein Betrag in Höhe von 780 € jährlich zu entrichten ist. Auf der Website zentrales-gewerbeverzeichnis.info ergibt sich dann noch aus den AGB, dass ein Vertrag auf mindestens zwei Jahre geschlossen wird. Ein teures Unterfangen für fast keine Gegenleistung.
Erfahrungen mit Zentrales Gewerbeverzeichnis und ZGV AG
Verbraucherschutz.de berichtet schon seit vielen Jahren über Abzocker wie Zentrales Gewerbeverzeichnis und ZGV AG. Es zeigt sich, dass die beschriebene und ähnliche Maschen in den letzten Jahren sehr beliebt sind, weswegen wir weiterhin Aufklärungsarbeit durch unsere Berichte leisten werden.
Abwehr der Forderungen von Zentrales Gewerbeverzeichnis und ZGV AG
Wie immer sollten eingehende Rechnungen stets auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. Gerade Forderungen, welche aufgrund der oben beschriebenen Maschen zustande gekommen sind, können angreifbar sein. Die auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei LL-ip aus München hat in den letzten Jahren viele Betroffene erfolgreich vertreten und berichtet auf ihrer Website auch über wie Zentrales Gewerbeverzeichnis und ZGV AG:
http://www.ll-ip.com/aktuelles/zentrales-gewerbeverzeichnis-zgv-ag-berlin
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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Desiani.com: Volle Erstattung der Retoure wird zunächst abgelehnt
diemer.de erstattet die Retoure
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mode-deals.com: Minderwertige Ware aus China
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triathlonladen.de erstattet die Nichtlieferung und die Retoure
urlaubstransfers.de erstattet die Taxikosten
svm-europa.com bestätigt den Widerruf des Gewinnspiels
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intervertrieb.de liefert die Markisen verspätet
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