Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat mitgeteilt, dass die Grenze für den Eigenbedarf angehoben wird. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler, mit Kindern bis 21 Jahre, darf zukünftig 1000 Euro als Eigenbedarf für sich verbuchen. Die bisherige Grenze lag bei 950 Euro.
Eine weitere Nullrunde müssen die Trennungskinder für sich erstmal hinnehmen.
Experten vermuten, dass diese Kinder dadurch evtl. in die Sozialhilfe rutschen könnten.