EEG-Umlage: Stromkonzerne sparen Milliarden auf Verbraucherkosten.
Der Geschäftsführer von Wechselpilot.com, Jan Rabe, ließ uns den nachstehenden Text zukommen:
Für jede Kilowattstunde Strom muss ein fester Preis entrichtet werden – das gilt für alle Energieverbraucher, ganz gleich ob Haushaltskunde oder Unternehmensriese. Ein beträchtlicher Teil des ohnehin schon hohen Strompreises entfällt hierbei auf die sogenannte EEG-Umlage, etwa ein Fünftel war es in den letzten Jahren. Wie der SPIEGEL berichtet, haben zahlreiche namhafte Industrieunternehmen dank juristischer Schlupflöcher die Zahlung dieser Umlage unterlassen. Über die Legalität dieser Methoden wird noch gestritten, doch die Folgen sind unzweifelhaft: Acht bis zehn Milliarden Euro sollen dem Staat so entgangen sein. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Normalbürger, denn sie müssen die hierdurch entstandene Lücke stemmen.
Die EEG-Zulage ist ein solidarisches Gemeinschaftskonstrukt, doch manche Konzerne haben die Vereinbarung nicht eingehalten – und zwar einmal mehr auf Kosten der Bürger. Das ist so nicht akzeptabel, hier ist nun die Politik gefragt. Jan Rabe, Wechselpilot-Gründer
Was ist die EEG-Umlage überhaupt?
Um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, ist eine nachhaltige Versorgungswirtschaft nötig. Zu diesem Zwecke rief die Bundesregierung 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ins Leben – so sollte die Energiewende in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Produziert eine Anlage demnach Strom mittels erneuerbarer Energiequellen wie etwa Windkraft, Wasserkraft oder Photovoltaik und speist diesen dann in das öffentliche Versorgungsnetz ein, dann erhält der Betreiber hierfür eine fixe Vergütung.
Jene Pauschale wird von den vier großen Übergangsnetzbetreibern ausgezahlt. Diese verkaufen den grünen Strom dann wieder auf der Strombörse oder per Direktvermarktung: Das geschieht in der Praxis allerdings zu einem niedrigeren Preis. Die durch den Stromverkauf erlösten Einnahmen sind somit deutlich geringer als die Vergütungen für Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Es entsteht eine Differenz, die gemeinschaftlich von allen Verbrauchern getragen wird – und zwar in Form der EEG-Umlage.
War diese anfangs noch vernachlässigbar, so hat sie sich im letzten Jahrzehnt zu einem der größten Kostenfaktoren für Strom entwickelt. Seit 2014 liegt die EEG-Umlage bei über sechs Cent pro Kilowattstunde, 2021 beträgt dieser Wert 6,50 ct/kWH. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 32 Cent pro Kilowattstunde macht die Umlage also rund 20 Prozent der Gesamtkosten aus. Im kommenden Jahr wird sie zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder deutlich sinken, für 2022 wurde eine EEG-Umlage von 3,72 ct/kWH veranschlagt. Ob sich das auch auf den allgemeinen Strompreis auswirkt, muss allerdings noch abgewartet werden, denn gleichzeitig sind die Beschaffungskosten für Strom sprunghaft angestiegen.
Mogelpackung Scheibenpacht: Großkonzerne drücken sich um Milliardensummen
Die EEG-Umlage betrifft jeden Endverbraucher, ganz gleich ob Ein-Personen-Haushalt oder Großunternehmen. Das gilt allerdings nicht ausnahmslos, denn durch bestimmte Sonderregelungen ist es möglich, die Abgabe zu vermeiden. Betreibt eine Firma etwa selbst ein Kraftwerk, um den Eigenbedarf an Strom zu decken, so ist sie von der Umlage befreit. Diese Regelung haben sich jedoch zahlreiche Industriekonzerne auf dubiose Weise zunutze gemacht.
Schummeln mit dem „Scheibenpachtmodell“
Hierbei wird ein Kraftwerk in mehrere Leistungsscheiben untergliedert: Diese können dann jeweils an einzelne Unternehmen verpachtet werden, welche dann als Mitbesitzer gelten und hierdurch den Status als Eigenversorger erlangen.
Besonders abenteuerlich wird es, wenn Konzerne gepachtete Scheiben weitervermieten oder Kraftwerke zur Firmenanlage deklarieren, obwohl sie nicht auf dem Werksgelände stehen – nur einige der verbreiteten und fragwürdigen Praktiken, die sich seit 2014 etabliert haben. Die Gemeinsamkeit in all jenen Fällen: Von legitimer Eigenversorgung kann keine Rede sein. Gezahlt wird die EEG-Umlage aber dennoch nicht.
Solche Schwindeleien bewegen sich im rechtlichen Graubereich; ob sie legal sind, ist jetzt juristischer Streitgegenstand. Eines sind sie aber auf jeden Fall, nämlich lukrativ – Gutachtern zufolge geht es um acht bis zehn Milliarden Euro. Die Verantwortlichen sind zahlreich und namhaft, allein beim Pharmariesen Bayer und seinem früheren Tochterunternehmen Currenta würden Nachzahlungen von bis zu einer Milliarde Euro fällig. Unter den genannten Konzernen finden sich weitere prominente Global Player wie Evonik, Daimler, ThyssenKrupp oder Henkel.
Privatverbraucher bleiben auf den Kosten sitzen
Leidtragende sind vor allem Normalbürger, denn die Gesamtsumme der EEG-Umlage wird von vornherein festgelegt: Alles, was industrielle Großverbraucher durch gesetzliche Winkelzüge an Ausgaben einsparen, müssen also andere kompensieren. Diese „anderen“, das sind größtenteils Haushalte, Kleinunternehmen und Mittelständler, kurzum: Bevölkerungsgruppen, die durch stetig ansteigende Strom- und Gaspreise ohnehin stark genug belastet sind.
Dass die betroffenen Unternehmen für ihre EEG-Mauscheleien nun Konsequenzen in Form von Nachzahlungen erwarten müssen, gilt indes als unwahrscheinlich – stattdessen wird weiterhin auf die Rechtmäßigkeit der undurchsichtigen Methoden verwiesen. Abseits von Anwaltsdisputen gibt es allerdings auch eine unstrittige moralische Schuld, und die Geschädigten sind Privatpersonen. So wird die unverhältnismäßige Aufteilung der EEG-Kosten nur noch weiter verschärft: 2020 entfielen hiervon nur 25 Prozent auf den Industriesektor, gleichzeitig war dieser für 45 Prozent des gesamtdeutschen Stromverbrauchs verantwortlich.
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