E&E Schlüsseldienst: „Wucher“ und „das Ausnutzen einer Notsituation“
Herr Ulrich S. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckermann,
durch eine Bekannte bin ich auf Ihre Einrichtung aufmerksam geworden und habe mich (im Nachhinein) gründlich informiert. Zur Sachlage;
• Am So. 03.07.2016 musste ich gegen Mittag den Schlüsseldienst in Anspruch nehmen, da mir die Haustür zugefallen war.
• Ein Nachbar schaute mir auf seinem Handy den Schlüsseldienst E & E – unter Ladberger Schlüsseldienste heraus, so nahm ich tel. Kontakt auf.
• Beim Erstkontakt hat mir der Gesprächspartner auf Anfrage erklärt, dass der Monteur vor Ort mir – „die günstigste Lösung“ aussucht.
• Ich lies mir dann vor Ort die Kostennote ausrechnen. Natürlich verlangte der Monteur umgehend meine Zustimmung um an seine Arbeit gehen zu können.
• Ich gestehe gerne zu, dass ich in dieser Situation nicht die Möglichkeit eines Angebotsvergleiches unterschiedlicher Schlüsseldienstleister auf dem Schirm hatte.
• Da Sie in Netz dass Beispiel von Frau Melanie M. (vom 04.04.2016) mit exakt der gleichen Rechnungssumme bei exakt gleicher Dienstleistung dargestellt haben wende ich mich nun ebenfalls
an Sie.
• Den von Ihnen genannten Anwalt werde ich in separater Mail in Kenntnis setzen.
• Ich werde ihn dezidiert auf „Wucher“ und „das Ausnutzen einer Notsituation“ ansprechen.
• So Wucher bei 100 % beginnt, liegt dieser Betrag bei 94,29 % über dem Standard (ca.90,- + 30,- Anfahrt).
• Und natürlich hat er mir den Betrag vorher gesagt und mein Einverständnis verlangt, sonst hätte er ja seine (ca. 4 – 6 Min. ) Arbeitszeit NICHT angefangen.
• Über eine Bekannte habe ich erfahren, dass das Unternehmen eventuell – betrügerisch abrechnet – da es nach ihrer Auffassung das Finanzamt Herten gar nicht gibt, und sie die Möglichkeit der Prüfung der Steuer Nr. hat. Über das Ergebnis werde ich Sie in einer gesonderten Mail in Kenntnis setzen., und Sie bei meinem Schreiben an Ihrer Rechtsinstanz in Kopie nehmen.
So Sie noch einen Tipp für mich haben wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
U. S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
eine Türöffnung kostet ca. 90,- zzgl. 30,- An/Abfahrt. zzgl. 100% Sonntagszuschlag und Mwst in diesem Fall also ca. 286,- Euro.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Hausratversicherung ein. In vielen aktuellen Hausratversicherungen sind haushaltsnahe Notdienstleistungen bereits kostenmäßig abgedeckt.
Rechnungen können auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. (bis zu 20% Rückerstattung der Kosten) Dies gilt nur für die Dienstleistungen und nicht für die Materialkosten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
Ärger mit dem Schlüsseldienst: Wenden Sie sich an diesen Anwalt