Ebay und PayPal Käuferschutz greifen nicht, wenn Artikel defekt.
Frau Ramona P. schrieb uns am 27.6.21:
Betreff: über einen online Kauf bei Ebay wo ich keine rechte habe als Käufer
Internetseite: Ebay Handel
Nachrichtentext:
ich habe einen Artikel gekauft am 29.1.2021 der schon nach 14 Tagen defekt war und ich hatte zurück geschickt an den Verkäufer der hatte ihn repariert mir wieder zurück geschickt . Das ganze ist dann 2xmal passiert da der Artikel nicht richtig funktionierte . Nun habe ich den Artikel an den Verkäufer zurück geschickt am 16.6.2021 da er nicht mehr funktioniert Cafe maschine .Ich habe das ganze über Paypal bezahlt . Ebay sagt ich muss an Paypal wenden da EBay nur 90tage dafür zuständig sind . Paypal sagt icht hatte den Artikel in besitzt es gibt dafür keinen Käuferschutz ich sollte mich an die Verbraucherschutz wenden . Ich als Käufer habe keine rechte . Ich weiss nicht an wenn ich somit wenden kann.
ich brauche Hilfe !
Die Kontaktdaten des Verkäufers
Bei Ebay hat er Use name / Lackschmie
meine Bestellnummer 27-06488-93262 Artikel nummer 293973332089
Herr Sunthararajah
Arnoldstrasse 12
44147 Dortmund
an diese Adresse habe ich diesen Artikel am 19.6.2021 mit der Sendenummer 357575284219 DHL zurrück geschickt
vielen Dank
ramona p.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Ebay weiter und erhielt am 6.7.21 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank nochmal für Ihre Nachricht.
unsere KollegInnen haben inzwischen mit der Käuferin Kontakt aufgenommen. In der Tat sind in diesem Fall bedauerlicherweise die für den eBay-Käuferschutz geltenden Fristen bereits abgelaufen, sodass wir hier keinen Käuferschutz gewähren können.
Der eBay-Käuferschutz sichert den Käufer ab, wenn ein gekaufter Artikel nicht ankommt („Artikel nicht erhalten“), ein erhaltener Artikel erheblich von der Beschreibung des Verkäufers abweicht oder der Käufer nach einer Rückgabe keine oder eine nicht vollständige Rückerstattung erhält.
Der Käufer muss innerhalb des unten angegebenen Zeitraums eine Rückgabeanfrage senden oder einen nicht erhaltenen Artikel direkt bei eBay melden.
Nachdem eine Anfrage gesendet wurde, hat der Verkäufer 3 Werktage Zeit, dem Käufer mit einer Lösung zu antworten. Wenn der Verkäufer keine Lösung anbietet oder der Käufer mit der Lösung unzufrieden ist, kann der Käufer den eBay-Käuferschutz in Anspruch nehmen, indem er eBay einschaltet.
Wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Melden des Problems an den Verkäufer einen eBay-Käuferschutz-Antrag stellt, wird die Anfrage automatisch geschlossen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Grundsatz zum eBay Käuferschutz:
https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210&st=3&pos=1&query=Grundsatz%20zum%20eBay-K%C3%A4uferschutz&intent=K%C3%A4uferschutz&context=9010_BUYER&lucenceai=lucenceai
Bitte beachten Sie, dass eBay nicht befugt ist, in dieser Sache eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir empfehlen der Kundin daher, einen Rechtsbeistand aufzusuchen, um für sich und seinen Fall klären zu lassen, welche Rechte und Pflichten hier zwischen Käufer und Verkäufer bestehen.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an PayPal weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Liebe Frau Lauckenmann,
unabhängig von Frau P. oder einem anderen Fall, empfiehlt es ich es für Verbraucher – egal, welche Bezahllösung sie nutzen – die erhaltene Ware genau zu prüfen. Bei einer Beschädigung oder einem ersten fehlerhaftem Betrieb sollte umgehend der Kontakt zum Verkäufer gesucht werden, damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.
Was den PayPal Käuferschutz betrifft: Wurde ein Artikel bereits mehrfach vom Käufer benutzt und etwa vom Verkäufer repariert, ist es nicht möglich, als Grund für einen PayPal-Käuferschutzantrag anzugeben, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Der PayPal-Käuferschutz greift, wenn der Käufer den Artikel nicht erhalten hat oder wenn der Artikel signifikant von der Beschreibung abweicht.