„In diesem Fall greift der Ebay Käuferschutz nicht, da der Artikel mit Überweisung bezahlt wurde. Lediglich Zahlungen mit PayPal qualifizieren sich für den Käuferschutz.“
Herr Arwed G. schrieb uns am 18.5.17:
Hallo,
Ebay bietet Hackern eine Plattform, um Käufer zu schädigen und weigert sich, dafür Verantwortung zu übernehmen.
Was ist geschehen.
Habe über Ebay einen Laptop für knapp 1300 Euro von einem 100% positiv bewerteten Verkäufer erworben, aber nicht erhalten.
Laut Aussage von Ebay war dieses Konto gehackt.
D.h. alle dort gemachten Angaben, Bewertungen, Einzeltransaktionen, Verkäuferadresse waren entweder getürkt oder wie Fall der angegeben Bankverbindung (wahrscheinlichdurch Vorlage eines gefälschten Personalausweises ) erschlichen.
Obwohl dies alles für mich nicht erkennbar war, lehnt Ebay es ab, mir Käuferschutz zu bieten
Verbraucherschutz.de schrieb an Ebay:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten die nachstehende Zuschrift.
Wir möchten Sie bitten, uns aufzuzeigen, welche Möglichkeiten ein Verbraucher hat, wenn er auf Ihrer Plattform Ware bestellt und bezahlt, diese dann aber nicht geliefert wird.
Welche Möglichkeiten haben Sie, auf den Verkäufer einzuwirken?
Warum greift hier nicht der Ebay Käuferschutz?
Können Sie dem Verbraucher die IP Adresse des Verkäufers nennen, falls dessen Kontaktdaten nur ein Fake sind, damit er Anzeige erstatten kann?
Ebay schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir möchten, dass unsere Käufer unbesorgt und vertrauensvoll bei eBay einkaufen können. Daher gibt es bei uns den kostenlosen eBay-Käuferschutz. Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, nicht angekommen ist oder es Probleme bei der Rückerstattung für eine Rückgabe (wenn der Verkäufer Rückgaben akzeptiert) gibt, ist der Käufer voll abgesichert und bekommt den gesamten Kaufpreis (inklusive Versandkosten) über den eBay-Käuferschutz zurück.
In diesem Fall greift der Ebay Käuferschutz nicht, da der Artikel mit Überweisung bezahlt wurde. Lediglich Zahlungen mit PayPal qualifizieren sich für den Käuferschutz. Die Käuferschutzrichtlinie finden Sie hier: http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Die Möglichkeit, auf den Verkäufer einzuwirken haben wir leider nicht. Der Käufer müsste sich hier zivilrechtlich von seinem Anwalt beraten lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zum Händler herausgegeben können.
Sie können aber sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Im Falle krimineller Handlungen arbeitet eBay sehr eng mit den Ermittlungsbehörden – Polizei und Staatsanwaltschaft – zusammen.
Wir hoffen, wir konnten Ihre Anfrage damit Beantworten.
Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf uns zurück.
Mit freundlichen Grüßen
eBay Unternehmenskommunikation
Hallo,
einen sehr ähnlichen Fall hatte ich vor kurzem mit einem identisch verlaufenen vermeidlichem Handykauf.
Ich kann nur den Rat geben eine Anzeige gegen den Verkäufer zu stellen (das ist dann jedoch strafrechtlich und nicht wie von Ebay oben beschrieben zivilrechtlich).
Ferner kann ich auch nur empfehlen nur bei Verkäufern mit PayPal zu kaufen, somit kann man das Geld wenigstens wieder bekommen.
Schöne Grüße
Höddi