Verbraucherschutz.de wurde von einem Verbraucher darauf aufmerksam gemacht, dass Ebay damit wirbt, dass bei allen Käufen der Käuferschutz greift, wenn der Käufer Paypal nutzt. Die AGBs hingegen schlossen einige Einkäufe aus.
http://verbraucherschutz.de/irrefuhrung-bei-ebay-kaeuferschutz-ueber-paypal-greift-eben-nicht-immer/
Verbraucherschutz.de forderte Ebay auf, den irreführenden Text zu ändern. Dieser Aufforderung kam Ebay nun nach, und der Text wurde geändert in „die meisten Einkäufe“.