Betreff: Zweckentfremdung des ebay Käuferschutzes
Herr Oliver S. schrieb uns am 6.7.18:
Betreff: Zweckentfremdung des ebay Käuferschutzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da ich Opfer der Internet Plattform ebay geworden bin und ich es als meine bürgerliche Pflicht ansehe, diesen Vorgang öffentlich zu machen, auch um andere User zu warnen.
Ich möchte bei meiner Schilderung der Vorgänge zunächst nicht zu sehr ins Detail gehen, da ich Ihre Zeit bei Nichtinteresse nicht unnötig vergeuden möchte. Gerne sende ich Ihnen selbstverständlich eine ausführliche Auflistung der Kommunikation mit entsprechenden Anhängen, wie Fotos, Mails, o.ä. zu, sofern Sie dies wünschen.
Zur Sache:
Ich habe über die deutsche ebay Plattform in gutem Glauben einen Artikel (Playstation4, Zustand neuwertig und komplett) nach Armenien verkauft, der über Paypal bezahlt worden ist. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer den Käuferschutz für sich in Anspruch genommen und umgehend die Rücknahme gefordert, da Teile fehlen würden. Somit war natürlich auch der Zugriff auf das Geld gesperrt. Trotz mehrmaligen Versuchen der Kontaktaufnahme und Nachfragen, hat der Käufer sich nicht konkret zu dem angeblichen Mangel geäußert. Schließlich wurde seitens ebay Amerika nach vier Tagen ein Fall eröffnet. Exakt zu diesem Zeitpunkt wurde vom Käufer mit Fotos belegt, welche Teile fehlen würden, nämlich 6 Gummifüße und ein Netzkabel.
Da ich an einer gütlichen Einigung mit dem Käufer interessiert war, habe ich zunächst vorgeschlagen, ihm die „fehlenden“ Teile zu besorgen, um den Fall so zum Abschluss zu bringen.
Dies wurde seitens des Käufers abgelehnt. Ich solle ihm stattdessen das Geld für den Rückversand senden, wobei dies über Paypal aufgrund Kontenbeschränkungen seitens des Käufers nicht möglich war. Er Schlug daher transfer24 als Portal zum Geldversand vor. Alternativ könne ich aber auch ein Rücksendeetikett (über UPS im Wert von 268€) online erstellen und ihm zur Verfügung stellen. Auch auf die Frage an den Käufer, ein Versandetikett vor Ort zu erwerben, welches tatsächlich lediglich 30€ gekostet hätte, hat der Käufer nicht reagiert.
Weitere Nachforschungen ergaben, dass dies offensichtlich gängige Praxis ist. In einschlägigen Foren ist diese Vorgehensweise exakt so beschrieben worden.
Letztlich habe ich sogar die deutsche Botschaft in Armenien angeschrieben. Es gab hier tatsächlich und freundlicherweise die Bereitschaft, die Ware vom Käufer in Empfang und anschließend mit nach Deutschland zu nehmen. So wären selbstverständlich keine Versandkosten entstanden. Doch auch dieser Lösungsweg wurde vom Käufer abgelehnt.
Ebay war während des gesamten Vorgangs stets auf dem Laufenden. Ich habe sämtliche Schritte per Mail geschildert und zum Teil mit Screenshots belegt. Auch der Hinweis auf gängige Praxis war ebay bekannt.
Leider wurde, trotz aller Versuche und Hinweise, der Fall letztlich gegen mich entschieden und somit habe ich Ware UND Geld verloren.
So bin ich also am Ende Opfer des ebay-Käuferschutzes geworden. Letztlich ist es unfassbar, dass der Käuferschutz auf diese Art und Weise zweckentfremdet werden kann, es ist aber gleichermaßen erschreckend, dass ebay und / oder Paypal Verkäufern keinerlei Schutz gewähren, obwohl sie frühzeitig über die eigentlichen Absichten in diesem Fall informiert waren.
Wie bereits geschrieben, bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Vorfall ein Recht hat, der Öffentlichkeit preisgegeben zu werden, da jederzeit jeder Verkäufer auf dieser Plattform betroffen sein kann, sofern als Bezahlsystem Paypal benutzt wird. Vielleicht nur im Zusammenhang mit Verkäufen in das Ausland, das kann ich nicht beurteilen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen bei Bedarf selbstverständlich gerne zur Verfügung und würde mich freuen, wenn dieses Thema in Ihrem Hause aufgegriffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver S.
Verbraucherschutz.de schrieb am 10.7.18:
Ist dies die Mailadresse mit der Sie bei Ebay gemeldet sind?
Handelt es sich um Ebay oder Ebay Kleinanzeigen?
Wie heißt der Käufer, Adresse?
Herr S. antwortete:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anbei die angefragten Informationen:
Meine bei Ebay gemeldete Mailadresse lautet: ………
Es handelt sich um Ebay.
Der Käufer heißt:
Tatevik Beglaryan
Anschrift:
Qanaqerci 151-1 home 36
0091 Yerevan
Armenien
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.7.18 an Ebay weiter. Herr S. schrieb uns am 17.7.18:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
gerne möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich gestern Abend eine Kulanzauszahlung über den vollständigen Betrag von eBay erhalten habe.
Somit ist die Angelegenheit am Ende für mich zu einem gütlichen Abschluss gekommen.
Letztlich ändert dies aber an der Tatsache an sich nichts. Leider habe ich aber keine weiteren Informationen seitens eBay bekommen, aus welchem Grund man sich hier plötzlich kulant zeigt.
Ist eBay denn Ihrer Aufforderung der Stellungnahme gefolgt oder haben Sie auch keine weiteren Informationen erhalten?
Für Ihre Bemühungen und Ihre Zeit möchte ich mich nochmals bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver S.
Ebay schrieb uns am 18.7.18:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Kollegen haben den Fall von Herrn S. umfassend geprüft. Das Ergebnis möchten wir Ihnen gern mitteilen:
Der Käuferschutzfall wurde entsprechend den Richtlinien von PayPal zu Gunsten des Käufers entschieden.
Der Grund ist, dass bei internationalen Transaktionen (die nicht über die eBay Deutschlandseite abgewickelt werden)
der Verkäufer dem Käufer einen Versandschein zur Verfügung stellen muss, wenn die Ware beschädigt ist, oder nicht der Beschreibung entspricht.
Da Herr S. dem Käufer keinen rückverfolgbaren Versandschein zur Verfügung stellen konnte, wurde der Fall zu Gunsten des Käufers entschieden.
Aus Kulanz und seiner langjährigen Mitgliedschaft erhält Herr S. den Betrag in Höhe von 286,11 Euro via PayPal von uns zurück.
Dieser Betrag sollte in den nächsten Tagen bei ihm eintreffen.
Mit freundlichen Grüßen
eBay Unternehmenskommunikation
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eBay Unternehmenskommunikation
eBay GmbH
Mir ist das auch Passiert , absolute Frechheit das diese Masche bekannt ist bei Ebay und man als Nutzer von Ebay Deutschland nicht geschützt wird. Habe alle forderungen seitens Ebay US erfüllt, aber man ist in 2 verschieden IT systemen unterwegs die untereinander nicht harmonieren und ich konnt zb das Versandlabel nicht hochladen, obwohl ich das dem Kundenservice gemailt habe.
Ich war mal Ebay nutzer !!!!!!
Ebay ist einfach nur noch kriminell !!!!! Dann lieber par cent mehr bei Amazon !!!!