easytom.de zahlt Vorkasse für i-Pad zurück
Herr Björn M. schrieb uns:
Liebes Verbraucherschutzteam,
im September kaufte ich über easytom.de ein i-pad, welches ich auch regulär bezahlt habe. Bisher erfolgte auch noch keine Warenlieferung. Auf mehrfache Nachfragen via e-mail wurden wir jedesmal vertröstet, dass die Ware nicht lieferbar sei,aber demnächst komme. Nachdem bis Dezember keine Ware bei mir angekommen ist, haben wir die Lieferung storniert und darüber auch Bestätigung erhalten. Geld würde innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Seither keine Informationen mehr über die ausstehende Zahlung erhalten. Auch bisher kein Geldeingang. In Internetforen klagen noch mehr Betroffene.
Für weitere Hilfe wären wir sehr dankbar!
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 14.01.14 um 13:14 Uhr an easytom.de weiter,erhielt aber keine Antwort.
Am 16.01.14 erreichte uns folgende Nachricht:
Sehr geehrte Frau Broszeit,
Wir haben inzwischen das Geld zurückerhalten.Vielen dank für Ihre Bemühungen.Mit freundlichen Grüßen,M.
Hey Sunshine, was ist denn so ein vollstreckungstitel ?
In unseren Fall handelt es sich um ein Mahnverfahren.
Das Mahnverfahren in Deutschland (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann.