E.ON kündigt den Gasvertrag ohne ersichtlichen Grund.
Frau Heike F. schrieb uns am 22.09.2022:
Betreff: Vertragskündigung E.on
Kunden-oder Vertragsnummer: Abschlag (Gas) August / 2022 Kunden-Nr. 2018xxxxx / 4044xxxxx
Internetseite: eon.de
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.2.22 schloß ich bei der E.on, bei der ich schon lange Stromkunde war, zum 1.3.22 einen Gasvertrag für die neue Wohnung nach Umzug ab.
Es dauerte über ein halbes Jahr und unzählige Telefonstunden mit Callcentermitarbeitern, bis die E.on den Vertrag endlich aktivierte und im August den ersten Abschlag abbuchte (Buchungsnummer siehe oben).
Nach kurzer Zeit erhielt ich dann aber von der Rhenag (Rheinische Energie AG) ein Schreiben, ich sei nunmehr in der Grundversorgung.
Darüber verwundert versuchte ich wieder in endlosen Telefongesprächen mit der E.on, der Rhenag und dem Netzbetreiber RheinSiegNetz zu erfahren, wie es dazu gekommen sei.
Letzte Woche durfte ich erfahren, DASS mein Gasvertrag „gekündigt worden sei“. Da ich selber den Vertrag nicht gekündigt hatte, erbat ich von der E.on eine schriftliche Erklärung über den Hergang, der mir für binnen 2 Tagen zugesichert wurde.
Seitdem ist wiederum nichts passiert und ich vermute, die E.on will denn Vertrag nicht ausführen und vielleicht – wie andere kleinere Energieanbieter es derzeit praktizieren – kleine Kunden aus den Verträgen rauskicken.
Können Sie helfen?
Freundliche Grüße,
Heike F.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 23.09.2022 an Herrn Dr. Filip Thon (Vorsitzender der Geschäftsführung) unter [email protected] weiter, erhielt allerdings keine Stellungnahme.
Frau Heike F. schrieb uns am 22.09.2022:
Sehr geehrter Herr Matthies,
danke, dass Sie meine Anfrage weiter geleitet haben.
Anbei leite ich Ihnen eine Mail weiter, die ich heute von der EON erhalten habe.
Eine weitere Stellungnahme habe ich nicht erhalten.
Freundliche Grüße,
Heike F.
Ihre Schlussrechnung
Guten Tag Frau F.,
wir haben die Energielieferungen an diese Adresse beendet. Vielen Dank, dass Sie auf E.ON gesetzt haben. Bitte rufen Sie Ihre Schlussrechnung in Ihrer persönlichen Postbox in „Mein E.ON“ ab.
Wichtig für Sie:
Wenn Sie Ihre Zahlungen generell überweisen, schauen Sie bitte in der Rechnung nach, ob noch ein Betrag offen ist. Wenn ja, bitte überweisen Sie diesen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, läuft alles automatisch.
Noch ein Hinweis: Sie ziehen um und beziehen an der neuen Adresse weiter Energie von uns? Schön! Alles läuft nach Plan – Sie sind weiter unser Kunde. Die Schlussrechnung ist für Ihre bisherige Adresse.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Freundliche Grüße
Ihr E.ON Service-Team
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Bei Fragen können Sie sich einfach über das Serviceportal „Mein E.ON“ bei uns melden.
verbraucherschutz.de antwortete Frau F.:
Sehr geehrte Frau F.,
wir haben auch keine Antwort erhalten und werden den Vorgang veröffentlichen.
Da wir keine Anwälte beschäftigen und daher auch keine Rechtsauskünfte erteilen, empfehlen wir ihnen, einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de aufzusuchen oder die Bundesnetzagentur oder eine der hier vorgeschlagenen Institutionen: bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Energie/start.html
Impressum
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Deutschland
Geschäftsführung
Dr. Filip Thon (Vorsitzender der Geschäftsführung), Dr. Philip Beckmann, Torsten Flosbach, Dr. Wolfgang Noetel, Dr. Dorothee Ritz, Dr. Wolfgang Wirtnik
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Patrick Lammers
Sitz: Arnulfstraße 203, 80634 München, Amtsgericht München, HRB 209327
Steuernummer: 9143/304/60211, Umsatzsteuer-ID: DE259922663, Gläubiger-ID: DE41EON00000129793