„die Firma E-ON Energie Deutschland GmbH stellt Forderungen gegen uns, welche unbegründet sind“
Herr Thomas S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma E-ON Energie Deutschland GmbH (Postfach 601154) in 14411 Potsdam stellt Forderungen gegen uns auf, welche unbegründet sind.
Das Hauptproblem ist, dass sämtliche Kommunikationsversuche unsererseits nicht erwidert werden. Weiterhin gibt es 4 Mahnungen eine Sperrankündigung und Kosten für eine erfolglose Abschaltung, wo sich die Kosten bereits auf über 100 € belaufen. Leider haben uns diese ganzen Postsendungen nie erreicht.
Als dann ein händisch eingeworfener Zettel bzgl. Abschaltung im Briefkasten lag, habe ich mich telefonisch
bei EDIS/E.ON durchgefragt und daraufhin eine lange E-Mail mit der Historie verfasst, als auch eine Abschlagszahlung von 205 € geleistet. Außerdem bat ich darum, dass sich jemand mit meinem Fall befasst
und die Forderungen durch die Stromabschaltung fallen lässt.
Seit dem ist nichts passiert. Nun habe ich heute eine Mahnung bekommen, auf welcher
mir erneut eine Stromabschaltung angedroht wird. Eine Übersicht der offenen Beträge zeigt,
dass meine Abschlagszahlung nicht berücksichtigt wurde, die Forderung der Stromabschaltung (75 €) weiterhin besteht undb 4 offene Rechnungen , welche ich wieder nie erhalten habe (4 x 34 €)
ausstehend sind.
Ich weiß nicht mehr weiter und bitte um Ihre Hilfe.
Ich möchte einfach nur mit Strom beliefert werden und diesen gerne auch bezahlen,
aber bei E.ON scheint es absolut chaotisch abzulaufen, dass das für mich nicht möglich ist.
Am liebsten möchte ich die gerechtfertigten offenen Posten bezahlen und anschließend einen
anderen Stromanbieter wählen.
Können wir hierzu bitte einmal telefonieren?
Ich würde Ihnen auch gerne meine einseitige E-Mailkorrespondenz weiterleiten.
Vielen Dank vorab
Thomas S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 16.02.2015 weiter und erhielt am 17.02.2015 die nachstehende Antwort:
Guten Tag, Herr Rosenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Kunden Herrn S.. Es tut uns leid, dass sich Herr S. über uns ärgert – gern möchten wir Ihnen unsere Sicht der Dinge schildern.
Der Zähler von Herrn S. wurde uns vom Netzbetreiber zur Grundversorgung übergeben – das passiert immer dann, wenn der Netzbetreiber für einen Zähler keine Anmeldung eines Lieferanten vorliegen hat. Nach § 2 StromGVV kommt durch die Entnahme von Strom aus dem Energienetz ein Stromliefervertrag zustande.
Uns wurde der Zähler ohne Vertragspartner gemeldet und wir haben mit der Recherche nach unserem Kunden begonnen. Über die Hausverwaltung haben wir erfahren, dass Herr S. der richtige Ansprechpartner ist. Wir haben ihn zum 28. März 2014 angemeldet und Anfang Mai 2014 die Vertragsbestätigung über die Grundversorgung inkl. Abschlagsplan verschickt. Erst nach der dritten Mahnung hat sich im Juli Franziska S. (Lebensgefährtin von Herrn S.) gemeldet und uns mitgeteilt, dass Herr S. und sie von Vattenfall versorgt werden wollen.
Dem Netzbetreiber lag aber offenbar keine Meldung von Vattenfall vor, so dass der Zähler von uns im Rahmen der Grundversorgung beliefert werden sollte. Ende Juli schickten uns Herr S. und Frau S. noch einen schriftlichen Widerspruch gegen unsere Vertragsbestätigung und die Mahnungen.
Tatsächlich haben wir dann am 18. Juni 2014 eine Kündigung des Vertrags von Vattenfall zum 30. Juni 2014 erhalten, diese haben wir aber wegen der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist von 14 Tagen automatisch abgelehnt. Der Lieferantenwechsel kam nicht zustande. Grundsätzlich stehen wir einem Lieferantenwechsel selbstverständlich nicht im Weg, sofern eine ordnungsgemäße Kündigung und alle notwenigen Daten dafür vorliegen.
Nachdem wir Frau S. und Herrn S. das Zustandekommen des Grundversorgungsvertrags und die Forderung aus der Energielieferung mehrfach erläutert haben, haben wir auch unser Mahnverfahren weiter fortgesetzt. Im November hat sich Herr S. nach einem Sperrversuch wieder bei uns gemeldet. Ihm wurde der ganze Sachverhalt sowie die offene Forderung nochmals erläutert.
Mahnkosten in Höhe von 35 Euro wurden bereits erstattet bzw. storniert. Herr S. hatte nach dem Sperrversuch 205 Euro überwiesen. Mit diesem Betrag wurde mit 137 Euro ein Teil der Jahresrechnung sowie der erste Abschlag und die Vorauszahlung (§ 14 StromGVV) von insgesamt 68,00 Euro verrechnet.
Aktuell sind noch 216,92 Euro offen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Sperrankündigung 5,00 Euro
Sperrversuch 75,20 Euro
Forderung aus Rechnung 68,72 Euro
Abschlag 23.12.14 34,00 Euro
Abschlag 23.01.15 34,00 Euro
216,92 Euro
Wir sind sehr an einer Einigung mit Frau S. und Herrn S. interessiert und werden deshalb die Vorauszahlung in Höhe von 34 Euro sowie die restlichen Mahn- und Sperrkosten stornieren. Damit bleibt ein Betrag aus der Rechnung von 34,72 Euro übrig, den wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gutschreiben werden.
Die beiden offenen Abschläge werden wir auf die noch verbleibenden Zahlungstermine verteilen, so dass der Abschlag dadurch etwas steigen wird. Dafür erhält Herr S. noch eine schriftliche Bestätigung mit dem neuen Abschlagsbetrag und den jeweiligen Zahlungsterminen.
Wir freuen uns natürlich, wenn Frau S. und Herr S. unsere Kunden bleiben möchten. Wenn sie einen unserer Verträge abschließen, erhalten sie zusätzlich zu den genannten Gutschriften aus Kulanz auch den aktuellen Neukundenbonus. Unser günstigstes Produkt ist der E.ON DirektStrom, den sie nur über eon.de abschließen können.
Ist für Sie und unsere Kunden damit wieder alles in Ordnung gebracht? Wenn Sie den Fall nach wie vor auf Ihrer Internetseite veröffentlichen wollen, kann ich Ihnen eine kürzere Stellungnahme zur Verfügung stellen. Wir freuen uns jedoch auch, wenn Sie unsere Lösung überzeugt und Sie von einer Veröffentlichung absehen.
Beste Grüße
Verena H.
Herr Thomas S. schrieb uns:
Sehr geehrter Herr Rosenberger,
vielen Dank für Ihr Engagement, Sie haben uns sehr geholfen, die Sache ist damit vorerst erledigt.
Liebe Grüße
Thomas S.