E-Maxx: Ware wird nach 2,5 Monaten endlich versandt
Herr Ilja W. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, Hallo Verbraucherschutz.de,
können Sie mir bitte irgendwie helfen meinen törichten Vorkasse-Vorgang bei der Firma e-maxx abzuwickeln.
Mit dem Webshop e-maxx.net, der bei Google sehr hoch im shopping Ranking geführt wird, macht die Firma e-maxx offenbar Vorkasse-Geschäfte und liefert dann nicht..
Hier im Anhang mein Vorgang.
Bestellt 10.01.2014.
Zahlungseingangsbestätigung 16.01.2014
Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung zur Lieferung oder Rückzahlung 24.01.2014
Rückschein zurückerhalten 10.02.2014
Auf Anrufe und Faxe (beides 1805er Nummern) sowie auf das Online Kontakt Formular wird nicht reagiert.
Einschreiben mit Rückschein bleiben ewig liegen und werden nicht bearbeitet.
Die Firma ändert spontan zum 01.02.2014 die Adresse von Rodgau nach Usingen.
Ein entsprechende Eintrag im Handelsregister steht noch aus.
Die Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg nennt zwar einen für die Kreuzgasse 22 zuständigen Gerichtsvollzieher.
Dieser antwortet allerdings nicht auf ein Fax in welchem man ihn um die Zustellung einer Willenserklärung mit Zustellungsurkunde bittet.
Ein persönlich bevollmächtigter Bekannter (der in meinem Falle auch als Zeuge zur Verfügung steht)trifft mehrfach niemanden bei der e-maxx, Kreuzgasse 22, Usingen an.
Ich bitte um Unterstützung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 17.2.14 an E-Maxx weiter. Nachdem wir keine Antwort erhielten, fragten wir am 17.3.14 bei Herrn W. nach. Herr W. schrieb: Leider nein. Nicht einmal eine Reaktion.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 19.3.14 noch einmal mit der Bestellnummer weiter und erhielt am 21.3. die Information:
…ist versandt