E-Maxx beantwortet unsere Anfragen nicht mehr!
Herr Herzberger von der Firma E-Maxx und E-Maxx-ffm hatte uns sein Service Versprechen gegeben, und versprochen, alle unsere Anfragen zu beantworten. Bis zum 8.7. erhielten wir auch Antworten zu den weiter geleiteten Vorgängen. Die Verbraucher erhielten ihre Ware oder ihr Geld zurück.
Inzwischen sind fast 400 Anfragen aufgelaufen, die wir an Herrn Herzberger weiter geleitet hatten, die aber nicht beantwortet werden.
Auch in fast täglichen Telefonaten sicherte uns Herr Herzberger die Erledigung der Vorgänge zu. Seit dem 8.7.14 haben wir keine Antwort mehr erhalten.
Verbraucherschutz.de bittet die Verbraucher die zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen.
Nachstehend finden Sie die von uns zusammengetragenen Informationen zu E-Maxx:
Firmensitze
zu Beginn 2013!? Grundgasse 7, Neu-Anspach Amtsgericht Bad Homburg HRB 12507 (HRB existiert anscheinend nicht mehr) anscheinend auch Privatsitz von Herrn Herzberger
27.8.2013 Sitzverlegung von Neu-Anspach nach Wiesbadener Landstraße 18, 65203 Wiesbaden HRB27215 (HRB existiert anscheinend nicht mehr)
Dann: Seestrasse 2-4 Rodgau(HRB eingetragen?)
Info eines Verbrauchers: Habe am 02.01.2014 Anzeige wegen Betruges bei der Polizei in Hessen erstattet. Die Adresse in Rodgau ist nur eine angemietete Geschäftsadresse unter der Herr Marc Herzberger nicht erreichbar ist. vertraue Polizei
März/April 2014 Sitzverlegung nach Usingen, Kreuzgasse 22 Registergericht: Wiesbaden/ Hr Nummer: HRB 27215 , neuer Internet auftritt: www.e-maxx-ffm.de (Info von E-Maxx an die Kunden: ACHTUNG NEUE ADRESSE : Kreuzgasse 22 61250 Usingen) laut Herrn Herzberger angeblich Abhollager! Info von einem Verbraucher: 19.02.2014 Entschluss den Artikel persönlich in Usingen abzuholen. Angeblich nicht möglich, da Lagerhalle im Saarland
weitere Info. von einem Verbraucher: Der Rückschein unter der Anschrift Usingen ist bis heute nicht zurück – Postfachadresse? Der Rückschein an Seestraße 2-4 wurde von Herrn Herzberger unterzeichnet und liegt vor!
weitere Info von einem Verbraucher: Lt. Gewerbeamt in Usingen ist eine Fa. E-maxx GmbH dort nicht gemeldet.(Stand 28.04.2014); wobei im Impressum dieser Ort erscheint. Verstoß gegen Rechtsvorschrift.
weitere Info von einem Verbraucher: nun habe ich das nach Usingen gesendete Einschreiben mit Vermerk “Briefkasten überfüllt zurückbekommen
weitere Info von einem Verbraucher: Einschreiben werden weder abgeholt noch können Sie eingeworfen werden (Briefkasten voll). Per EMail, Telefon nicht zu erreichen. Welche Adresse ist nun richtig, Köln oder Usingen? Alles sehr schleierhaft. Ich werde nun Anwalt und Gerichtsvollzieher beauftragen!
Eigene Recherchen bei den Nachbarfirmen (Friseur, Zeitungsverlag) ergaben, dass die Räume mit einem Tisch und 2 Stühlen möbliert sind, aber nie jemand anwesend ist
16.5.14 Sitzverlegung nach Erna-Scheffler-Straße 1, 51103 Köln HRB 81387 ,Büro lt. Herrn Herzberger bei der Firma Regus; soll aber angeblich laut Herrn Herzberger Auslieferungslager- und Abhollager sein!
Laut Kriminalpolizei ist die Firma nirgendwo offiziell beim Gewerbeamt gemeldet.
Wir haben bereits 15 Artikel zu E-Maxx veröffentlicht. Hier die drei Artikel mit den meisten Kommentaren:
http://verbraucherschutz.de/welche-erfahrungen-haben-sie-mit-der-firma-e-maxx-net-gemacht/ 749 Kommentare!
http://verbraucherschutz.de/achtung-e-maxx-hat-eine-neue-adresse/
138 Kommentare!
http://verbraucherschutz.de/e-maxx-trotz-vorauskasse-keine-ware-kein-geld-zuruck-telefonisch-nicht-erreichbar/ 139Kommentare
Insgesamt wurden zu allen Artikeln 1163 Kommentare eingestellt!
Darüber hinaus haben wir hunderte von Zuschriften per Mail bekommen (ca.4-6 am Tag!), so dass sich inzwischen ca. 2000 Verbraucher an uns gewandt haben.
Ein Verbraucher schrieb:
Ich hatte “Verbraucherschutz.de” schon einmal darauf aufmerksam gemacht, dass dies meiner Meinung der Nachfolger von “i-cases” ist. Finden Sie nicht auch, dass die Masche der von “i-cases” gleicht ??? Königstein und Rodgau sind auch nicht weit voneinander entfernt…
Beweisen kann ich das leider nicht.
Hier zwei weitere Zuschriften von Verbrauchern:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
also, die Ware ist heute 11.7.14 gegen 12:30 Uhr wie bestellt und neuwertig eingetroffen (mit DPD aus einem französischen Depot).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ich frage mich, ob die plötzliche Versendung neben meinen Widerrufen und Androhung von Strafanzeige auch mit Ihrer Intervention zu tun hatte.
Jedenfalls hat es 5 Wochen mit der Lieferung (bei bereits geleisteter Vorrauszahlung) gedauert, ohne dass man überhaupt eine Chance hatte mit e-maxx/M. Herzberger in Kontakt zu kommen.
In der Anlage sende ich Ihnen eine Kopie der postalischen Rücksendungen der Briefumschläge meiner 3x Einschreiben mit Rückschein und 2x Briefe an e-maxx (nach Usingen, Wiesbaden, Frankfurt/M), die alle von der Post/DHL zurückkamen – Adressat unbekannt oder 1x Briefkasten voll! – unglaublich!!
Insofern wundere ich mich mittels welcher Adresse (e-mail oder postalisch) Sie an Herrn Herzberger herankamen.
Jedenfalls bin ich von e-maxx dauerhaft geheilt und kann von dieser Firma nur abraten – auch wenn man von der Aufmachung der e-maxx-Internetseite meint, es handele sich um ein hochseriöses Unternehmen.
Falls Sie noch an weiteren Einzelheiten interessiert sind, kann ich Ihnen diese gerne zusenden.
Nochmals vielen Dank, ein wirklicher Service am Verbraucher,
Mit freundlichen Grüssen
H.B.
und:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
der Rückschein zum Einschreiben ist inzwischen eingetroffen, allerdings von einer anderen Adresse als der im Impressum (http://www.e-maxx.net/info/impressum.html) genannten: Grundgasse, 61267 Neu-Anspach
Laut Aussage der Kriminalpolizei liegen 300 Anzeigen vor!
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 544/14
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81387 eingetragenen e-maxx GmbH, Grundgasse 7, 61267 Neu-Anspach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herzberger
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 24.03.2015, um 12:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.11.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsbeistand Siegfried Müller, Kölner Straße 67, 50226 Frechen
– Telefon: 02234 9678 812, Fax: 02234 9678 820 – .
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
01.06.2015
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der
25.06.2015.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
•
zur Person des Insolvenzverwalters,
•
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
•
zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
•
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
•
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2015 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusätzlicher Hinweis: Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Köln werden durch Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht. Dies gilt insbesondere für die Einberufung von Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens, ggf. die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung sowie die Anhörung der Gläubiger nach Ablauf der Abtretungsfrist.
72 IN 544/14
Amtsgericht Köln, 24.03.2015
Vielen Dank für die Info. Ich hatte es bereits geahnt.
Wie kann man denn nun als Kunde, der Vorkasse
geleistet hat und keine Ware bekam nun vorgehen?
Gruß T.
An den Insolvenzverwalter wenden!
Auch ich hatte im letzten Jahr meine Erfahrungen mit dem gemacht. Kamera bestellt per Vorkasse,nie geliefert worden. Nach einiger Zeit begann ich zu recherchieren und ahnte dann, dass ich dem Kerl auf den Leim gegangen sein musste. Habe daraufhin meinen Auftrag widerrufen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, ohne Erfolg. Ich habe dann tagtäglich mehrere Mails geschrieben, die auch anfangs noch beantwortet wurden. Irgendwann kam das Geld zurück. Vielleicht habe ich zu sehr genervt.
Hallo Frau Lauckenmann,
Sie hatten mir geschrieben, dass die Firma zurückerstatten will.
Trotz des Versprechens einer Rücküberweisung und trotzdem auf meinem „Kundenkonto“ der Firma nun seit einiger Zeit der Status „zurückerstattet“ eingestellt wurde, habe ich bislang mein Geld nicht wieder erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Geprellter
Guten Tag,
Ich habe bei der Firma Dom Elektronik Inh.Armin Stephan ein Samsung Taplet 4 bestellt und habe jetzt Angst das ich die Ware nicht erhalte.
Ich habe viel schlimmen über Hr.Armin Stephan gelesen und darauf hin meine Bank Informiert das Geld zurück zu holen,meine Bank sagte das es sehr schwer ist weil der Empfänger bei der Rückbuchung zustimmen muss.
Der Geldeingang wurde von der Firma Dom Elektronic bestätigt.
Danach keine Antwort.
Was soll ich machen ?.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
auch ich habe bei E-maxx eine Kamera bestellt, am 05.08.2014,Vorkasse. Dann abgebliche Lieferverzögerungen, am 27.08.2014 per Mail widerrufen, keine Antwort erhalten. Auf telefonische Nachfrage war nichts bekannt. Wenige Tage später erneuter Widerruf, über Widerrufformular der Hompage. Antwort automatisch generierte Mail. Bis jetzt ist nicht passiert, kein Geld erhalten.
Bestnr. 608046, 212,42 Euro.
Können Sie mir helfen und die Anfrage weiterleiten?
Vielen Dank
Herr Herzberger hat am 21.8. zuletzt ein paar Anfragen (von 400!) beantwortet.
Die Verbraucher sollten Ihre Ware oder ihr Geld zurück erhalten, was dann überwiegend auch nicht geschehen ist.
Wir warnen vor dieser Firma und in diesem Fall kann ich den Verbrauchern wirklich nur den Rat geben Anzeige zu erstatten, damit die Staatsanwalt, die ich im Übrigen immer informiere, endlich etwas unternimmt.
Und bitte googeln Sie eine Firma das nächste Mal, bevor Sie dort bestellen, denn unsere Artikel bestehen schon seit Monaten!!
Hallo,
auch ich bin Geschädigte:
Sehr geehrter Kunde,
hiermit bestätigen wir ihnen ihren Widerruf. Die Rückabwicklung werden wir in die Wege leiten.
Mit freundlichen Grüßen
e-maxx Team
Sara Meier
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bis dato keine Gutschrift erhalten. Sollte diese bis 05.08.2014 nicht erfolgen, dann werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben. Ich bin sehr enttäuscht von ihren Geschäftspraktiken.
…. keine Reaktion bis dato
Auch ich habe Ende Juli eine Kamera gekauft und sofort bezahlt. Dann storniert und kein Geld erhalten. Anzeige ist erstattet.
Ich habe nun folgendes herausgefunden:
Die Firma Dom Electronik Handel in Berlin (der Geldempfänger von E-maxx) hat in Berlin
auch einen Onlineshop mit den gleichen Artikeln. Der Inhaber Herr Armin Stephan ist bei Facebook mit Herrn Marc Herzberger befreundet. Es ist vermutlich die gleiche Masche…!!!
Da muss man doch was gegen machen können !!!
Guten Tag,
ich habe mich dummerweise auf einen Kauf einer Digitalkamera bei der Firma e-maxx-ffm eingelassen ohne mich vorher über diese zu informieren!
Gekauft am 05.08.14, bezahlt direkt nach dem Kauf. Am 08.08.14 Zahlungseingang bestätigt. Bis heute keine Ware erhalten. Anruf bei der Firma am 22.08.14 hat ergeben das mein Vorgang im System auftaucht aber ”die zuständigen Kollegen sei kein Verlass”.
Ich hatte Dem Kauf schriftlich und Fristgerecht per Mail am 16.08.14 widerrufen.
Bestell-Nr.: 608036
Was Soll ich jetzt machen?
MfG
Hallo!
Wir haben auch am 03.08.14 eine NIKON D3200 (Artikel-Nr. B0320307) für 443,01Euro Vorkasse bestellt. Direkt bezahlt und am 08.08 wurde der Zahlungseingang bestätigt. Am 18.08 mit e-maxx telefoniert -> Artikel nicht lieferbar -> umbestellt in Canon 100D (B0380412). Am 27.08 mit e-maxx telefoniert. Es wurde uns bestätigt, dass die Ware lieferbar ist und es an der Logistik hängt. Bis heute 03.09 immer noch keine Ware erhalten.
Bitte um Hilfe!
Bestellnr.: 608008 Kundennr.: 356510
Gruß
Auch ich bin auf diese Firma „hereingefallen“, meine Bestellung 607233 vom 26.06.2014 habe ich am 30.07.2014 storniert, da ich bis dahin keine Ware (IPad Air) erhalten habe und das Bestellte auch nicht auf Lager wäre. Auf Mails erfolgte keine Reaktion und auch tel. konnte ich erst beim 2. Mal jemand erreichen. Die Rücküberweisung wurde mir am 04.08. von [email protected] und von einer Frau Meier bestätigt. Allerdings habe ich bis heute mein Geld nicht wieder erhalten.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
auch wir sind Opfer von e-maxx-ffm geworden.
Auftragsnummer 607622 vom 10. Juli 2014
184,41 per VK überwiesen
E-maxx-ffm konnte nicht liefern und hat uns das am 10.8.2014 nach unserer Nachfrage mitgeteilt und Rückzahlung angeboten.
Habe denen am gleichen Tag die Bankdaten mitgeteilt. Frau Meier von e-maxx teilte uns mit, dass das Geld innerhalb 14 Tage überwiesen wird. Leider ist das Geld bis heute nicht da. Können Sie uns helfen?
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Leider bin ich auch am 18 Juni bei E-maxx bestellt. Ich habe die üblichen Emails und dann habe ich mein Geld zurückgefordert. Ohne Reaktion Seitens E-maxx.
Meine Bestellungsnummer ist:
Zahlungsmethode: Vorkasse/Überweisung
Bestellung Nr: 607037
Bestelldatum: Mittwoch, 18. Juni 2014
Kundennummer: 354640
Können Sie mir helfen?
Vielen Dank!
Ich warte nun seit 9.6.2014 auf die Rückzahlung meiner Überweisung in Höhe von 1061.- Euro für eine Bestellung die ich am 23. April getätigt habe. Meine Bestellnummer lautet 407523.
Ich habe bereits über deVerbrauerschutz eine Anfrage gestellt und muss nun wohl härtere Massnahmen ergreifen, auch wenn Herr Herzberger die Angelegenheiten nun abarbeitet, meine wartet nun über 4 Monate!
Beste Grüße
Hannes
Seit dem 30. Juni 2014 warte ich auf die Rückerstattung von ca. 420,- € die ich für ein iPad Air bezahlt hatte. Leider habe ich den Fehler gemacht, die Ware, die viel zu spät eintraf, wieder zurück zu schicken. Ich hatte bereits mit Frau Lorenz und Frau Hauer telefonischen und per eMail Kontakt, bei dem mir immer wieder versichert wurde, dass die Rückerstattung erfolgt, sobald die Ware wieder bei e-maxx angekommen ist. Laut DHL wurde das iPad am 1. Juli 2014 ausgeliefert.