„Ich habe soeben die Bestätigung von Dyson erhalten, dass der Fall geschlossen ist.“
Frau Lena K. schrieb am 20.01.2018: Nach meiner Bestellung eines Luftreinigers am 2.11.17 den ich mit dem verlockenden „30 Tage zuhause testen“ online bestellt habe bin ich am 9.11. vom Kauf zurück getreten und habe Retourenunterlagen angefordert. Nachdem der dyson Kundenservice nahezu drei Wochen nicht in der Lage war mir diese wegen eines internen Problems zu übermitteln, erhielt ich diese am 4.12.17. Ich habe daraufhin per UPS den Artikel retourniert und er ging am 12.12.17 bei dyson ein. Bis heute erhalte ich nach wie vor Mahnungen vom internen Rate Pay Unternehmen mit Mahngebühren und der Androhung eines Inkassounternehmens. Das geschieht obwohl der Kundendienst angeblich eine Mahnsperre hinterlegt hat und mit dem Lager klärt was hier schief gelaufen ist.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.01.2018 um 14:14 Uhr an Herrn Max Conze unter ‚[email protected]‘ weiter.
Frau Lena K. schrieb am 22.01.2018 um 11:43 Uhr: Sehr geehrter Herr Matthies, Ich habe soeben die Bestätigung von dyson erhalten, dass der Fall geschlossen ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Erstaunlich wie schnell, dass plötzlich geht. Herzliche Grüße, Lena K.
„Obwohl uns von der Firma dyson.de noch kein Serviceversprechen vorliegt, ist dieser Fall trotzdem ein sehr schönes Beispiel für eine kundenfreundliche Bearbeitung einer Verbraucherreklamation.“