Zur einfacheren Berechnung der Unterhaltssätze für Trennungs- und Scheidungskinder hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 1962 die bundesweit geltende „Düsseldorfer Tabelle“ erstellt. Sie wird mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte und mit dem deutschen Familiengerichtstag abgestimmt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar. In der Regel wird die „Düsseldorfer Tabelle“ alle zwei Jahre aktualisiert. Anfang 2010 wurde nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit einer Erhöhung des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge eine Neuberechnung der Unterhaltssätze notwendig.(dpa)
Einzelheiten zur Düsseldorfer Tabelle 2013 finden Sie auf:
http://duesseldorfer-tabelle-online.de/
Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert und die Unterhaltsbeträge werden entsprechend angepasst. Die nächste Änderung erfolgt nach Plan Ende 2014 mit Wirkung für das Jahr 2015.