Zur einfacheren Berechnung der Unterhaltssätze für Trennungs- und Scheidungskinder hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 1962 die bundesweit geltende „Düsseldorfer Tabelle“ erstellt. Sie wird mit den Familiensenaten aller deutschen Oberlandesgerichte und mit dem deutschen Familiengerichtstag abgestimmt. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, stellt aber eine Richtlinie dar. In der Regel wird die „Düsseldorfer Tabelle“ alle zwei Jahre aktualisiert. Anfang 2010 wurde nach Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes mit einer Erhöhung des Kindergeldes und der steuerlichen Kinderfreibeträge eine Neuberechnung der Unterhaltssätze notwendig.(dpa)
Einzelheiten zur Düsseldorfer Tabelle 2013 finden Sie auf:
http://duesseldorfer-tabelle-online.de/
Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig alle zwei Jahre aktualisiert und die Unterhaltsbeträge werden entsprechend angepasst. Die nächste Änderung erfolgt nach Plan Ende 2014 mit Wirkung für das Jahr 2015.
ja wunderbar nur solange es Anwälte und Richter gibt, die die „Hinterbliebenen“ zum Sozialamt treiben und die damit verbundene Armut unterstützen, obwohl beide zukünftigen Seiten ein Riesen Gehalt haben, eine Haltung von Korruption ist dies in meinen Augen.
Ja dann nützen auch keine schönen Düsseldorfer Tabellen etwas.
Denn die Probleme sind unabsehbar Gesundheit, Moral, Kindern Vorbilder sein???? aber das ist ja alles nicht mehr gefragt.
Und nach 15 Jahren SCHEIDUNG erneut Wiederaufnahme???? weil nichts geregelt wurde Und wer trägt die Kosten??? Die sozial schwächeren!!!!