Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern, diese Mahnschreiben von Exclusive Claims zu ignorieren und zu entsorgen.
Frau Heide B. schrieb uns am 24.2.17:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
unter dem Absender Exclusive Claims wurde ich mit einer Forderung über Euro 369,87 in einer Form angeschrieben, die ich als Nötigung empfinde. Da wurde mit Kontensperrung sowie Pfändung gedroht. Beigefügt war ein sogenannter Vollstreckungsbescheid.
Recherche hat nun ergeben, dass dies kein Einzelfall ist und im Internet bereits davor gewarnt wird, ein Anruf, wohlweislich mit einem Prepaid Handy, hat nur ergeben, dass die Mailbox voll ist.
Ich denke, dass viele, überwiegend ältere Verbraucher, ich selbst bin 72 Jahre, dadurch ziemlich verunsichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heide B.
Hallo….ich ethielt ebenfalls einen Drohbrief/Vollstreckungsbescheid….Kontosperrung…etc.war total überfordert.Mit Überweisungsformular.Ich lese hier, dass Du,Manfred eine Anzeige tätigst.Das mache ich ebenfalls.
Lg
Hallo ich habe eine Anzeige bei der hiesigen Polizei erstattet wegen Betrug. Habe zwar nicht bezahlt,?Aber die Anzeige läuft. Werde auch meinen Bekanntenkreis und Freunde informieren. Viel Hoffnung habe Ich aber nicht das man die Spitzbuben erwischt.
Eberhard Kirchner
28.02.2017 10 Uhr
Auch ich,78 Jahre alt habe heute so einen Brief (gleicher Text wie bei Telgheder ) bekommen. Dass ich irgendwo etwas bestellt oder nicht bezahlt haben soll ist mir nicht bekannt.Der Brief kommt jetzt aus Bremen,Flughafenalleemit einer Handynr.Ich habe den Brief bereits in meinen Reiswolf gesteckt.
Freundliche Grüsse
E.Kirchner
Auch meine Frau (73) erhielt das Schreiben mit einer Forderung von 369,87 €. Werde mich bei der Polizei erkundigen ob ich die Spitzbuben anzeigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus. S.
Hallo Klaus,
das wäre in der Tat interessant zu wissen, wie man diesem Treiben einen Riegel vorschieben kann. Halten sie uns auf dem Laufenden, was sie herausgefunden haben.
Gruß
Michael
Ich (70 J.) erhielt heute den gleichen Brief – exakt der gleiche Betrag – und eine „Vorpfändung“ von einer „Gerichtsvollzieherverteilungsstelle“ eines nicht näher angegebenen Amtsgerichts nebst Überweisungsformular für die Zahlung auf ein belgisches Konto (IBAN beginnt mit „BE“).
Ich werde diese Frechheit einfach ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred T.