„ich habe Strafanzeige gegen die Lufthansa gestellt, ich habe die Belege meiner Bank wieder und wieder an die Lufthansa geschickt“
Frau Waltraud H. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ich bitte um Ihre Mithilfe, da meine intensiven Bemühungen, die Erstattung des doppelt abgebuchten Flugs zu erwirken, bisher ohne Erfolg verlaufen sind. Ich stehe immer noch in Kontakt zur Lufthansa, ich habe Strafanzeige gegen die Lufthansa gestellt, ich habe die Belege meiner Bank wieder und wieder an die Lufthansa geschickt, ich habe sogar die Hauptverwaltung der Lufthansa angeschrieben.
Alles umsonst. Zunächst dachte ich an einen Kreditkartenbetrug, dann jedoch musste ich erkennen, dass es sich um die doppelte Abbuchung ein und desselben Flugs handelte. Die Belege meiner Bank weisen eindeutig aus, dass ein und derselbe Flug zweimal abgebucht wurde. Lufthansa hat mir bestätigt, dass unsere Flüge vor Reiseantritt abgebucht wurden, eine 2. Abbuchung kann man dort jedoch angeblich nicht finden, obwohl meine Bankbelege den eindeutigen Beweis liefern.
Der Vorgang:
Ich bin zusammen mit meinem Enkel Paul Tacke im Oktober 2011 von Frankfurt nach Mallorca geflogen. Ich hatte die Flüge online gebucht, jeder Flug kostete 103,78 Euro, angegeben hatte ich meine
Mastercard …………….
ausgestellt von der Santander-Bank Cancun / Mexico.( Ich besass damals dort eine Ferienwohnung).
Die beiden Flüge wurden ordnungsgemäss vor Antritt der Reise von meinem Konto bei der Santander-Bank abgebucht: …………………………………
Soweit die Vorgeschichte zum besseren Verständnis.
________________________________________________________________________________
Am 06.12.2011 wurde erneut ein Flug von diesem Konto abgebucht:
06/Dec/2011 20:50 LUFTHAN 2202315476091 1,895.55 ( mex. Pesos = 103,78 € )
Zunächst dachte ich an einen Irrtum. Ich telefonierte mehrmals mit der Lufthansa und erklärte, dass ich doch gar keinen Flug gebucht hatte. Mir wurde versichert, die Angelegenheit würde schnellstens überprüft, ich bekäme natürlich eine Gutschrift auf meinem Konto. – Aber es passierte garnichts.
Also habe ich mich am 06.02 2012 schriftlich an das Kundencenter gewandt und ein vorgegebene Formular
ausgefüllt, in dem ich um Gutschrift des doppelt abgebuchten Flugs hingewiesen habe.
Ich erhielt sofort mehrere Antwort-mails. Der sich anschliessende Schriftverkehr war jedoch ohne Ergebnis. Bis heute erhielt ich keine Gutschrift. Stattdessen werde ich hingehalten und mit sinnlosen Schreiben beschäftigt. Ich erhalte immer die gleichen Schreiben, d.h. niemand bei Lufthansa scheint sich ernsthaft mir diesem Problem zu beschäftigen. Dabei ist die Sache doch so einfach: ein Flug wurde 2x abgebucht. Ich mache auf diesen Fehler aufmerksam, lege die Beweise vor und müsste doch sofort eine Gutschrift auf meinem Konto erhalten.
Nachdem Lufthansa nicht entsprechend reagierte, habe ich am 24.11 2014 die Deutsche Lufthansa wegen Betrugs angezeigt. Das unglaubliche war, dass mir die Staatsanwaltschaft Köln daraufhin mitteilte, dass keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, obwohl ich auch dort meine Bankbelege hingeschickt habe. Ich habe mich zwar gegen diesen Bescheid gewehrt und am 27.05.2015 Widerspruch eingelegt, aber die Staatsanwaltschaft lässt nichts mehr von sich hören.
Ich hoffe, Sie können mir helfen.
Mit freundlichem Gruß,
Waltraud H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Lufthansa weiter, erhielt aber keine Antwort. Wir schrieben Frau H.:
Sehr geehrte Frau H.,
wir haben auch keine Stellungnahme erhalten.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben einen Partneranwalt, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Sie können sich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens einfach und unverbindlich an ko[email protected] wenden, oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Frau H. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Danke für Ihre mail
Ich werde mich an diesen Anwalt wenden. Sollte ich Nachricht von Lufthansa erhalten, so gebe ich Ihnen sofort Bescheid.
Mit freundlichem Gruss,
Waltraud H.
Frau H. schrieb uns noch am 17.3.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Ich muss doch noch einmal auf meine Angelegenheit zurückkommen.
Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit, ohne Anwalt gegen diesen „Betrug“ der Lufthansa vorzugehen? Es kann doch einfach nicht sein, dass ein so grosses Unter-nehmen tun kann, was es will. Ich habe ja sogar noch den von der Bank unterzeichneten und unterschriebenen Kontoauszug an die Lufthansa geschickt, aus dem einwandfrei hervorgeht, dass LH diesen Betrag von meinem Konto eingezogen hat, und die behauptet, es gäbe keinen Geldeingang? Und die Staatsanwaltschaft geht dieser Sache trotz vorliegender Beweise auch nicht nach?
Ich weiss, dass Sie keine Rechtsauskunft erteilen können, aber vielleicht können Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus einen Tip geben?
Mit freundlichem Gruss,
Waltraud H.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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