„Domelectronics: Schuldner ist die GmbH und nicht Herr Stephan“
Frau Sabine P. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich komme eben vom Rechtsanwalt.
Zur Vorgeschichte:
Ich habe im März diesen Jahres bei electro-pro ein TV-Gerät bestellt. Die Ware wurde bezahlt, nicht geliefert, das Geld wurde mir nicht zurückerstattet.
Nachdem ich auf ihrer Internetseite von anderen Geschädigten gelesen hatte, dass Zustellungen unter der im Impressum angegebenen Adresse
Domelectronics GmbH
Geschäftsführer: Stephan, Armin, Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
nicht bewirkt werden konnten und daraufhin immer wieder die Privatadresse von Hr. Stephan genannt wurde, habe ich Ende September einen Mahnbescheid gegen Herrn Armin Stephan, Grundgasse 7, 61267 Neu-Anspach beantragt.
Herr Stephan hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Das Amtsgericht hat mich jetzt aufgefordert, meinen Anspruch zu begründen und deswegen bin ich zum Anwalt.
Mein Anwalt fragte mich, wie ich darauf komme, an Herrn Stephan privat zuzustellen, denn Schuldner sei die GmbH und nicht Herr Stephan. Ich habe eben im Internet nachgelesen. Es stimmt, dass er als Privatperson nicht haftbar gemacht werden kann. Wenn ich die Anspruchsbegründung trotzdem bei Gericht einreiche, riskiere ich, dass ich nicht nur auf meinen Kosten sitzen bleibe, sondern auch noch die Kosten für den RA von Hr. Stephan zahlen muss. Ich gehe mal davon aus, dass Hr. Stephan bzw. sein Anwalt (mittlerweile) genau weiß, dass ich damit vor Gericht „nicht durchkomme“, einfach weil er als Privatperson der falsche Adressat ist.
Verbraucherschutz.de leitete den Vorgang an unseren Partneranwalt, Herrn Hufschmid weiter. Dieser schrieb:
Hallo Frau Lauckenmann!
Wenn man einen Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen hat, ist diese auch Vertragspartner, das heißt man muss seine Forderung gegen diese geltend machen. Ein Mahnbescheid muss daher auch an diese Firma zugestellt werden. Wenn man die Forderung gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Stephan persönlich zustellt, hat man es vor Gericht schwer – dann mus man das Gericht überzeigen, dass das „Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein sog. „Schwindelunternehmen“ handelt“. Denn dann haftet der Geschäftsführer direkt mit seinem persönlichen Vermögen gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz (vgl. Urteil des BGH vom 14.07.2015, VI ZR 463/14).
Da die Zustellung von Mahnbescheiden/ Klagen an die offizielle Firmenadresse wohl nicht möglich ist, kann man die private Adresse des Geschäftsführer als Zustellungsadresse angeben. So ist dann eine Zustellung auch an die GmbH möglich.
Domelectronics GmbH
vertreten durch
GF Armin Stephan
neue Adresse:
Zur Thalmühle 1
61273 Wehrheim/OT Oberhain
da aus alter Adresse
Grundgasse 7
61267 Neu-Anspach
plötzlich unbekannterweise verzogen war.
Warum wohl ?
Fortsetzung meines Kommentares:
Es erfolgt dann ein Antrag gegen Herrn A. Stephan.
Für alle noch einmal zur Kontrolle ihres überwiesenen Geldes:
Die angegebenen Bankdaten für Warenbezahlung an die Fa.Elgros sind nicht korrekt.
Es wird der Name von Elgros verwendet, aber Kontoinhaber ist Domelectronics. Dieses ist bei der Übermittlung zur Bezahlung aber nicht erkennbar. Ich sah dieses später erst auf dem Bankbeleg.
Warum? Diesen Banktrick kenne ich leider nicht.