„die Kontodaten meiner Freundin stimmen. Jedoch konnten wir keine Rückerstattung von dirndloutlet.de verzeichnen.“
Herr Christian S. schrieb uns am 12.2.16:
Hallo, wir haben die Rückerstattung des Dirndl immer noch nicht erhalten.
Können Sie uns da weiter helfen?
Kostet es Geld das zurückzuerstatten?
Ich habe den ganzen Vorgang hier mit aufgelistet.
Bestellnummer:………
Danke im Voraus Christian
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Dirndloutlet weiter und erhielt am 16.2. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde ,
Wir haben den Betrag am 08.09.2014 an JACQUELINE N. überwiesen.
Art: SEPA-CT HABEN EINZELBUCHUNG
Text: EREF+NOTPROVIDED SVWZ+RN: ………
Empfänger Name: JACQUELINE N. Empfänger Bank: ….. Empfänger Kontonummer: DE…………… Umsatz 08.09.14:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dirndloutlet-Team
Herr S.schrieb uns:
Hallo Frau Lauckenmann,
die Kontodaten meiner Freundin stimmen. Jedoch konnten wir keine Rückerstattung verzeichnen.
Im Anhang finden Sie die Kontoauszüge vom 01.-16.09.2014 (Kontoauszug 7, Blatt 8-10). Auf dem Blatt 8 ist lediglich unser Ausgleich der Rechnung vom 08.09.2014 zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian S.
Wir leiteten den Kontoauszug am 18.2. an Dirndloutlet weiter und schrieben:
Sehr geehrter Herr Munir,
wie Sie dem Kontoauszug von Herrn S. entnehmen können, ist kein Geldeingang von Ihnen ausgewiesen.
Bitte übernehmen Sie nun unverzüglich die Überweisung an Frau N.
Am 27.2. erinnerten wir an die Erledigung.
Am 8.3. schrieb uns Herr S., dass das Geld noch nicht eingegangen sei. Wir baten Herrn S. einen Mahnbescheid zu beantragen.
Auch ich hatte in April 2 Dirndl bestellt sie passten nicht habe sie gleich zurück geschickt
aber bis heute kein Geld zurück bekommen.
Hätte ich Mal vorher die Bewertungen gelesen.?