Mal ehrlich, wer studiert schon vor Abschluß eines Mobilfunk-Vertrages das Kleingedruckte? Wenige! Doch Vorsicht, gerade dort verbirgt sich so manche unangenehme Überraschung. Dies ist natürlich von den Anbietern bewußt so gewollt.
Unbewußt verstoßen so die Verbraucher gegen die Vertragsbedingungen. Ein Beispiel bietet die Telekom, die bei ihren „kleinen“ Smartphone-Tarifen „Complete Mobil S“ und „Complete Mobil M“ darauf hinweist, dass die Nutzung IP-vermittelter Sprachtelefonie (Voice-over-IP) „nicht Gegenstand des Vertrags“ sei. Etwas krasser formuliert liest man es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Base-Internet-Flatrates von E-Plus, dass ebendies „nicht zulässig“ sei. Bei Telefónica O2 ist die Nutzung von Voice-over-IP und auch Video-over-IP erst ab dem Tarif „o2 Blue All-in L“ Bestandteil. Dieser kostet jedoch über 30 Euro im Monat. Bei den „Red“-Smartphone-Tarifen von Vodafone ist Peer-to-Peer-Kommunikation „nicht gestattet“. Dienste wie Skype, die diese Technik nutzen, sollen also offensichtlich nicht genutzt werden.
Was aber passiert, wenn der Kunde diese Hinweise nicht gelesen hat? Bei der Telekom heißt es: Wer einen Tarif bucht, der die Nutzung von VoIP nicht explizit einschließt, wird diesen Kommunikationskanal nicht nutzen können.
Dieser Ausschluss bestimmter Kunden ist für die Telekom möglich, da man ohne größeren technischen Aufwand erkennen kann, wenn ein Nutzer eine VoIP-Anmeldung nutzt. Allerdings schaltet die Telekom für 10 Euro extra pro Monat den Zugang auch für jene Kunden frei, deren Vertrag diese Option nicht beinhaltet.
Von einer sogenannten Deep Packet Inspection (DPI), bei der alle durch die Leitungen laufenden Datenpakete systematisch ausgewertet werden, will jedoch keines der Mobilfunkunternehmen etwas wissen. Dies würde sich auch mit der hierzulande geltenden Datenschutzgesetzgebung nicht vereinbaren lassen, so die Telefónica O2.
Was wollen die Mobilfunkunternehmen mit ihren Richtlinien und Bestimmungen im Kleingedruckten erreichen? Thorsten Hoepken von Vodafone spricht von Formulierungen, die teilweise über Jahre hinweg immer wieder übernommen und oftmals nur leicht abgewandelt worden seien. Die Folgen für den Kunden bei Verstößen seien „eher theoretischer Natur“, schon allein deshalb, weil man ja nicht prüfen könne, welche Dienste ein Nutzer tatsächlich über seine Internetverbindung per Smartphone nutzt.
Whatsapp oder die Messenger-App von Facebook funktionieren also bei allen Mobilfunkanbietern, auch wenn die Telekom-Tochter Congstar sogar die Nutzung des Instant Messaging als „nicht Gegenstand des Vertrages“ auslobt und dies somit offensichtlich verhindern will. Ein Statement hierzu gibt es nicht.
Bei Vodafone heißt es, man möchte für alle Kunden Dienstqualität sicherstellen, in erster Line geht es jedoch darum, solche Personen davon abzuhalten, das Funktionieren des Mobilfunknetzes zu gefährden.
Dem Verbraucher ist nur zu raten, sich vor Abschluß eines Vertrages wirklich Zeit zu nehmen und das Kleingedruckte durchzulesen, um den passenden Vertrag zu finden.