Die Staatsanwaltschaft in Cottbus ermittelt gegen Leuchtenmarkt24
Frau Marlene W. stellte am 16.6.13 einen Kommentar zu unserem Artikel über Leuchtenmarkt24 ein:
Ich warte auf mein Geld schon seit einem Jahr und es passiert nichts. Keine Antwort per Telefon, Mail, auf Einschreiben mit Rückschein, auf Rücktritt vom Kaufvertrag, auf anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung zur Rückzahlung meines Geldes. Strafanzeige läuft.
Verbraucherschutz.de bat Frau W. um die Bestellnummer. Frau W. schrieb:
Sehr geehrte Frau Broszeit,
zum besseren Verständnis sende ich Ihnen eine von mir erstellte Chronologie sowie das Schreiben meines Anwaltes, auf welches ebenfalls nicht reagiert wurde. Danach habe ich Strafanzeige bei der Polizei gestellt und die Staatsanwaltschaft Cottbus hat mich zwischenzeitlich darüber informiert, dass aus meiner Klage eine Sammelklage unter einem neuen Aktenzeichen geworden ist.
Des Weiteren verstehe ich nicht, dass dieser Shop noch existiert. Habe eben gegoogelt und wieder Kundenbeschwerden mit aktuellem Datum gefunden. Dies hatte ich der Staatsanwalt Cottbus ebenfalls geschrieben, aber es passiert einfach nichts.
Wenn Sie noch etwas benötigen sollten, dann schreiben Sie mir unter dieser Mail-Adresse. In dieses Postfach schaue ich regelmäßig rein.
Mit freundlichen Grüßen
Marlen W.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Liebe Frau W.,
Frau Broszeit hat mit Ihre Mail weiter geleitet, da ich mich jetzt mit Herrn Magnus auseinandersetze.
Herr Magnus zieht es vor statt zu liefern, oder zu antworten, uns zu beschimpfen.
In einem anderen Fall schrieb er uns : Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich fordere Sie letztmalig auf uns keine weiteren Mails zukommen zu lassen.
Wir sind gern zur Klärung von Problemen bereit, aber mit keinem nicht gerade serlösen Verein.
Selbst Sie geben keine entsprechende Auskünfte und wollen über andere Urteilen.
Sie brauchen sich auch nicht rechtfertigen – wir haben es überprüft die Angabe stimmen.
Wie bereits mitgeteilt das wir 15 Starfanzeigen wegen Verleumdung – auch gegen Sie persönlich –
gestellt haben und werden bei jeder weiteren Veröffentlichung eine weitere stellen.
Allein bei Frau …. – der Sachverhalt ist längst geklärt – aber sie müssen Mails schreiben.
Natürlich ist der Fall von Frau …. nicht geklärt.
Haben Sie eine Antwort auf Ihr Anschreiben an die Staatsanwaltschaft Cottbus erhalten?
Frau W. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für die Info. Ihr Schreiben bestätigt genau meine Erfahrungen mit diesem Shop. Ich verstehe nicht, warum nach so vielen Kundenbeschwerden, dieser Shop im Internet immer noch Leuchten anbieten kann/darf. Ich habe bereits im vorigen Jahr die Polizei auf diesen Shop aufmerksam gemacht und auch bei Yatego angerufen, wo dieser Shop ebenfalls gelistet ist und trotzdem gibt es unzählige Kunden nach mir, die ebenfalls Ärger mit diesem Shop haben – das kann nach meinem Rechtsempfinden einfach nicht sein!
Aha, er hat also 15 Strafanzeigen an „Sie“ gestellt, na wenn er mal so fleißig bei seiner eigenen Arbeit sein würde. Ich empfinde es als eine absolute Frechheit und Dreistigkeit, was dieser Mann macht. Ich würde mir wünschen, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und ich zur Verhandlung als Zeugin eingeladen werde, da könnte ich diesem Mann mal persönlich in die Augen schauen und ihm ein paar Dinge direkt sagen.
Ich hatte ja auf Ihrer Seite ein paar Sätze geschrieben, worauf er mir geantwortet hat:
„Autor: ESM
Kommentar:
Leider kann Ihre Behauptung nicht nach voll zogen werden zumal wenn dies so der Fall ist wie Sie behaupten könnten Sie ja auch Ihren Namen nennen, damit der Fall nach voll zogen werden kann.
Da dies nicht der Fall ist können wir dazu leider keine Stellung nehmen und bestreiten ihre Behauptung zumal bei Verbraucherschutz jeder ohne Überprüfung alles schreiben kann, was von unser Seite als bedenklich und unseriös eingestuft wird“
Darauf zu antworten, war mir einfach zu dumm – wie oft will er denn noch meine Daten mitgeteilt bekommen? Zwei Einschreiben sowie das Schreiben meines Anwaltes enthielten alle erforderlichen Angaben für die Rückzahlung.
Abschließend – ja, ich habe Antwort von der Staatsanwaltschaft Cottbus bekommen. Das Schreiben enthält genau das, worauf ich bereits in einem früheren Post aufmerksam gemacht hatte – die Mitteilung über das Aktenzeichen der Sammelklage 1700 Js 11812/13 .Das Schreiben füge ich für Sie zur Kenntnisnahme bei.
Mit freundlichen Grüßen
Marlen W.
Liebes Verbraucherschutz-Team,
leider dürfen wir uns auch zu den Betrugsopfern von Leuchtenwelt 24 zählen. Den Kaufpreis haben wir mittels Vorauskassa überwiesen. Die Ware habe wir nicht erhalten, auch wurde auf Mails nicht reagiert. Am Telefon erreichten wir immer nur den Anrufbeantworter. Nach Internet-Recherce wurden wir auf diese Seite aufmerksam. Wir sind Käufer aus Österreich. Fällt dies somit in Ihre Zuständigkeit oder müssen wir uns an den Konsumentenschutz in Österreich wenden?
Mfg
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an den Österreichischen Konsumentenschutz weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Die Firma ESM GmbH ist uns noch nicht bekannt, wir haben also noch keine Beschwerde dazu erhalten. Gerne kann sich der Konsument an uns wenden und wir versuchen mit unseren Kollegen in Deutschland durch eine außergerichtliche Intervention eine Lösung zu erreichen. Diese ist für ihn kostenlos.
Ob wir ein Ergebnis erreichen können, lässt sich nicht vorhersagen, wenn aber schon viele negative Erfahrungsberichte vorliegen, ist es fraglich ob der Unternehmer außergerichtlich mit uns kommunizieren wird, wir versuchen es aber sehr gerne um auch einfach noch mehr Druck zu erzeugen.
Der Konsument kann dafür auf unserer Homepage das Beschwerdeformular ausfüllen und an uns absenden, der nächste freie Mitarbeiter nimmt seinen Fall und meldet sich bei ihm: http://www.europakonsument.at/ecc-beschwerde/
Eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei kann er auch in Erwägung ziehen, immerhin hat er ja auch die (angebliche) Firmendadresse.
Hallo Verbraucherschutz-Team,
solidarische Grüße an alle übrigen Betrugs-Opfer,
auch ich bin in die Betrugs-Falle von Leuchtenwelt24 getappt!
Bestellung am 02.11.2013, 2 Stehleuchten im Wert von 147 Euro
Auftragsbestätigung und Rechnung am 02.11.2013
Überweisung (Vorkasse) am 02.11.2013
Keine Antwort auf E-Mails (insgesamt 5)
Per Telefon nur der AB, auch keine Reaktion
Einschreiben mit Fristsetzung am 12.11.2013
Mahnantrag und Strafanzeige geplant für 21.11.2013
Wieso darf der weitermachen?
Auch ich bin vom Leuchtenmarkt24 betrogen worden. Nach Bestellung und Überweisung kam weder eine Lieferung noch eine weitere Reaktion, auch nicht auf Mails. Ich möchte mich gerne an der Sammelklage beteiligen.
S.M.
[…] Die Staatsanwaltschaft in Cottbus ermittelt gegen Leuchtenmarkt24 22.07.2013 […]