Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, bei einer Reiseversicherung (hier die BD24 /Berlin Direkt) die dazu gehörigen Produktinformationen anzuklicken. Hier steht ganz klar im Passus „wie kann ich den Vertrag kündigen?“: dass der Vertrag weiter läuft, wenn er nicht gekündigt wird!
Frau Nadine W. schrieb uns am 28.5.19:
Betreff: DB24 Berlin Direkt Reiseversicherung – Abofalle
Es geht um folgende Firma: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG
Wrangelstr. 100
10997 Berlin
berlin-direktversicherung.de
Tel.: +49 30 896 770 110
E-Mail: [email protected]
Vorstand: Dr. Mirko Kühne, Jürgen Strahl
Aufsichtsrat: Dr. Andreas Gent (Vors.)
HRB: 152599 Amtsgericht Charlottenburg
Sitz: Berlin
Ich habe als erstes der Berlin Direkt Reiseversicherung geschrieben, um das Problem zu klären. Sie haben 144€ von meinem Konto abgezogen. Ich habe bei 2 Reisen die Versicherung abgeschlossen und sie haben es mir doppelt abgebucht. Außerdem wusste ich nichts davon, dass die Verträge weiterlaufen nach einem Jahr. Die E-Mails sind in meinem Spamordner gelandet bzw seit 01.05.18 habe ich gar nichts mehr von Ihnen geschickt bekommen. D.h sie haben mich auch nicht darüber informiert dass die Verträge weiterlaufen. Ich wusste nichts von der Existenz dieser Verträge.
Ich habe folgende E-Mail an die Berlin Direkt Versicherung geschickt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meine Verträge mit der Versicherungspolice ………..und mit der Versicherungspolice ……… Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen, da sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.
Zahlen sie mir daher meine Prämien in Höhe von insgesamt 144€ schnellstmöglich zurück:
– 66€ (Abbuchung: 2.05.19) für ………..
– 78€ (Abbuchung: 11.06.18) für ………..
Sollten sie dem nicht nach einer Frist von 30 Tagen nachgekommen sein, leite ich rechtliche Schritte ein.
Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für IBAN … bei der Bank …mit sofortiger Wirkung am 27.05.19. Ich bitte um eine Bestätigung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine W.“
Zurück kam am nächsten Tag diese Nachricht:
„Sehr geehrte Frau W.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern, dass Sie an der Fortführung Ihres Versicherungsvertrages nicht länger interessiert sind. Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Eine rückwirkende Beendigung können wir Ihnen aber nicht anbieten. Den Grund hierfür möchten wir Ihnen gerne näher erläutern.
Am 09.06.2017 entschieden Sie sich für den Abschluss unserer Jahres-Reiseversicherung. Mit unserem damaligen Angebot auf ab-in-den-urlaub.de stellten wir Ihnen das Produktinformationsblatt und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen im PDF-Format zur Verfügung. Darin informierten wir Sie u.a. über die Vertragslaufzeit und Ihre Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten. Sie bestätigten daraufhin aktiv per Opt-in Verfahren, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben und den Abschluss der Versicherung wünschen.
Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass online geschlossene Verträge auch ohne Unterschrift gültig sind.
Gemeinsam mit dem Versand der Buchungsbestätigung am 09.06.2017 stellten wir Ihnen erneut alle Vertragsinformationen per E-Mail zur Verfügung. Auf Seite eins der Versicherungspolice weisen wir ebenfalls darauf hin, dass es sich bei dem von Ihnen gewählten Produkt um eine Jahresversicherung handelt, welche sich um ein weiteres Jahr verlängert, sofern Sie nicht fristgemäß kündigen. Von Ihrem E-Mailprovider erhielten wir hierzu keinen Zustellfehler. Wir gehen daher davon aus, dass der Versand an die von Ihnen angegebene Adresse …………….. erfolgreich war.
Am 02.05.2018 und 02.05.2019 erhielten Sie per E-Mail Ihre Hauptfälligkeitsmitteilung mit allen Informationen, sowie erneut die dazugehörigen Vertragsunterlagen (Buchungsbestätigung, Produktinformationsblatt, Allgemeine Versicherungsbedingungen inkl. ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung) zum ausdrucken oder abspeichern.
Somit wurden Sie vor und nach dem Abschluss ausführlich über Art und Umfang unserer Versicherung und über Ihre Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages informiert.
Bitte beachten Sie die im Anhang beigefügte E-Mail der Buchungsbestätigung, welche wir Ihnen am 09.06.2017 übermittelt haben.
Der zweite Vertrag (………….) wurde auf gleiche Art und Weise am 01.05.2018 über unsere Partnerwebseite ab-in-den-urlaub.de gebucht.
Unsere Hauptfälligkeitsmitteilung dafür haben Sie am 24.03.2019 erhalten.
Bitte beachten Sie die im Anhang beigefügte E-Mail der Buchungsbestätigung, welche wir Ihnen am 01.05.2018 übermittelt haben.
Wir bestätigen Ihnen hiermit verbindlich die Vertragsbeendigung zum 08.06.2020 für Vertragsnummer ……….und für Vertragsnummer ……… zum 30.04.2020.
Auf grund der Mehrfachversicherung werden wir Sie vom Vertrag ……….. zur letzten Fälligkeit 30.04.2019 auszuschließen, somit erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 33,00 EUR.
Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung und hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe nachvollziehbar erläutern konnten.
Sollten noch Fragen offen sein, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Mit den besten Grüßen
Johan K-“
Ich weiß wirklich nicht was ich jetzt tun soll. Ich bin Studentin und habe kaum Geld und diese Firma versucht unschuldige Leute wie mich auszunehmen. Ich hatte die beiden Reisen über ab-in-den-Urlaub gebucht und hatte mir nichts dabei gedacht die Versicherung gleich mit abzuschließen bei der Buchung. Es wurde außerdem auch ausdrücklich von ab-in-den-urlaub empfohlen diese Reiseversicherung abzuschließen.
Ich hoffe wirklich sie können mir helfen. Ich weiß nicht was ich tun soll. Soll ich meine Bank darum bitten denen zu verbieten abzubuchen? Die Reiseversicherungsgesellschaft verweigert meinen Widerruf und meine Kündigung vor dem Jahr 2020 und dann wäre außerdem bald der nächste Betrag fällig, den sie einfach von meinem Konto abbuchen könnten.
Ich brauche professionelle Hilfe um
1. das Geld also den Betrag von 144€ zurückzubekommen
Und vor allem auch um 2. diese Vertäge schnellstmöglich zu kündigen
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine W.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau W.
die BD24 beantwortet unsere Anfragen nicht mehr.
Wir hatten bereits einen Artikel veröffentlicht:
verbraucherschutz.de/bitte-beachten-sie-unbedingt-die-kuendigungsfristen-der-bd24/
Haben Sie die Zuschrift bezüglich der Vertragsverlängerung wie im Artikel beschrieben nicht erhalten?
In der Anlage übersende ich Ihnen zwei Screenshots.
Bei der Reiseversicherung kann man (und sollte man auch) die Produktinformationen anklicken.
Dort steht ganz klar im Passus „wie kann ich den Vertrag kündigen?“, dass der Vertrag weiterläuft, wenn er nicht gekündigt wird.
Guten Tag,
leider habe ich das gleiche Problem wie viele andere hier. Ich habe meine Reise am 06.03.2019 über ab-in-den-urlaub.de gebucht, und dort auch den Reiseschutz dazu gebucht. Aus den Vertragsbedingungen der Berlin Direkt Versicherung konnte ich auch nicht ersehen, dass sich der Versicherungsvertrag automatisch verlängert und fas doppelt so teuer. Ich möchte den Vertrag rückwirkend zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündigen. VSN:8 795470204. Vielen Dank!
MFG