Paypal macht finanzielle Forderung rückgängig
Herr Sascha S. schrieb uns am 11.01.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.01.2015 habe ich von der BFS risk & collection GmbH eine (erste) Zahlungsaufforderung in Höhe von 203,39€ erhalten. Es heißt, ich sei der Firma PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A. inkl. Inkassovergütung 203,39€ schuldig. In dieser Aufforderung ist folgende Bemerkung enthalten: ”29.11.2014, Dienstleistungsvertrag / Vertragsdatum 07.10.2014 / Forderung zum PayPal-Konto: [email protected] / Vertragsabschluss Internet“
Dieses PayPal-Konto hat mit mir nichts zu tun. Ich habe keinerlei Ahnung, wie PayPal dazu kommt, dieses Konto mir zuzuordnen.
Bei dem angeforderten Betrag (angebliche Haupt-/Restforderung) i.H.v. 127,97 € sehe ich einen Zusammenhang mit einer dubiosen Abbuchung vom 09.10.2014 von meinem Volksbank-Konto i.H.v. 122,97€ mit dem Text „PayPal Europe S.a.r.l. et Cie S.C.A PP.6418.PP . LTFU, Ihr Einkauf bei LTFU EREF: … PP.6418.PP PAYPAL MREF: … CRED: … IBAN: … BIC: …“.
Dieser Abbuchung habe ich bei meiner Volksbank Glan-Münchweiler widersprochen, woraufhin mir der Betrag am 27.11.2014 i.H.v. 122,97 € wieder zurückerstattet wurde (SEPA-Rücklastschrift).
Die Volksbank hatte mich im Zeitraum September/Oktober 2014 angerufen und mir mitgeteilt, daß ein Datenmissbrauch bei meinem Online-Banking festgestellt wurde und daß mein Online-Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt wurde. Ich habe mittlerweile einen anderen Online-Banking-Zugang bei der Volksbank.
Ich habe ein PayPal-Konto mit folgender Email-Adresse: …
Ich habe sowohl mein PayPal-Konto, als auch mein eBay- und amazon-Konto mit dieser Anforderung verglichen: Sowohl der Rechnungsbetrag (122,97 €) als auch eine Firma LTFU ist nirgendwo enthalten. Auch habe ich an diesem dubiosen 07.10.2014 keinen Online-Einkauf getätigt. Meine Email-Übersicht ergibt in diesem Zeitraum auch keinen Einkauf (bei einem anderen Online-Shop) !
Weiterhin ist anzumerken, dass ich die Abbuchungen von PayPal umgestellt habe: Seit dem 08.04.2014 werden die Lastschriften über mein Postbank-Konto durchgeführt. Deshalb ist mir die Lastschrift vom 09.10.2014 bei der Volksbank überhaupt ins Auge gefallen. Ich habe keine Lust ca. 200 Euro zu verschenken.
Sollte ich mit der BFS risk & collection GmbH oder mit PayPal in Kontakt treten?
Ich habe im Internet recherchiert; dort wird geschrieben, die Kommunikation mit BFS wäre nicht zufriedenstellend. Ein Beschwerde-Prüfung bei PayPal könnte bis zu 8 Wochen (!!!) dauern. Das ist mir entschieden zu lange, bevor ich noch einmal Post von der BFS bekomme… Ich strebe eine schnellstmögliche Klärung der Angelegenheit an.
Sollte ich den angeforderten Betrag „vorsorglich“ bezahlen? Wenn ja, an wen? Zahlungsfrist ist der 19.01.2015. Nach Ablauf der Frist würde ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet …
Bitte unterstützen Sie mich in dieser Angelegenheit. Wie kann ich mich gegen diese betrügerischen Machenschaften wehren?
Ich dachte, PayPal bietet Käufer- bzw. Verkäuferschutz!? Und daß PayPal sich nicht direkt erstmal an mich wendet, finde ich auch nicht in Ordnung. Da wird von BFS eine Inkassovergütung wg. Verzugsschaden i.H.v. sage und schreibe 58,50 €!!! verlangt! Eine bodenlose Unverschämtheit!
Meine „Kundennummer“ bei der BFS lautet : 1……………
Mein Aktenzeichen bei der BFS : 1…………………….
Email von BFS : [email protected]
Telefon von BFS : 05246 / 83832735
Adresse von BFS risk & collection GmbH: Gütersloher Str. 123, 33415 Verl
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Sascha S.
Verbraucherschutz.de leitete die Beschwerde des Herrn Sascha S. an BFS risk & collection GmbH am 17.01.2015 weiter und erhielt am 23.01.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Lauckenmann,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns Ihre E-Mail vom 17.012015 und nehmen zu der Beschwerde des Herrn Sascha S. wie folgt Stellung:
Die PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A. beauftragte die BFS risk & collection GmbH mit dem Forderungseinzug gegen Herrn Sascha S.
Dieser hatte nach Angaben unserer Auftraggeberin über deren Internetportal einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen abgeschlossen und seine Zahlungsverpflichtungen hieraus nicht erfüllt. Die Dienstleistungen der PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A besteht darin, aufgrund einer über das Internet abgeschlossenen Vereinbarung für den jeweiligen Kunden in seinem Namen Zahlungen an Dritte zu leisten oder von Dritten entgegenzunehmen. Dabei möchten wir Ihnen mitteilen, dass uns das Rechtsgeschäft, für das die Dienstleistungen der PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A erbracht werden, nicht bekannt ist. Auch die PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A verfügt nicht über diese Informationen. Dieser Online-Bezahlservice ist grundsätzlich mit Bankdienstleistungen vergleichbar.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von PayPal ist gemäß den Nutzungsbedingungen u. a. die Registrierung einer gültigen E-Mail-Adresse als Kundenkennung, die Festlegung eines Passwortes und die Angabe einer aktuellen Anschrift.
Herr S. wurde nach Fälligkeit der Hauptforderung in Höhe von 127,97 EUR vergeblich von PayPal zur Zahlung aufgefordert und befand sich nach Angaben unserer Auftraggeberin zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug.
Bei Übergabe der Forderung wurden die Daten des Schuldners wie folgt mitgeteilt:
Vorname: …
Nachname: …
Straße: …
Hausnummer: …
Postleitzahl: …
Ort: …
E-Mail-Adresse: …
Zu diesem Zeitpunkt lagen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die uns übermittelten Daten unserer Auftraggeberin falsch sein könnten.
Mit Schreiben vom 09.01.2015 forderten wir Herrn S. unter Fristsetzung bis zum 19.01.2015 zum Ausgleich der Hauptforderung, der Kosten und Zinsen in Höhe von insgesamt 203,39 EUR auf. Das Schreiben ist in Abschrift beigefügt. Dieses Aufforderungsschreiben wurde an Herrn S. versandt, um den uns von PayPal erteilten Auftrag zum Forderungseinzug auszuführen. Aufgrund der uns bei der Beauftragung übermittelten Informationen gingen wir davon aus, dass unsere Auftraggeberin einen wirksam entstandenen und angemahnten Zahlungsanspruch in Höhe von 127,97 EUR gegen Herrn S. habe. Entgegenstehende Anhaltspunkte oder gegen die Forderung geltend gemachte Einwendungen war uns nicht bekannt. Das Schreiben wurde damit in rechtlich zulässiger Weise an Herrn S. versandt.
Mit Schreiben vom 16.01.2015 bestritt Herr S. daraufhin die gegen ihn geltend gemachte Forderung. In einem Telefonat am 15.01.2015 sei ihm von unserer Auftraggeberin mitgeteilt worden, dass in dieser ANgelegenheit ein Identitätsdiebstahl durch einen unbekannten Dritten vorläge. Als Anlage übersandte er uns eine polizeiliche Bestätigung über die zwischenzeitlich von ihm in dieser Angelegenheit erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts auf Fälschung beweiserheblicher Daten und des Computerbetrugs zu seinem Nachteil. Herr S. widersprach zudem einer Meldung der Forderung an eine Auskunftei.
Nach Erhalt dieses Schreibens hielten wir mit unserer Auftraggeberin Rücksprache und forderten PayPal unter Hinweis auf das Ermittlungsverfahren auf, die Möglichkeit eines Datenmissbrauchs zu überprüfen und uns über das Ergebnis zu unterrichten. Die uns zum Einzug übergebene Forderung der PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A wurde anschließend nicht mehr weiter gegen Herrn S. geltend gemacht.
Am 22.01.2015 erhielten wir die Mitteilung von PayPal, dass ein Datenmissbrauch nicht ausgeschlossen werden könne. Der uns erteilte Auftrag wurde daher zurückgenommen, und das Inkassoverfahren wurde entgültig eingestellt. Mit Schreiben vom 22.02.2015 wurde Herr S. über die Erledigung der Forderung in Kenntnis gesetzt. Herr S. wurde gleichzeitig damit hingewiesen, dass unsererseits eine Übermittlung seiner Daten über die Forderung an Auskunfteien nicht erfolgt ist. Das Schreiben ist in Abschrift beigefügt.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Herrn S. durch unser Schreiben vom 09.01.2015 entstanden sind. Nachdem der Sachverhalt inzwischen aufgeklärt werden konnte, und wir mit unserem Schreiben vom 22.01.2015 gegenüber Herr S. klargestellt haben, dass keine Forderung der PayPal (Europe) SARL & Cie. S.C.A gegen ihn besteht, gehen wir von einer odnungsgemäßen Erledigung der Angelegenheit aus.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. A. N.
BFS risk & collection GmbH