„Der Geschäftsführer – Herr Stephan – hat für die Fa. Elgros GmbH zwischenzeitlich am 18.2.16 die Vermögensauskunft abgegeben.“
Ein Partneranwalt von Verbraucherschutz.de schrieb uns am 29.4.16:
Uns liegt folgende Nachricht vom Gerichtsvollzieher vor:
„[…] Es wird weiter bescheinigt, dass der Schuldner hier unter dem im Handelsregister eingetragenen Firmensitz keine pfändbare Gegenstände besitzt. Es handelt sich hier um eine reine Briefkastenadresse. Der Schuldner hat hier nur ein virtuelles Office-Büro wo er nur Telefonate und Briefe entgegennehmen lässt. Der Geschäftsführer – Herr Stephan – hat für die Fa. Elgros GmbH zwischenzeitlich am 18.2.16 die Vermögensauskunft abgegeben.“
Die Firma Elgros GmbH ist daher wohl zahlungsunfähig.
Servus,
gibt es etwas Aktuelles?
ich habe einige Prozesschritte durchlaufen und stehe jetzt vor der wahl einer Zwangvolltreckung gegen die Firma Elgros GmbH. Laut dem Kommentar vom Partneranwalt (siehe oben), ist jeder weitere Schritt sinnlos, da Die FIrma eh Zahlungsunfähig ist?
Liebe Grüße