„Der Geschäftsführer – Herr Stephan – hat für die Fa. Elgros GmbH zwischenzeitlich am 18.2.16 die Vermögensauskunft abgegeben.“
Ein Partneranwalt von Verbraucherschutz.de schrieb uns am 29.4.16:
Uns liegt folgende Nachricht vom Gerichtsvollzieher vor:
„[…] Es wird weiter bescheinigt, dass der Schuldner hier unter dem im Handelsregister eingetragenen Firmensitz keine pfändbare Gegenstände besitzt. Es handelt sich hier um eine reine Briefkastenadresse. Der Schuldner hat hier nur ein virtuelles Office-Büro wo er nur Telefonate und Briefe entgegennehmen lässt. Der Geschäftsführer – Herr Stephan – hat für die Fa. Elgros GmbH zwischenzeitlich am 18.2.16 die Vermögensauskunft abgegeben.“
Die Firma Elgros GmbH ist daher wohl zahlungsunfähig.