„ich habe am 21.11.2014 eine Zusatz-Bahncard für meine Frau gekauft und bezahlt“
Herr Reinhard L. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 21.11.2014 eine Zusatz-Bahncard für meine Frau gekauft und bezahlt. Der Kaufvertrag wurde nicht widerrufen.
Die Zusatz-Bahncard wird uns verweigert, ebenso wird die Kaufpreiserstattung verweigert, unter Verweis auf irgendwelche Gutscheine, die ich nicht brauche. Angeblich stehen dem irgendwelche interne Regelungen entgegen.
Es steht da:
„Ehe- oder Lebenspartner erhalten eine BahnCard 25 zum ermäßigten Preis von 10 Euro, wenn mindestens ein Kind … bei der Bestellung mit angegeben wird …“,
Wir haben unseren Sohn auf dem Bestellschein mit angegeben.
Die Bahn meint: „mit angegeben“ heiße: „Für das Kind muss eine eigene Zusatzbahcard gekauft werden“.
Und das berechtige jetzt die Bahn, die Zusatz-BahnCard zu verweigern und gleichzeitig den Kaufpreis zu behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard L.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.06.2015 weiter und erhielt am 08.07.2015 von Herrn Reinhard L. die nachstehende Information:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekam heute von Herrn S. von der Deutschen Bahn einen Anruf.
Ergebnis:
Ich erhalte einen Bahn-Gutschein in Höhe des Kaufpreises für eine Partner-Bahncard 25, ohne Anerkenntnis eines Rechtsgrundes.
Wenn ich den Gutschein, so wie zugesagt, erhalten habe, ist die Angelegenheit aus meiner Sicht erledigt.
Ich danke für die Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard L.