Die Deutsche Bahn storniert die Forderung, die aufgrund angeblich nicht rechtzeitig gekündigter Bahncardverträge gestellt worden war
Herr Rico A. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Sommer 2013 kaufte ich zwei Bahncards, da ich diese als Angestellter für mehrere Reisen benötigte. Der Abschluss eines Abos war mir zu derzeit nicht bewusst. Als mein Anstellungsvertrag gekündigt wurde, schicke ich am 29.10.2013 eine Kündigung mit der Post an die DB Fernverkehr AG in Frankfurt.
Am 24. und 31.05.2014 erhielt ich dann zwei Rechnungen über insgesamt 382 Euro für die Verlängerung der beiden Bahncards.
Sämtliche Reklamationen und Widersprüche, sei es online, an die Hotline, per E-Mail oder mit der Post stießen auf taube Ohren bei der Bahn und deren Inkassounternehmen. ”Der Deutschen Bahn liegt keine fristgerechte schriftliche Kündigung des Bahncardabonnements vor…”
Die neuen Bahncards konnte ich niemals einsetzen und ich hätte auch kein Abo abgeschlossen, mit dem Wissen, dass es sich automatisch verlängert.
Meine Bitte an Sie ist, beim Bahncard-Service vermittelnd nachzufragen, damit die beiden Bahncards storniert und die Forderung ausgebucht wird.
Besten Dank & herzliche Grüße,
A.
Verbraucherschutz.de leitete den Vorgang an die Deutsche Bahn weiter, erhielt aber keine Antwort.
Herr A. schrieb uns ein dreiviertel Jahr später:
Hallo Frau Lauckenmann,
seit Ihrem Schreiben, habe ich weder etwas von der Bahn noch von Universum Inkasso gehört oder gelesen. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Sache erledigt sei und man sich lediglich nicht mehr melden würde. Nach über 11 Monaten erreicht mich nun eine weitere Zahlungsaufforderung über 491,35 Euro mit dem Hinweis, dass sachliche Einwendungen gegen die Forderung nicht bekannt seien. Können sie hier bitte nochmals nachhaken und mir ggf. Hinweise geben, wie ich noch dagegen vorgehen kann?
Besten Dank & viele Grüße,
A.
vVerbraucherschutz.de stellte eine erneute Anfrage an die Deutsche Bahn:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.01.14 ließen Sie wir Ihnen die nachstehende Zuschrift von Herrn A. zukommen.
Da weder wir, noch Herr Anderer bis heute eine Antwort von Ihnen erhalten haben, und Herr A. nun eine erneute Zahlungsaufforderung erhalten hat, möchten wir Sie bitten, uns nun dringend Ihre Stellungnahme bis zum 16.12.14 zukommen zu lassen.
Herr A. schrieb uns daraufhin:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zwischenzeitlich hat die Bahn reagiert und ihrerseits die Bahncardverträge aufgelöst und die Forderungen zurückgezogen.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
A.