Kündigungsfrist für die BahnCard 50 beträgt 6 Wochen und nicht 4 Wochen. Verspätete Kündigung wurde trotzdem von der DB anerkannt.
Herr Steffen R. schrieb uns am 07.01.2015:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
mit einem Problem zur BahnCard 50 wende ich mich an Sie. Sie sind meine letzte Hoffnung. Ich bitte Sie, mir zu helfen.
Mit folgendem Anliegen wandte ich mich am 31.12.2014 an die Deutsche Bahn:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar 2014 habe ich mich in einem Kundencenter der DB über die BahnCard 50 informiert. Eine nette Dame am Schalter hat mir Auskunft über die Vorteile der BahnCard 50 gegeben.
Dabei hat sie mich auch über das damit verbundene Abonnement informiert und mir mitgeteilt, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen betragen würde.
Dies kann meine Begleitperson bestätigen.
Einige Tage danach bestellte ich online die BahnCard 50. Da ich mich nach meinem Besuch im Kundenzentrum ausreichend informiert fühlte, ging die Bestellung schnell.
Aufgrund von Zeitmangel wegen meines Umzuges und des Besuchs im Kundencenter habe ich Ihr Schreiben mit der BahnCard 50 nur überflogen.
Da ich mich auf die Aussage der Dame im Kundencenter verlassen habe, war mir klar, dass ich die BahnCard 50 bis 4 Wochen vor Ablauf des Vertrags kündigen kann.
Für mich ist es ein Muss, die BahnCard 50 zu kündigen. Ich bin Referendar in Heilbronn und mein Seminar befindet sich in Stuttgart.
Die Hälfte der Kosten der BahnCard 50 wurden mir in dem Zeitraum, in dem ich das Seminar in Stuttgart besuchen musste, erstattet. Das Seminar muss ich seit Dezember 2014 nicht mehr besuchen, d.h. mir werden keinerlei Kosten mehr an der BahnCard erstattet. Mit meinem Ausbildungseinkommen ist es mir unmöglich, die Kosten für die BahnCard 50 für das nächste Jahr alleinig zu tragen.
Daher wollte ich heute den Vertrag meines Wissens nach fristgerecht kündigen. Dabei musste ich mit Erschrecken feststellen, dass die Kündigungsfrist entgegen der Auskunft, die ich im Kundencenter erhielt, 6 Wochen beträgt.
Da ich keine Verwendung mehr für die BahnCard habe und sie mir finanziell nicht leisten kann, kündige ich hiermit das Abonnement. Ich bitte Sie, meinem Kündigungswunsch zu entsprechen und bedanke mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen R.
Als Antwort bekam ich am 02.01.2015:
Sehr geehrter Herr R.,
schade, dass Sie Ihre BahnCard 9074 kündigen möchten.
Ihrem Wunschtermin können wir leider nicht entsprechen: Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Gültigkeitsende der Karte möglich. Wir bitten dafür um Verständnis.
Möchten Sie den Termin für das Folgejahr wahrnehmen? Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen – wir werden den Termin für Sie vormerken und bestätigen die Kündigung zum 02.02.2016.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung auch für alle Zusatzkarten gilt.
Inhaber von Zusatzkarten müssen bei Bedarf eine neue, eigene BahnCard bestellen. Aktuell bestehende Preisvorteile für eine Neubestellung können nicht berücksichtigt werden, dafür bitten wir Sie um Verständnis.
Wir freuen uns, wenn Sie auch in der Zukunft Ihre Reisen mit der Deutschen Bahn planen und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen zu diesem Schreiben haben oder weitere Informationen wünschen. Antworten Sie bitte nicht über die Antwortfunktion auf dieses Schreiben, da die oben genannte Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist. Sie erreichen uns per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0180 6 34 00 35.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom BahnCard-Service
DB Fernverkehr AG
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.01.2015 die Anfrage weiter und erhielt am 19.01.2015 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
haben Sie vielen Dank für die Übermittlung der E-Mail von Herrn R. am 10. Januar.
Herrn R. haben wir heute direkt geantwortet und ihm eine Kulanzlösung vorgeschlagen.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A. Julia F.
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel +49 30 644 97 882, Fax +49 69 265-53974
Herr R. schrieb uns am 19.01.2015:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihr großes Engagement und Ihre Unterstützung! Sie haben mir sehr geholfen!
Heute habe ich nachstehende E-Mail von der Bahn erhalten und bin sehr glücklich über diesen Ausgang. Die neue BahnCard 50, die mir die DB diese Woche zugesendet hatte, habe ich noch heute zurückgeschickt.
Vielen lieben Dank noch einmal!
Freundliche Grüße
Steffen R.
Sehr geehrter Herr R,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Januar, welche Sie an den Verbraucherschutz sandten. Ihre Nachricht wurde an uns weitergeleitet und wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten.
Es tut uns leid, dass Sie sich im Reisezentrum falsch beraten fühlten und mit der Bearbeitung Ihres Anliegens durch den BahnCard-Service nicht zufrieden sind. Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen.
Nach unseren Beförderungsbedingungen ist eine Kündigung der BahnCard bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der Karte möglich. Selbstverständlich weisen wir bei der Bestellung sowie bei der Zusendung der BahnCard darauf hin.
Natürlich ist es unser Anspruch, alle unsere Kunden freundlich und sachlich korrekt zu beraten.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir einzelne Verkaufsgespräche im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen können. Ihre Hinweise haben wir zur Auswertung in der zuständigen Fachabteilung aufgenommen.
Gern möchten wir Ihnen unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände entgegenkommen und beenden Ihren Vertrag aus Kulanz. Dies setzt voraus, dass Sie uns die Karte im Original bis zum 22. Januar 2015 an die nachstehende Adresse zurücksenden.
Deutsche Bahn AG
Hallo liebes Verbraucherschutz Team,
mir stellt sich das Gleiche Problem – ich habe aus beruflichen Gründen eine BC 50 gekauft (welche von meinem aktuellen Arbeitgeber erstattet wurde). Auf Grund eines Arbeitgeberwechsels, welcher die BC 50 überflüssig macht (der neue Arbeitgeber würde die BC 50 nicht übernehmen) sehe ich mich vor dem Gleichen Problem wie der Anfragensteller.
Leider funktioniert die Registrierung bei verbraucherschutz aktuell nicht 🙁 Was kann ich tun? VG Sascha S.