„Mittlerweile habe ich von der Deutschen Bahn einen Gutscheincode zur Einlösung bis 14.03.2020 in Höhe von 157,00, also die Hälfte des Fahrpreises erhalten.“
Herr Andreas S. schrieb uns am 1.3.2019:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
heute wende ich mich einmal an Sie, um Ihnen nachfolgenden Sachverhalt zu schildern:
Wir haben ein Zugticket nach Hamburg und zurück gebucht vom 10.03. – 17.03.2019. Zum Zeitpunkt der Buchung war noch alles in Ordnung und wir wollten auch wirklich reisen.
Kurz darauf wurde unsere Omi schwer krank und am 12 .02. schrieb ich an die Deutsche Bahn, daß wir nicht wissen, wie es weiter geht mit ihr, da die Prognosen sehr schlecht waren und bat um Erstattung oder Teilerstattung aus Kulanz. Mittlerweile ist unser Omi gestorben und die Beerdigung ist am 15.03. also genau in der Woche, in der wir normalerweise nach Hamburg gereist wären.
Die Deutsche Bahn lehnte schon nach meiner Mail vom 12.02. eine Erstattung ab, obwohl das ja 4 Wochen vor Reisebeginn war. Daraufhin schrieb ich zurück, mit welchem Recht die Deutsche Bahn EUR 314 einbehält und warum nicht einmal eine Stornierung gegen Gebühr möglich sei. Außerdem wies ich darauf hin, daß ich seit 6 1/2 Jahren Abo-Kunde bin und fast jeden Tag die Verspätungen in Kauf nehmen muß.
Die Antwort habe ich unten angefügt. Das Ticket zu der Buchung habe ich ebenfalls dieser Mail beigefügt.
Meine Frage ist, ist es denn rechtens, daß die Deutsche Bahn einfach das Geld einbehält und auf ihre Beförderungsbedingungen verweist und daß nicht einmal die Möglichkeit einer Stornierung/Rückgabe des Tickets möglich ist? Die Deutsche Bahn hätte die Sitzplätze teuer „weiterverkaufen “ können, da ja genug Zeit war.
Ich verstehe das nicht so ganz und das auch noch in dieser traurigen Situation.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir auf meine Nachricht antworten würden.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.
_________________________________________________________________________________________________________
Ihre Nachricht vom: 27. Februar 2019
Unser Zeichen: ……..
Sehr geehrter Herr S.
wir verstehen Ihren Einwand und worum es Ihnen letztendlich geht.
Ihre Anfrage nach einer Kulanz ist tatsächlich keine Seltenheit und wir bitten Sie um Verständnis, dass die Deutsche Bahn ein Unternehmen ist, das wie viele andere auch, wirtschaftlich handeln muss.
Hinnehmen müssen Sie Verspätungen selbstverständlich nicht. Aber bei unseren Entscheidungen betrachten wir ausschließlich den aktuellen Sachverhalt.
Wir haben keine Einsicht dazu, ob Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfällen geltend machen, da dies nur durch das Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet wird. Dementsprechend beeinflusst das nicht unsere Entscheidung.
Es tut uns leid, dass wir aufgrund der tariflichen Bestimmungen nicht anders entscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maren R.
Leiterin Kundendialog
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 2.3.19 an ‚reiseportal@bahn.de‘, Herrn Georg Lauber (Geschäftsführer)weiter und erhielt eine automatisierte Eingansbestätigung. Herr S. schrieb uns am 8.3.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen herzlichen Dank erst einmal für die Weiterleitung an die Geschäftsleitung der Deutsche Bahn AG. Sie hatten ja als Termin den 7.3. gesetzt. Ich habe keine Antwort von der Deutschen Bahn bezüglich Ihrer Mail bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
die Bahn hat uns auch nicht geantwortet.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
Sollte Herr Aydin sich schriftlich per Mail mit Ihnen in Verbindung setzen, möchte ich Sie bitten, Herrn Aydin zu erlauben, mich in CC zu setzen.
Herr Aydin schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
ich melde mich auf Grund Ihrer untenstehenden Anfrage an den Verbraucherschutz.
Rechtlich gesehen handelt die Deutsche Bahn leider korrekt. Die Spartickets werden ohne Stornierungsmöglichkeit verkauft. Hierauf wird auch ordnungsgemäß beim Kauf hingewiesen, daher können wir keine rechtlichen Schritte einleiten.
Dass dieses Verhalten der Deutschen Bahn gerade in Ihrem besonderen Fall nicht nachvollziehbar ist, kein ich gut verstehen, nur leider sind mir wie oben beschrieben die Hände gebunden, da rechtlich alles ordnungsgemäß ist.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
Verbraucherschutz.de schrieb am 8.3.19 an die Pressesprecherin der Deutschen Bahn:
Sehr geehrte Frau K.
am 2.3.19 übersandten wir der Bahn die nachstehende Anfrage.
Leider haben wir auf diese Anfrage keine Antwort erhalten.
Uns ist schon bewusst, dass Herrn S. rein rechtlich keine Erstattung zusteht.
Angesichts der doch sehr dramatischen und traurigen Umstände wäre ich Ihnen jedoch sehr dankbar, wenn Sie den Vorgang noch einmal in Ihrem Hause prüfen lassen könnten.
Vielleicht gibt es ja doch noch die Möglichkeit für eine kulante und kundenfreundliche Entscheidung.
Vielen Dank im Voraus!
Am 14.3.19 erhielten wir die nachstehende Antwort:
Ihre Nachricht vom: 12. März 2019
Unser Zeichen: ………..
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben separat zu diesem Schreiben Herrn S. bezüglich seines Anliegens kontaktiert.
Gerne haben wir uns den eingereichten Sachverhalt erneut angesehen und auf mögliche Erstattungsansprüche geprüft.
Ein Super Sparpreis kann nur deshalb so günstig angeboten werden, da dieser Tarif an bestimmte Konditionen gebunden. Hierzu gehört, dass eine Stornierung oder eine Erstattung ausgeschlossen ist.
Bei einer Buchung auf unserer Internetseite erhält der Kunde hierzu an verschiedenen Stellen einen Hinweis. Zudem zeigen wir auch alternative Tarife, wie z.B. Flexpreis, auf. Buchen unsere Kunden ihre Fahrkarten auf bahn.de selbst, erreichen sie im Buchungsverlauf den Buchungsschritt „Prüfen & Buchen“. Hier werden unsere Kunden auf die notwendige Sichtung aller ihrer bisherigen Angaben aufmerksam gemacht. In dieser Ansicht haben sie die Gelegenheit, Eingaben zu berichtigen oder zu ergänzen. Zudem muss der Kunde vor Abschluss des Kaufes den Beförderungsbedingungen zustimmen.
Der Super Sparpreis ist ein günstiges Einstiegsangebot. Es richtet sich an alle Kunden die insbesondere günstig reisen wollen und dafür auf bestimmte Leistungen verzichten können. So kann das Ticket im Vergleich zum Sparpreis nicht storniert werden und beinhaltet kein City-Ticket.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, ein Anspruch auf eine tarifliche Erstattung besteht daher nicht. Wir bitten um Ihr Verständnis. Darüber hinaus ist ein Ersatz oder eine Beteiligung an den Kosten immer eine Entscheidung aus Kulanz.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maren R.
Leiterin Kundendialog
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau R.
Sie schrieben:
„Darüber hinaus ist ein Ersatz oder eine Beteiligung an den Kosten immer eine Entscheidung aus Kulanz.“
Also gibt es doch anscheinend durchaus Entscheidungen aus Kulanz!
Warum ist in diesem Fall keine Entscheidung aus Kulanz möglich?
Herr S. schrieb uns am 14.3.19:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen herzlichen Dank für Ihre Vermittlung w/meiner Anfrage zur Erstattung aus Kulanz.
Mittlerweile habe ich von der Deutschen Bahn einen Gutscheincode zur Einlösung bis 14.03.2020 in Höhe von 157,00, also die Hälfte des Fahrpreises erhalten.
Vielen Dank noch einmal für Ihren Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas S.
Am 17.3.19 ließ uns die Deutsche Bahn das Antwortschreiben an Herrn S. zukommen.
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