„Da ich nicht mehr reisen muss, kündigte ich fristgerecht die BahnCard und bekomme diese Kündigung leider nicht anerkannt“
Herr Umberto D. schrieb uns:
Guten Tag,
in der Nacht 12./13.08.2014 sandte ich Ihnen über das Kontaktformular unten stehenden Text zu. In der Zwischenzeit erhielt ich folgende Schreiben:
18.08.2014 Zahlungserinnerung von DB; 255 €
01.09.2014 Mahnung von DB; 257 €
17.10.2014 Inkassoverfahren wegen überfälliger Forderung; 328,49 €; Universum Inkasso GmbH, Hugo-Junkers-Str. 3, 60386 Frankfurt,
[email protected]; Aktenzeichen …
Auf diese Schreiben habe ich bisher nicht reagiert, da ich auf eine Rückmeldung von Ihnen gehofft hatte.
Ich werde nun dem Inkasso-Unternehmen antworten, indem ich sie über die Historie wie unten dargestellt und den Kontakt zu Ihnen informiere.
Bitte geben Sie mir kurzfristig Bescheid, inwiefern Sie mich unterstützen können. Ich bin auch zu einem finanziellen Beitrag für den Verbraucherschutz bereit. Gegebenenfalls müsste ich sonst einen Rechtsanwalt kontaktieren.
Ab hier das Schreiben vom August:
Guten Tag,
bitte unterstützen Sie mich bei der Anerkennung der fristgerechten Kündigung der BahnCard … zum 01.08.2014, adressiert an BahnCard-Service,
60643 Frankfurt. Ich benötigte 2 Jahre die BahnCard für Dienstreisen. Der Vertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen, aber die Kosten trug
mein Arbeitgeber. Da ich nicht mehr reisen muss, kündigte ich fristgerecht die BahnCard und bekomme diese Kündigung leider nicht anerkannt.
Folgende Historie:
– Am 11.06.2014 gab ich die schriftliche Kündigung am Schalter im Reisezentrum am Bahnhof Berlin Südkreuz ab. Die Schaltermitarbeiterin bestätigte mir mündlich, dass mein Schreiben korrekt ist und die Abgabe am Schalter ein gängiger Weg zur Kündigung sei. Leider hatte ich mir keine Empfangsbestätigung geben lassen, da ich die Abgabe bei der Bahn als sicher und vertrauenswürdig ansah.
– Am 04.07. bekam ich die neue BahnCard, am 05.07. die dazugehörige Rechnung zugeschickt.
– Innerhalb der nächsten 2-3 Tage ging ich mit diesen Briefen wieder an diesen Schalter, um sie dort abzugeben. Der Schaltermitarbeiter telefonierte längere Zeit mit dem BahnCard-Service. Der BahnCard-Service meinte, es wäre keine Kündigung eingegangen und der Schaltermitarbeiter empfahl mir eine Beschwerde beim BahnCard-Service.
– Am 14.07. sandte ich die neue Bahncard und die Rechnung per Einschreiben an den BahnCard-Service zurück mit dem Hinweis auf die fristgerechte Kündigung vom 11.06.
– Am 22.07. erhielt ich die Kündigungsbestätigung zum 01.08.2015, da ich angeblich nicht fristgerecht gekündigt hätte. In diesen Schreiben gibt
die Bahn nicht an, auf welches meiner Schreiben sie sich beziehen.
– Am 05.08. schrieb ich dem BahnCard-Service wiederholt per Einschreiben, dass ich fristgerecht gekündigt hätte und um eine entsprechende Kündigungsbestätigung bitte.
– Am 06.08. sandte mir der BahnCard-Service eine Rechnungskopie zu, angeblich wie gewünscht.
– In einem 2. Brief vom 06.08.2014 erhielt ich auch die BahnCard wieder zugeschickt.
Ich kann weder die BahnCard weiter gebrauchen, noch bin ich als Verkäufer im Einzelhandel in der Lage, privat die 255 € zu bezahlen.
Ich hoffe, dass Sie mir in der Kommunikation mit dem BahnCard-Service helfen können, so dass meine Kündigung doch noch zum 01.08. 2014 anerkannt wird.
Freundliche Grüße
Umberto D.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 03.11.2014 weiter und erhielt am 17.11.2014 die nachstehende Antwort:
Unser Zeichen: …
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. November 2014.
Gerne kommen wir auf das Anliegen von Herrn Umberto D. zurück.
Ihre Nachricht haben wir zum Anlass genommen, um uns mit Herrn D. direkt in Verbindung zu setzen. Für weitergehende Informationen zu unserer Bearbeitung wenden Sie sich bitte an ihn persönlich.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein konnten, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael K.
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Salzufer 6, 10587 Berlin
Herr Umberto D. schrieb uns am 25.11.2014 abschließend:
Guten Tag Frau Lauckenmann,
wie Sie in der Mail im Anhang lesen können, wird die Bahncard nun zurück genommen. Darüber bin ich sehr froh und danke Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung.
Das Inkassobüro hatte übrigens auf meinen Einspruch sehr schnell geantwortet, dass sie den Vorgang zur Klärung an die Bahn zurück gegeben haben. Somit hatte ich auch aus dieser Richtung die Hoffnung auf eine gute Lösung. Weniger schön ist die Erfahrung, dass sich die Bahn erst durch
Ihr Einschalten bewegt hat.
Nochmals vielen Dank!
Freundliche Grüße
Umberto D.
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