Der Betrag einer Fahrkarte wurde vom Konto abgebucht, obwohl der Auftrag fünf Tage zuvor storniert wurde
Monika L. musste sich von der deutschen Bahn daraufhin sogar Vorwürfe anhören, sie hätte die Fahrkarte genutzt. Sie schrieb uns:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,am 22.11.2014 buchte ich online bei der Deutschen Bahn unter der Auftrag-Nr. —– eine Hin- und Rückfahrt, Sparpreis, 2. Kl., 1 Erw., BC 25, Kiel+City/Kassel+City zum Preis von 43,50 EUR. Diese Buchung habe ich am 28.11.2014 aus persönlichen Gründen online wieder storniert. Dennoch wurde mir der Betrag von 47,40 Euro (einschl. Versandpauschale) am 03.12.2014 von meinem Konto abgebucht.Ebenfalls am 03.12.2014 habe ich die per Post erhaltene Fahrkarte gemeinsam mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Erstattungsantrag per Einschreiben an die DB Vertriebs GmbH, PF 100247, 76232 Karlsruhe zurück geschickt. Auf meine diversen Nachfragen bekam ich immer unverschämter werdende und ausweichende Antworten. Zuletzt wurde dreist behauptet, ich hätte das Ticket benutzt und ich solle mich an das Fullfillmentcenter wenden (nachdem ich schon vom Online-Service www.bahn.de an das Forderungsmanagement der Deutschen Bahn verwiesen wurde).
Ich habe zunehmend den Eindruck, dass diese Verzögerungs-, Verwirrungs- und Weiterleitungstaktik nur das eine Ziel hat, den Betrag nicht erstatten zu müssen in der Hoffnung, der Kunde gibt restlos entnervt auf. Bitte helfen Sie mir, diesen undurchdringlichen Wust von unwahren und irrelevanten Behauptungen der Deutschen Bahn zu durchdringen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika L.
Verbraucherschutz.de hakte nach. Monika L. erhielt daraufhin nachstehende Email:
Sehr geehrte Frau L.,
wir haben Ihren Auftrag bearbeitet und die entsprechenden Positionen Ihres Auftrags OXMK37 storniert.
Der Betrag in Höhe von 43,50 EUR wird der zur Zahlung verwendeten Kreditkarte bzw. Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.
Bei Zahlung per Lastschrift weisen wir den Betrag zur Gutschrift an. Die Anweisung der Gutschrift per SOFORT Überweisung erfolgt erst nach Geldeingang.
Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift im Falle weiterer Fahrkartenkäufe oder bestehenden Forderungen der Bahn intern mit diesen Forderungen verrechnet wird.
Monika ist froh über den positiven Ausgang des Konflikts:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ganz ganz herzlichen Dank für Ihre prompte und unkomplizierte Hilfe in diesem Fall.
Ohne Ihre Unterstützung würde ich mir vermutlich noch wochenlang immer wieder neue Ausflüchte und/oder Weiterleitungen innerhalb der Deutschen Bahn antun müssen.
Die Bahn bewegt sich – aber erst nach massivem Widerstand und Einschaltung des Verbraucherschutzes!
Es wurde offenbar sogar der gesamte Betrag erstattet – ohne die horrenden Stornierungsgebühren zu berechnen.
Meine Frage an den Verbraucherschutz: Wie rechtfertigt die Bahn eigentlich die irrwitzigen Stornierungsgebühren von mittlerweile 17,50 Euro (zuvor 15,00 Euro) ? Das ist doch Wucher ?!
Und warum für ein Sparpreis-Ticket, aber nicht für ein Normalticket?
Der Aufwand müsste ja derselbe sein.