Deutsche Bahn ermäßigt aus Kulanz die Fahrtkosten für die Hunde
Frau Silvia W. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 03.01.2013 bin ich mit meinen 2 Hunden von Osnabrück nach Solothurn (Schweiz) mit der Bahn gefahren.
Ich habe mich dazu bei bahn.de registriert. Da mir nicht klar war, wie ich die Hunde buche, habe ich vorher bei der Service Hotline angerufen. Die telefonische Auskunft war, ich solle einfach einen Erwachsenen und 2 Kinder bei der Buchung eingeben.
Genau das habe ich getan. Bis hinter Bonn war auch alles ok. Ich wurde kontrolliert und die Karte für ok befunden.
Dann fand ein Schaffner-Wechsel statt und dies neue Schaffnerin bezeichnete die Hunde als Schwarzfahrer. Das Ticket sei falsch. Ich soll nun pro Hund 45 Euro Strafe plus den Fahrpreis nachzahlen. Dazu wurde mir eine Rechnung ausgestellt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Denn es ist ja ganz klar, dass ich mich erkundigt habe, mich so verhalten habe und jetzt das.
Übrigens wurde ich später im ICE von Freiburg nach Olten noch einmal kontrolliert und auch im Zug von Olten nach Solothurn. Immer gab es keine Beanstandungen mit dieser Fahrkarte.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an die Deutsche Bahn weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der sie uns die FN -Nummern von Frau W. mitteilen.
Wir konnten daraufhin Ihr Anliegen genau prüfen.
Frau W. ist mit der Fahrpreisnacherhebung nicht einverstanden, weil sie eine zu unserem Bedauern falsche Tarifinformation erhielt .
Wir bedauern das und reduzieren den Betrag aus Kulanz.
Frau W. wurde am 3.1. diese Jahres auf der Fahrt von Osnabrück nach Freiburg ohne gültige Fahrkarte für ihre beiden Hunde angetroffen und beanstandet.
Es wurde der Kundin pro Hund eine Fahrpreisnacherhebung über 136,30 Euro und über 140,70 Euro ausgestellt.
Uns liegt keine Fahrkarte von Frau W. vor, jedoch entnehmen wir den Schilderungen des Zugbegleiters, dass Sie irrtümlich ein Ticket mit 2 kopstenlos mitreisenden Familienkindern gebucht hat.
Für kostenpflichtige Hunde ist ein separates Ticket wie für alleinreisede Kinder zu lösen.
Das Eintragen als Familienkinder ist nicht zugelasen.
Größere Hunde benötigen mehr Platz und deshalb eine Fahrkarte zum halben Preis. Hingegen können Hauskatzen und kleine Hunde kostenlos in unseren Zügen mitgenommen werden – allerdings nur in einem geschlossenene Behältnis wie Handgepäck, beispielsweise einer Transportbox.
Da für die Hunde keine Fahrtkarten bezahlt wurden, erfolgten die Beanstandungen zu Recht.
Aus Kulanz ermäßigen wir die beiden Fahrpreisnacherhebungen auf den regulären Betrag für kostenpflichtige Hunde von je 52,50 Euro. Die Überweisung des reduzierten Gesamtbetrages in Höhe von 105,- Euro erbitten wir bis spätestens 18.2.2013 unter Angabe der beiden FN-Nummern auf unsere bekannte Bankverbindung.
Sehr geehrte Frau Lauckenmann, wir hoffen nun abschließend die beiden Fahrpreisnacherhebungen zur Zufriedenheit aller abschließen zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten
Deutsche Bahn
Kann bei dieser Antwort der deutschen Bahn nur mit dem Kopf schütteln. Die Argumentation ein Witz und widerspricht sich.
Ein Kind benötigt immerhin einen ganzen Sitzplatz und darf kostenfrei mitfahren.
Das ist total unlogisch.
Die Regelung der deutschen Bahn ist mehr als unverhältnismäßig. Der Hund zahlt fast den gleichen Preis wie ein Erwachsener mit Bahncard 25!
Frage mich ob ich wohl eine Bahncard für den Hund machen lassen kann.