deubaxxl.de erstattet den Kaufbetrag für die beschädigte Ware.
Herr Stephan B. schrieb uns am 18.05.2020
Betreff: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Beschädigungen
Kunden-oder Vertragsnummer: Kundennummer: P10164141
Internetseite: deubaxxl.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich es nun über diesen Weg versuchen, da ich über den Kundenservice von der Fa. Deuba nicht zu dem mir zustehenden Ergebnis gekommen bin. Bei der besagten Firma wurde eine Gartentischgarnitur (SItzgruppe) und eine Liege erworben.
Innerhalb der ersten 4 Wochen brach das erste Stuhlbein weg, was glücklicherweise keine Verletzungen mit sich zog. Anschließend meldete ich dies und fragte nach einem Ersatzteil, da es sich nur um einen Materialfehler handeln könnte. Kurze Zeit später brachen Verbindungsstreben an der Liege weg und parallel dazu brachen innerhalb von wenigen Tagen weitere Streben an der Sitzfläche eines Stuhls durch. Zudem brach erneut ein Stuhlbein, was dieses Mal fast einen Unfall nach sich zog. Da hier eine Nachbesserung offensichtlich nicht möglich ist, habe ich beantragt vom Kaufvertrag innerhalb der Gewährleistung aufgrund von der Sachmängelhaftung zurückzutreten, jedoch stieß ich damit beim Kundenservice auf taube Ohren. Der Kunden Service kennt leider nur einen Satz: „Sie befinden sich leider bereits außerhalb Ihres 4-wöchigen Widerrufsrecht […]“. Trotzdem ist es mein Recht auch nach dieser Zeit (meine Anfrag war knapp eine Woche nach der 4-wöchigen Frist) bei solchen Mängeln vom Kaufvertrag zurückzutreten, da nachgeweisenermaßen die Nachbesserung fehlgeschlagen ist und zudem ein nicht tragbares Sicherheitsrisiko birgt. Ich bin bereit einen Schritt auf Deuba zuzugehen. Anstatt der Rückerstattung des Kaufbetragen wäre ich bereit, eine Gutschrift beim Kauf einer anderen Sitzgarnitur zu akzeptieren. Ich hoffe Sie können mir an dieser Stelle weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 26.05.2020 an [email protected], Herrn Henning Valentin (Geschäftsführer) weiter und erhielt die nachstehende Antwort.
Sehr geehrter Herr Matthies,
hier handelt es sich um eine ganz anderen Kauf, nach gegen Prüfung Ihrer Angaben hatte Ihr Mandant einen Zahlendreher bei der Angabe seiner Kundenummer drin.
Da es sich hier jetzt um einen ganz neuen Sachverhalt handelt muss der Kunde die Ware vor Rückerstattung an uns retournieren.
Dafür bieten wir gerne eine Abholung an. Teilen Sie uns hierzu bitte folgende Angaben mit:
Abholdatum (bitte 3-4 Werktage in der Zukunft): Anzahl Pakete: Abholadresse: Rechnungs- oder Kundennummer: Rufnummer (zwingend erforderlich).
Die Abholung ist werktags (Montags-Freitags) innerhalb der regulären Zustellzeit des DPD möglich (8-18 Uhr). Die Option einer festen Uhrzeit ist leider seitens DPD nicht gegeben. Die Rückholpapiere werden direkt vom DPD mitgebracht.
Nach Erhalt Ihrer Angaben können wir die Abholung umgehend beim DPD für Sie beauftragen.
Mit freundlichem Gruß
Herr Stephan B. schrieb uns am 04.08.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
die Rückzahlung ist nun vollständig eingegangen und damit ist der Fall abgeschlossen.
Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen für die Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan B.