„man muss für die Bahncard seine Adresse online jedoch an zwei Stellen ändern“
Herr Bodo R. schrieb uns:
Sehr geehrtes Damen und Herren,
ich habe im August 2013 eine Bahncard 50 mit Beginndatum 01.10.2013 bestellt, die mir an meine damalige Adresse in Bochum geschickt wurde.
Kurz darauf bin ich nach Berlin umgezogen. Nach einem Jahr verlängerte sich die Bahncard zum 01.10.2014.
Ich hatte meine Adresse in meinem Online-Konto geändert und, da es sich um eine Bahncard-Kreditkarte handelt, auch den Bahncard-Kreditkarten-Service informiert.
Wie ich mittlerweile erfahren habe, muss man für die Bahncard-Adresse seine Adresse online jedoch an zwei Stellen ändern.
Die Adresse, die man jedes Mal beim Einloggen sieht („Meine persönlichen Daten“) wird zwar für alle Buchungen benutzt, ist jedoch nicht die Bahncard-Rechnungsadresse. Diese kann man nur in einem unintuitiv versteckten, durch mehrere Klicks erreichbaren weiteren Menü ändern.
Trotzdem wurde mir die neue Bahncard erfolgreich an die neue Berliner Adresse zugesendet, wohl weil der Bahncard-Kreditkarten-Service diese vorliegen hatte. Die Rechnung für diese neue Bahncard wurde mir per E-Mail geschickt. Jedoch wurde diese von mir aus Versehen als gelesen markiert und vergessen.
Es fand nun jedoch offensichtlich kein Abgleich zwischen dem Bahncard-Service und dem Bahncard-Kreditkarten-Service statt, sondern es wurden automatisiert eine Zahlungserinnerung und dann eine Mahnung an die alte Bochumer Adresse geschickt, wovon ich nichts mitbekam.
Schließlich wohnte ich schon rund ein Jahr nicht mehr dort. Eine einzige erneute Aufforderung per E-Mail (den gleichen Weg wie die Rechnung) oder einen Brief an dieselbe Adresse, wohin die Bahncard verschickt wurde (die neue Berliner Adresse), hätten mich erreicht, wurden jedoch nicht versucht.
Stattdessen wurde die Forderung an die Universum Inkasso GmbH übergeben, die mit dem ersten Schreiben vom Februar 2015 auch gleich eine Gebühr von über 80 Euro auf die ursprüngliche Forderung (255,– EUR für die Bahncard 50) aufschlug. Ich überwies unmittelbar die unstrittige Hauptforderung + Verzugszinsen (2,39 EUR) + Mahngebühr (2,50 EUR) direkt an die Deutsche Bahn.
Ich kontaktierte den Bahncard-Service, wo man mich im Telefonat auf eine schriftliche Anfrage verwies und diese jedoch mit standardisierten Antworten mit Verweis auf das Inkassounternehmen abwiegelte. Inzwischen hat das Inkassounternehmen ein weiteres Schreiben gesandt, indem die restlichen rund 80 Euro gefordert werden.
Ich wende mich hiermit an Sie, da ich sonst nicht weiß, wie man als Privatperson gegen so ein großes und mächtiges Unternehmen ankommen kann.
Wieso kommt man sich bei der Deutschen Bahn als Kunde immer wie ein Ärgernis vor (auch, wenn nichts schief geht)?
Bitte helfen Sie mir bei meinem Anliegen. Falls nicht, bitte ich um eine kurze Rückmeldung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo R.
Kontakt: …
Zeichen E-Mail Schriftverkehr mit [email protected]: …
Bahncard-Nr. …
Rechnungsnr. …
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 02.03.2015 weiter und erhielt am 18.03.2015 von Herrn Bodo R. die nachstehende Information:
Hallo Herr Rosenberger,
am Montag hat mich Herr M. vom Büro für Vorstandsangelegenheiten angerufen und mir mitgeteilt, dass die Forderung eingestellt wird (siehe beigefügte E-Mail).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Viele Grüße
Bodo R.
Mail von der Deutschen Bahn:
Unser Zeichen: …
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für das freundliche Gespräch am heutigen Tag.
Wie telefonisch vereinbart bestätige ich Ihnen hiermit schriftlich, dass sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit Ihrer BahnCard eingestellt sind.
Sehr geehrter Herr R., ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte und Sie uns weiterhin verbunden bleiben.
Mit freundlichen Grüßen nach Friedrichshain
i.A. Josef M.
Deutsche Bahn AG
Zentraler Kundendialog
Vorstandsangelegenheiten