Desigual.com: Gutschein wird bei Rücksendung einbehalten
Frau Nicole K. schrieb am 08.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Betreff: anteilig einbehaltener Gutschein
Kunden-oder Vertragsnummer: B006475519
Internetseite: desigual
Nachrichtentext:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht ob Sie mir hier weiterhelfen können:
Ich hatte von Desigual per Newsletter-Mail einen Gutschein über 30€ bekommen und mir daraufhin einen Pullover schicken lassen. Da ich mir diesbezüglich nicht sicher war in zwei verschiedenen Größen. Den, der nicht gepasst hat habe ich natürlich zurückgeschickt. Nun habe ich aber statt 89.95€ nur 74,95€ zurück bekommen. Nach mehrmaliger Beschwerde beim Kundenservice habe ich schließlich diese Antwort bekommen:
Bitte beachte, dass in den Gutscheinbedingungen folgendes steht:
„Rabatt gültig …, der direkt auf deinen Warenkorb bei einem Mindestkuafwert von 89€ … angewendet wird“
Hier weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Nachlass auf den kompletten Warenkorb gewährt wird.
In unseren Verkaufsbedingungen unter Punkt „7. Konditionen für Promo-Codes“ steht folgendes:
„7.1 Bei Nutzung von Promo-Codes nach deren Bedingungen und Bestimmungen gilt nur ein Rabatt beim Kauf eines einzigen Produktes oder ein Rabatt für einen Auftrag …“
Hier ist mit Auftrag eine Bestellung gemeint.
Du hast 2 Artikel bestellt, somit lagen im Warenkorb 2 Artikel und der Auftrag ist über 2 Artikel erfolgt. Der Rabatt wurde in deiner Bestellung vom Gesamtwert abgezogen.
Ich kann diese Begründung nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach, hätte irgendwo stehen müssen, dass der Rabatt bei Rücksendung anteilig abgezogen wird. „Wird vom Warenkorb abgezogen“ heißt für mich vom Gesamtbetrag – wie es auch in meiner Bestellübersicht zu sehen ist – und nicht aufgeteilt auf die Artikel.
Verstehe ich das falsch? Oder ist das jetz gängige Praxis Gutscheinbeträge bei Rücksendungen teilweise einzubehalten und man muss das selbst wissen?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
freundlich grüßen
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 14.11.2024 an [email protected] weiter und erhielt am 20.11.2024 folgende Antwort:
Hallo Inge
Vielen Dank für die Kontaktaufnahme mit Desigual.
Wie wir bereits in unserer vorherigen E-Mail mitgeteilt haben Bei einer Retoure werden Gutscheine / Rabatte weder ausbezahlt noch in Form von Gutscheinen zurückgebenen.
Diese Rabattbeträge werden bei Bestelleingang vom System automatisch auf alle Artikel ( welche die Bedingungen erfüllen) der Bestellung verteilt! Die kann nicht ausgewählt werden.
Wenn ein Artikel zurückgegeben wird, kann dieser Betrag nicht wieder eingefordert werden, da dies schlussentlich ein Geschenk von Desigual war und Sie dies nicht bezahlt haben. Somit ist es normal das die Rückerstattung geriner ausfällt.
(Beachten Sie die AGB und Verkaufsbedingungen von Desigual)
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir stehen zu Ihrer Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag
Frau Nicole K. schrieb am 22.11.2024 an Verbraucherschutz.de:
Hallo Frau Gebert.
Ich kann immer noch nicht nachvollziehen wie dieser Rabatt – in Form eines Geldbetrags und ja nicht einer Rabattierung mit irgendwelchen Prozenten – aufgeteilt werden kann. Und ich sehe auch immer noch nirgends, dass das irgendwo steht, noch wurde es auf der Bestellbestätigung verteilt. Wahrscheinlich versteht man das nur bei Desigual.
Wäre interessant ob ein Geschenkgutschein, den man gekauft hat auch auf mehrere Artikel aufgeteilt und dann bei Retouren entsprechend einbehalten wird?
Aber vielen Dank für Ihre Mühen!
freundlich grüßend
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
https://verbraucherschutz.de/desigual-com-ist-unter-keiner-mailadresse-erreichbar/
„Impressum“
Unternehmen ABASIC, S.L. mit Sitz in Passeig Mare Nostrum 15, 08039 Barcelona, Spanien, ordnungsgemäß eingetragen im Handelsregister Barcelona, Band 40666, Bogen 46, Seite B-259066 und Steuernummer B-63054068 („Desigual“)