Nun ist sie also doch da – die gefürchtete Patientenkarte. Wenn auch viele Jahre später als angekündigt/geplant. Der Einstieg in das elektronisch vernetzte Gesundheitswesen ist vollzogen. Sicher bringt diese Transparenz viele Vorteile und ist hilfreich, wenn es evtl. um schnelle Entscheidungen bei einem Patienten gehen muss, aber – sind wir noch “Herr” unserer selbst? Sicher nicht!
Bis Ende des Jahres 2012 sollen ca. 50 Millionen gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte in Händen halten. Lange wurde um dieses Mammutprojekt gestritten, denn es war nicht einfach, 3 Komponenten unter einen Hut zu bringen: Ärzte – Krankenhäuser – Krankenkassen!
Ein wenig Angst und Bedenken, nun ein “gläserner Patient” zu sein, ist auch jetzt noch ein Diskussionsgrund. Seine gesamte Krankengeschichte auf einem kleinen Chip zu wissen regt zum Nachdenken an, denn jeder, der diese durch das Lesegerät zieht, weiß um den Gesundheitszustand.
Aber HALT! – ganz so dramatisch ist sie letztendlich noch nicht geworden, das war in der Politik so nicht durchsetzbar. Die neue Karte ersetzt zur Zeit nur die bisherige mit Namen, Geb.-Datum, Adresse und Versicherungsdaten.
Aber ACHTUNG! – Der Einstieg in ein elektronisch vernetztes Gesundheitswesen ist vollbracht. In (naher) Zukunft sollen auch einmal Notfalldaten, Patientenverfügungen und Organspendeerklärungen elektronisch hinterlegt werden können.
Wichtig aber bleibt, dass diese sensiblen Daten vor fremden Zugriffen geschützt sind. Transparenz hilft sicher bei so mancher ärztlicher Entscheidung, doch sollte der Patient immer Herr über seine Daten bleiben.
Das sagten sich auch Datenschützer.
Nun ist die neue Gesundheitskarte ein Fall fürs Gericht.
Das Düsseldorfer Sozialgericht prüft nun in seinem ersten Prozess (!), ob die Karte gegen den Datenschutz verstößt oder nicht.
Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts.
Warten wir es ab – es bleibt spannend!