Durch das ehemalige Monopol der Bezirksschornsteinfeger sind viele Personen im Kamingeschäft benachteiligt. Am 27. Mai 2015 wird in Berlin gegen die Vorteilsnahme der Bezirksschornsteinfeger demonstriert.
Seit der Aufhebung des Nebentätigkeiten-Verbotes für Bezirksschornsteinfeger hat sich die Situation im Wettbewerb deutlich verändert – zum Nachteil aller am Kamingeschäft beteiligten Personen. Dem soll mit dieser Demonstration entgegen gewirkt werden.
Ob das Verteilen von Flyern mit der „Feger-Rechnung“, oder die Beschaffung eines eigenen Auftrags über das Gespräch mit den Kunden: Die Möglichkeiten für den Missbrauch der hoheitlichen Stellung eines Bezirksschornsteinfegers für private Zwecke ist lang. Dies sind nur zwei Beispiele für eindeutige Verstöße gegen den Datenschutz, aus welchen sich eine Vorteilsnahme ableiten lässt. Einige missbrauchen ihre Stellung, um durch ihre Kontakte im Nebengeschäft Kunden für Öfen und Schornsteine zu gewinnen. Ein unfairer Wettbewerbsvorteil.
Ins Leben gerufen wurde das Projekt von Andreas Döring, welcher sich schon seit einigen Jahren gegen diesen gesetzlichen Missstand zur Wehr setzt. Die Internetseite finden Sie weiter unten. Seine Forderung: ein Umdenken der Gesetzgebung, um einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Den Aufsichtsbehörden und der Strafverfolgung ist das Problem bereits bekannt, bisher wurde aber noch nichts unternommen.
Und da kommen Sie als Verbraucher ins Spiel. Döring ruft alle Interessenten dazu auf, sich am 27. Mai 2015 vor dem Brandenburger Tor zu versammeln. Jeder Teilnehmer zahlt einmalig im voraus 25,- Euro, um Banner, Petitionen und Pressemappen finanzieren zu können. Diese Materialien erhöhen die Erfolgschancen einer Demonstration beträchtlich.
Wichtig sind auch eidesstattliche Versicherungen, die Gerichten, Behörden und der Presse als Beweismaterial dienen. Sie können anhand nachstehender Beispiele erkennen, ob Sie selbst einem Verstoß durch den Datenschutz & der Vorteilsnahme durch die BSM, deren Gesellen oder andere Angehörige des Betriebes begegnet sind. Diese Unterlagen sind wichtig, da sie exakt den Misstand der Gesetzgebung wiedergeben. Sie müssen hierbei beachten, unbedingt die Wahrheit zu sagen, da Sie sich sonst strafbar machen! Am Ende des Artikels finden Sie Beispiel für eine eidesstattliche Erklärung.
Beispiele für Verstöße:
1.) Ein Bezirksschornsteinfeger kommt zu einer Bauvorbesprechung (ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht ist nicht von Belang) und bietet nun selber an, eine Feuerstätte oder einen Schornstein zu verkaufen oder zu verbauen.
2.) Ein Bezirksschornsteinfeger wird vom Hausbesitzer/Bauherren gefragt, wo er einen Schornstein und/oder eine Feuerstätte kaufen kann und verschafft sich hierüber einen eigenen Auftrag.
3.) Ein Schornsteinfeger Geselle kommt bei einem Altkunden zum Fegen und verweist auf das Geschäft von seinem Chef oder einem sonst wie „verbandelten Betrieb“.
4.) Mit der „Feger-Rechnung“ werden an Altkunden Flyer verteilt.
5.) Die Feuerstättenschau wird vom BSM zum Verkaufsgespräch genutzt.
Sie möchten gerne an der Demonstration teilnehmen?
1. Pro Person, die teilnehmen möchte, müssen Sie 25,-Euro auf das folgende Konto zu überweisen:
Andreas Döring, Verw.-Z. Berlin 27. Mai, IBAN DE86 2156 5316 0001 1775 12
2. Sie möchten auf dem Postwege eine eidesstattliche Versicherung an Andreas Döring schicken?
Andreas Döring, Zu den Lücken 6, 24969 Großenwiehe
Die Website Dörings´: www.das-darf-der-Schornsteinfeger-nicht.de
Da es sich um eine Demonstration handelt, ist die Anzahl der Personen entscheidend. Jeder Einzelne ist gefragt! Natürlich ist diese im Vorfeld angemeldet und wird ausschließlich friedlich durchgeführt. Erzählen sie von Ihren Freunden oder eventuellen Interessenten von dieser Demonstration, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen! Sollte die Teilnehmerzahl unter 200 TN bleiben, wird die Demonstration abgesagt. Das Geld wird dann dem Weißen Ring gespendet. Herr Döring ist zuversichtlich. „Ich habe im Vorfeld mit verschiedenen Ofenhändlern und Kaminbaumeistern aus Deutschland im Vertrauen gesprochen und die Idee vorgestellt. Ich habe von allen der 11 angesprochenen Betriebe eine sofortige Zusage erhalten, sogar mit Angestellten zu der Demonstration zu kommen!!!“
Andreas Döring weist auf die außerdem auf die Häufigkeit der Vergehen hin: „Um auch hier noch einmal deutlich zu machen, um was es geht,… es ist egal, ob der BSM oder sein Geselle oder sonst wer aus dem Betrieb des Bezirksschornsteinfegers einen Auftrag angeboten bekommt oder selber anbietet oder durch Zufall findet,… ein Verstoß gegen den Datenschutz und eine daraus resultierende Vorteilsnahme finden so gut wie immer statt!“
Wenn sie mehr über die Veränderungen durch die veränderte Gesetzeslage im Jahre 2013 wissen wollen, besuchen Sie doch folgenden Link:
http://verbraucherschutz.de/wussten-sie-schon-dass-es-freie-schornsteinfeger-gibt/
Verbraucherschutz.de drückt die Daumen für einen positiven Ausgang der Demonstration!
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
In Kenntnis einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich,
[Name, Adresse]
hiermit folgendes an Eides statt zur Vorlage bei Gericht und der Staatsanwaltschaft.
Mir sind im nördlichen Schleswig Holstein, in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Rendsburg sowie in der Stadt Flensburg diverse Fälle bekannt, in denen Bezirksschornsteinfeger ihre hoheitliche Tätigkeiten dazu missbrauchen, um sich privatwirtschaftlich Aufträge für ihr Nebengewerbe wie z. B. Schornsteinbau und Kaminofen- verkauf zu verschaffen.
Weitere Verstöße wie Rechnungsbetrug, Urkundenfälschung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Auftragsbeschaffung mit betrügerischer Absicht kann ich bestätigen.
Fälle mit Namen der Beschuldigten und von Geschädigten sowie Zeugen kann ich nennen!
Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.
Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung eine nach den §§ 156, 161 Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist.
Mir sind die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d. h. nicht den Tatsachen entsprechenden, oder unvollständigen Erklärung, d. h. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen bekannt.
Nach § 156 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung vorsätzlich falsch abgibt. Nach § 161 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung fahrlässig falsch abgibt.
Datum, Adresse
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(Unterschrift)
Die meisten Schornsteinfeger sind die Camorra.
Es wird betrogen und abgezockt was das Zeug hält.
Es werden Straftaten und Vorteilnahmen vollzogen und nachgewiesen und die Behörden tun
-richtig-gar nichts und machen sich deswegen mit strafbar aber welcher Staatsanwalt verklagt schon eine Landesbehörde?
Wir leben eher in Absurdistan als in einem sogenannten Rechtsstaat.
Aber wen interessiert das schon-richtig- niemanden
Irgendwie bewundernswert. Ein Herr Döring vermarktet die Mitwirkung an seinem Plattitüden-Lauf an Demo-Teilnehmer. Wenn dieser Schuß nicht nach hinten los geht! Schließlich begeht jeder, der diese eidesstattliche Versicherung abgibt, eine Straftat, denn hier mangelt es an der Präzision und Vollständigkeit der Darstellung. Und Aufruf oder Anstiftung zu einer Straftat ist doch auch eine solche!
Was soll denn der Schwachsinn.
Also das Eintrittgeld können Sie direkt den weißen Ring überweisen.
Es weden keine 200 TN erscheinen.
Jeder Kunde muß doch selber wissen was er will oder nicht.
Ich bin selbst BSM und finde das Verhalten mancher Kollegen äusserst bedenklich. Wer seinen Bezirk ordentlich verwaltet, hat soviel zu
tun, dass er gar keine Zeit zum Verkauf von Kaminöfen haben dürfte.
Wenngleich ich nicht sehe, dass beim Ausführen von nicht hoheitlichen Arbeiten also beim Kehren und Messen das Bewerben von Zusatzdienstleistungen, z.B. Energieberatung ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, möchte ich in meinen hoheitlichen Tätigkeiten weiterhin neutral beraten können