Aufgrund des tierischen Begleiters bezahlte Nadine H. eine Fahrpreisnacherhebung. Diese hat sie jetzt erstattet bekommen.
Nadine H. kontaktierte uns, weil sie die Fahrpreisnacherhebung für ihren Hund als ungerecht empfand. Die nachstehende Antwort der Deutschen Bahn fiel sehr positiv aus:
Sehr geehrte Frau H.
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Januar, welche von Frau Lauckenmann an uns weitergeleitet wurde.
Wir bedauern, dass Sie auf Ihrer Reise von Augsburg nach Hannover am 11. Juli 2014 eine Fahrpreisnacherhebung erhielten.
Gern haben wir den Sachverhalt geprüft: Es ist richtig, dass für Hunde, die nicht in einer Transportbox untergebracht sind, eine Fahrkarte zum halben Preis zu lösen ist. Diese können Sie als Kinderfahrkarte kaufen. Die Online-Buchung von Fahrkarten für Hunde ist per Postversand möglich, wenn Sie angeben, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist. Selbstverständlich bieten wir die Fahrkarte auch als Sparpreis an.
Da Kinder im Alter von 6-14 Jahren kostenlos Reisen, wenn Sie von Ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil begleitet werden und auf deren Fahrkarte eingetragen sind, muss für Hunde immer ein separater Fahrschein gelöst werden. Bei der Eintragung als mitreisendes Kind auf Ihrem Fahrschein ist das Ticket für die Fahrt mit einem Hund nicht gültig.
Wir sind uns bewusst, dass sich die Diskussion zwischen Prüfdienst und Fahrgast bei Unstimmigkeiten oder Fahrgeldforderungen im Zug mitunter schwierig gestaltet und nicht immer zur allgemeinen Zufriedenheit beendet wird. Für diese Situationen werden unsere Mitarbeiter allerdings regelmäßig geschult. Sollte es in der von Ihnen geschilderten Situation trotzdem nicht gelungen sein, Ihnen die tariflichen Regelungen verständlich zu machen, so bitten wir dafür um Entschuldigung.
Ihre Hinweise nehmen wir sehr ernst und haben sie an den zuständigen Vorgesetzten weitergegeben.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände hat die DB Vertrieb GmbH Fahrpreisnacherhebung entschieden, den Vorgang einzustellen. Es besteht im Zusammenhang mit der im Betreff genannten Fahrpreisnacherhebung keine weitere Forderung.
Sehr geehrte Frau Hoffmann, wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten, und wünschen Ihren künftigen Reisen in unseren Zügen einen stets angenehmen Verlauf.
Mit freundlichen Grüßen nach Hannover
i.A. Julia F.
Nadine H. ist froh über den positiven Ausgang des Konflikts. Sie schrieb uns:
Danke es hat sich telefonisch jemand von der DB gemeldet und mir versichert, dass ich den Gesamtbetrag erstattet bekomme.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe !
Nadine H.
Ich war heute sehr entsetzt als ich meine Kostenerstattung der DB im Briefkasten hatte.
Wir haben eine teure Fahrt in die Niederlande gebucht (Hin- und Rückfahrt). Auf beiden Fahrten hatten wir leider über 2 Std Verspätung, sodass ich das Fahrgastrechteformular ausgefüllt habe um von den 50% Erstattung zu profitieren ab 120 Minuten Verspätung.
Mir wurde die Erstattung von 50% zugestanden, ALLERDINGS nicht für meine Hunde, obwohl sie ja ebenso ein Ticket gelöst haben!
Für mein Ticket zahlte ich 59€ pro Strecke, meine Hunde hingegen 89€ pro Strecke und ihnen wird gar nichts erstattet!
Ich bin ziemlich wütend darüber und weiß noch nicht wie ich damit jetzt weiter verfahren kann, aber gefallen lassen möchte ich mir das nicht! 🙁